Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Hermes Lieferant verlangt Änderung der Unterschrift
Sehr geehrtes Hermes Team,
ich muss mich leider auf diesem Weg über einen Ihrer Fahrer beschweren. Es handelt sich um den Mann, der heute mein Paket mit der ID 01007172844684 zugestellt hat.
Es kam zum 3. oder 4. Mal zu einer Diskussion aufgrund meiner Unterschrift, da diese nicht aus dem Nachnamen besteht, sondern Vorname + Erster Buchstabe des NN. Laut seiner Aussage werden diese bei Hermes im Nachhinein penibel kontrolliert und wenn man diese nicht lesen kann oder sie nicht den NN des Empfängers zeigen, bekäme er Ärger.
Ich unterschreibe so, wie ich es auf sämtlichen Amtspapieren und auch bei anderen (Hermes) Lieferanten tue, die damit noch nie ein Problem hatten. Heute habe ich ihm erneut versucht klar zu machen, dass eine Unterschrift weder leserlich sein, noch den Nachnamen beinhalten muss und dass es mir um die Sicherheit, im Falle eines Verlustes o. Ä. (es gibt schließlich Fälle von gefälschten Unterschriften), geht. Dennoch beharrte er darauf, dass ich doch Verständnis haben sollte für seine Situation.
Bei allem Respekt. Ich will mir weder von einem Lieferanten meine Unterschrift vorschreiben, noch weiterhin den Tag vermiesen lassen, weil dieser jedes Mal schnauft, wenn ich unterschreibe, oder wie heute verärgert und schimpfend geht. Vor allem will ich nicht in Erklärungsnot gelangen, weswegen ich plötzlich anders unterzeichne und ob es meine US ist, falls doch mal etwas schief läuft.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie irgendetwas gegen diesen Sachverhalt unternehmen könnten.
Beste Grüße
09.01.2014 | 17:26
Abteilung: Kundenservice
Hallo ReclaBoxler-8573073,
der Zusteller arbeitet korrekt.
Wir sind unseren Auftraggebern (Versendern) gegenüber verpflichtet, eine Zustellung vollständig zu dokumentieren.
Daher ist es auch erforderlich, dass Ihre Unterschrift in ähnlicher Form getätigt wird, wie auf Ihren Ausweispapieren.
Ihr Hermes Kundenservice
socialmediahermes-europe.de
Das ist leider falsch. Zumindest, wenn nicht noch gleichzeitig ein Notar anwesend war, zur Beurkundung ihrer Unterschrift.
Zitat Wikipedia:
"Ebenfalls ungültig sind der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder bloß der Anfangsbuchstabe des Nachnamens; das sind lediglich Handzeichen wie die Paraphe[5] oder die „drei Kreuzchen“. Handzeichen können nur durch notarielle Beglaubigung Rechtswirksamkeit erlangen (§ 126 Abs. 1 BGB). "
de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift