Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)
Abzocke bei Reklamation
Bestell-/Kundennummer: Your Auftrag 5657894 Kundennummer 384074
Trotz 5 Jahregarantie nach Aufpolsterung einer hochwertigen Schilling Wohnzimmerganitur, nach knapp 2Jahren, abgezockt durch Inhofer.
Unsere Wohzimmerganitur von Schilling war knapp über 2 Jahre als die Polsterung am Longchair so nachließ das man nicht mehr gerade sitzen konnte. Von Inhofer bekamen wir damals ein Zertifikat mit einer 5 Jahresgarantie überreicht. Wir meldeten die Sache an Inhofer in dem guten Glauben, dass eine Reparatur in der Gewährleistung stattfindet. Wir bekamen dann ein Formular zugesandt, auf dem wir unterschreiben mussten, das wir für die Kosten aufkommen müssten, wenn der Schaden nicht in der Gewährleistung ist. Bevor wir dieses Formular zurücksandten, erkundigten wir uns beim Service, wie wir nun erfahren, ob dies kostenpflichtig sei oder nicht. Der Mitarbeiter teilte uns mit, das der Monteur, dies vor Ort, uns mitteilen würde, diese Rückfrage machten wir da wir der ganzen Sache, durch das Rückformular, schon nicht trauten. Dieses Misstrauen wurde leider auch bestätigt. Der Polsterservice POS meldete sich bei uns, kam vorbei und polsterte den Longchair auf. Zuvor fragten wir den Mitarbeiter wie so was sein kann und wer die Kosten übernimmt. Der Mitarbeiter sagte das können Abnutzungserscheinungen sein aber der Hersteller übernimmt die Kosten der Reparatur.
Der Montagebericht wurde von uns unterschrieben, in dem guten Glauben das dies kostenlos ist und schon waren wir in die Falle getappt. Kurz darauf kam die Rechnung von Inhofer für die Reparatur. Nachfrage bei Inhofer ergab das es keine Gewährleistung sei sondern die Garnitur nach 2 Jahren durch die Benutzung diesen Mangel aufzeigt, wir müssen zahlen. Die Aussage des Monteurs sei nicht relevant, dieser dürfe keine Kostenübernahme zusagen. (Obwohl damals von Inhofer Service bestätigt).
Die 5jährige Garantie, die damals von Inhofer so angepriesen wurde, würde auch nicht gelten da Polsterung, Leder und sonstiges alles ausgenommen sei. Wir fragen uns nur auf was dann Garantie gegeben wird? Auch der Hersteller hätte bestätigt das hier keine Garantie vorliegt.
Auf Nachfrage nach dem Hersteller bekam ich schriftlich mitgeteilt das die Kontaktdaten geheim seien und nicht weitergegeben werden dürfen. (War Firma Schilling, deutscher Markenhersteller). Wir haben dann selbst bei Schilling angerufen da Google nicht wusste das die Nummer geheim sei.
An diesem Gespräch stellte sich heraus das Schilling an Inhofer nur 2 Jahre Gewährleistung gibt und keine Stellungsnahmen an Inhofer herausgibt. Desgleichen ist die von Inhofer groß gepriesene 5Jahregarantie allein Inhofersache und die Kosten müssen auch von Inhofer getragen werden. Der Mitarbeiter von Schilling fand auch keine Anfrage von Inhofer bezüglich unseres Falles.
Uns ist jetzt klar das Inhofer zwar wirbt mit 5Jahresgarantie, dies jedoch nur Marketing ist. Im Reklamationsfallnwird trotzdem abkassiert, ohne Gnade.
Inzwischen stehen wir bei der dritten Mahnung mit Androhung Inkasso, ohne irgendeinem Entgegenkommen seitens Inhofer. Hier bleibt wohl nur der Anwalt über.
Noch eins möchte ich erwähnen, auf die Frage ob Inhofer einen Kunden verlieren möchte der bisher fast 20000 Euro bei Inhofer gelassen hat, wegen einer Gewährleistungsaache von ca. 140€, bekamen wir zur Antwort: Dann kaufen Sie hält nicht mehr bei uns.
Kundenservice wird bei Inhofer wirklich "groß" geschrieben, besonders bei der Rechnungsstellung und der Übernahme der Verantwortung nach dem Kauf Ihre Produkte.
13.06.2016 | 09:49
Abteilung: Qualitäts- & Beschwerdemanagemant
Sehr geehrter Herr Henle,
bei Ihrer Reklamation ist es leider zu Unannehmlichkeiten gekommen, die wir sehr bedauern.
Im Januar 2013 lieferten wir Ihnen Ihre neue Garnitur. Ihre Reklamationsmeldung ist bei uns im März 2016 eingegangen. Die gesetzliche Gewährleistung war bereits abgelaufen. Durch die angebotene kostenlose 5 Jahres-Garantie auf Materialfehler haben wir sofort einen unabhängigen Gutachter des Herstellers Willi Schillig zur Prüfung beauftragt. Vor Ort wurde ein Bericht erstellt, indem die von Ihnen gemeldete Beanstandung nicht als Material- oder Produktionsfehler, sondern als eine normale gebrauchsbedingte Erscheinung eingestuft wurde.
Die 5-Jahres Garantie, welche Möbel Inhofer anhand eines Möbel-Gütepasses bei ausgewählten Produkten gewährt, bezieht sich nicht auf Verschleißteile, welche sich durch den Gebrauch im Laufe der Zeit abnutzen können, wozu auch in Ihrem Fall das durchgesessene Polster zählt. Dieser Prozess lässt sich leider bei einem Sitzmöbel nicht vermeiden. Eine berechtigte Reklamation mit Kostenübernahme müssen wir aus diesem Grund ausschließen.
Nach nochmaliger Rücksprache mit unserem Hersteller hat der Techniker vor Ort keine Aussage getroffen, dass die Kosten der Reparatur übernommen werden und es sich in Ihrem Fall um eine berechtigte Reklamation handle. Er informierte Sie, wie Sie auch erwähnen, dass es sich um Abnutzungserscheinungen handelt. In diesem Fall greift daher die 5 Jahres Garantie nicht, was auch im Möbel-Gütepass auf Seite 35 dargestellt ist.
Bezüglich der ungünstigen Wortwahl unseres Kundendienstmitarbeiters möchten wir uns vielmals bei Ihnen entschuldigen. Seien Sie versichert, jeder Kunde ist uns sehr wichtig. Wir haben den Vorfall bereits unserem Qualitäts-Management weitergegeben. Aus diesem Grund werden wir die ausstehende Rechnung stornieren. Wir würden uns freuen, Sie weiterhin als treuen Inhofer-Kunden behalten zu können und hoffen, Sie doch noch von unserer Kompetenz überzeugen zu können.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Ihr Möbel Inhofer Onlineteam