529 Views | 31.05.2018 | 15:50 Uhr
geschrieben von Amir Sano

BMW Group (München)

Eingelagerter Radsatz angeblich versehentlich verschrottet

Bestell-/Kundennummer: 4918762

Eingelagerter Radsatz angeblich versehentlich verschrottet.

Mein eingelagerter Radsatz ist versehentlich verschrottet worden, weil ich mich seit 2014 nicht gemeldet habe.

SCHLAGWORTE

Fahrzeug BMW 330 Diesel Cabrio.

Räder hinten wie vorne: 225er von Bridgestone auf 17 Zoll Leichtmetall Felgen.

BMW behauptet die Felgen seien beschädigt gewesen und die Reifen hätten sogut wie kein Profil mehr was eine dreiste Lüge ist.

Die Auftragsnummer, was mir bei der Einlagerung mitgeteilt wurde taucht in dem Schreiben, welches mir die Mitarbeiterin ausgedruckt hat als Information aus dem System, taucht niergendswo auf.

Mein Vorname ist komplett falsch auf dem Schreiben. einfach ein anderer Name.

Die haben genau 7 Tage lang sich nicht gemeldet bei mir, weil die wahrscheinlich die Daten im System nicht gefunden haben oder nicht richig zuordnen konnten.

Heute kam eine E-Mail von einem gewissen Herrn S. S. aus BMW Offenbach mit den genannten Behauptung.

Dann heisst es, es tut dennen leid und die zahlen keinen Cent aus den genannten Gründen.

Wie unverschähmt dreist ist diese Firma eigentlich?

2006 habe ich eine ähnliche Erfahrung gemacht. Damals in Darmstadt auf der Alsfelder Strasse wurden meine eingelageren Sommeräder als verschwunden zugegegeben.

Damals haben die mir pro Rad 400 Euro gezahlt.

Einen Kollegen von mir ist exakt das selbe passiert. Ebenfalls in Offenbach. Kann nachgewiesen werden.

Scheint ein generelles Problem zu sein bei BMW.

Ich möchte einen Anwalt einschalten und möchte wissen, ob hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und wie es ausgegangen ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BMW Group: 500 Euro pro Rad und eine persönliche Entschuldigung der Verantwortlichen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


31.05.2018 | 19:31
von Fred S. | Regelverstoß melden
Wieso sollten die Ansprüche verfallen sein? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage! Als anständiges Unternehmen ruft man vor der Vernichtung erst mal den Kunden an und fragt nach. Das gebietet der Anstand! Ich verstehe den BF voll und ganz! Das ist eine unmögliches Geschäftsgebaren!
Ich würde Schadenersatzklage erheben!
Viel Erfolg!

31.05.2018 | 20:21
von Fred S. | Regelverstoß melden
Das mag sein, dass die Einlagerung für ein Jahr gilt. Aber eine Verjährung für solch einen Fall gibt es nicht. Es kann nur eine "Ersitzung" nach dem BGB eintreten, das sind aber 30 Jahre, d. h das Eigentumsrecht geht über nach 30 Jahren. Das Eigentumsrecht besteht aber noch nach 4 Jahren - ergo, wie schon richtig erwähnt, hätten die fragen müssen was los ist. Es ist nicht statthaft fremdes Eigentum zu vernichten.



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