Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 107 Views | 08.12.2018 | 13:00 Uhr
geschrieben von Angela Zisa

voxenergie GmbH (Berlin)

Mobilfunkvertrag und Vollanschluss

Bestell-/Kundennummer: 4-349444213

Alles fing 2017 bei mir an, ich weiß, ich bin spät dran mit dem Schreiben hier, weil ich es erstmal persönlich versucht habe, aber ich muss das schreiben, stehe kurz vorm platzen.

SCHLAGWORTE

Bei mir rief die Verbrauchszentrale an und bot mir einen günstigen Stromanbieter an.

Da meine Mama im Juli gestorben und ich dachte mir, das trifft sich gut, dass dies auch monatlich kündbar ist. Also unterschrieb ich im Oktober den Vertrag.

Als ich die Stromrechnung bekam, war ich geschockt, obwohl ich kurzer dabei war, als bei meinem vorherigen Stromanbieter, sollte ich mehr zahlen! Gut, dass dies monatlich kündbar war, also wechselte ich wieder zu meinem alten Stromanbieter, wo ich nun zufrieden bin.

Aber dies ist nicht alles.

Die Verbraucherzentralle bot mir auch einen neuen Vollanschluss an, den ich auch in meiner Trauer und Verzweiflung Unterschrieb.

Als ich gemerkt habe, wie dreist voxenergie ist und ich wieder bei voll zurechnungsfähig war, habe ich versucht zu widerrufen.

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Leider zu spät und mir graut es jetzt schon davor auf den leider 2 Jahre gebundenen und eigentlich in meinem wieder klaren Zustand ungewollten Vertrag.

Nun dies war nicht alles.

Man bot mir auch ein Mobilfunkvertrag an. Ich sagte zur Dame am Telefon, Sie kann mir ja ein wenig Infomaterial zusenden und sagte am Telefon ja. Darauf bekam ich Post sowie ein Zettel, wo drauf stand Rufnummernportierung/ Kündigung und Verzichtserklärung. Da keine weiteren Informationen, die ich mir gewünscht habe, sah ich dieses Blatt als nichtig und zog nicht weiter in Betracht. Kurze Zeit später bekam ich eine SIM-Karte zugeschickt. Fragte mich was das sollte!

Dann kam die erste Rechnung, ich habe nichts Unterschreiben und kein Infomaterial erhalten, was soll das?

Bei beiden Verträgen kam ich mir in meiner Situation überrumpelt vor und möchte versuchen wegen Abzocke und Irreführung und nicht Zurechnungsfähiger Lage wegen Trauerfall das beide Verträge für nichtig und ungültig erklärt werden.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Auflösung beider Verträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2018 | 16:12
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Zisa,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir verweisen auf unsere bisherigen Schreiben, mit denen wir Ihnen den Sachverhalt bereits erläutert hatten.

An der bisher geäußerten Auffassung zur Sach- und Rechtslage halten wir fest.

Des Weiteren teilen Ihnen mit, dass wir Ihnen sämtliche vertragliche Leistungen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert haben und Sie diesen umfassend zugestimmt haben.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxenergie dennoch bereit, Ihre Verträge mit sofortiger Wirkung zu beenden bzw. zu stornieren.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr voxenergie - Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.12.2018 | 14:52
von Ingeburg Reiche | Regelverstoß melden
Hallo Angela, uns ging es genauso. ich rate Dir erstmal nichts zu bezahlen.
Wenn Voxenergie sich weigert die Vertrage zu stornieren dann schalte wenn möglich Deinen Anwalt ein.
Nach 14 Tagen und einen Brief vom Anwalt an Foxenergie war die Sache erledigt

10.12.2018 | 22:16
von Bastian Rademacher | Regelverstoß melden
1. Voxenergie wird erstmal was von, dass man Verträge fernmündlich abschließen kann schreiben. Bei einem gültigen Vertrag ist aber auch entscheidend, dass sich die zwei Vertrags­partner darüber einig sind, welche Leistung für welche Gegen­leistung erbracht werden soll.

2. Du bist dir sicher, dass die Verbraucherzentrale angerufen hat und nicht das "Amt für Verbraucherrecht" (vgl. antispam-ev.de/forum/archive/index. php/t-37520. html)

oder der "Ratgeber für Verbraucherrecht"
(vgl. youtube.com/watch? v=_1FCVsgXW5 M)

In einem solchen Fall würde ich mich daher an die Verbraucherzentrale per Mail einfach wenden, denn da der durchschnittlich-informierte und situationsadäquat aufmerksame Zuhörer könnte darin eine Verwechslungsgefahr sehen. Ob das nun aber das Rechtsgebiet Markenrecht/Geschmacksmuster ist oder ein anderes kann ich nun auch nicht sagen, da es mir egal ist.



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