Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 426 Views | 22.07.2019 | 09:14 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Real nimmt nur dort gekaufte Mehrwegflaschen zurück

Real kümmert sich nicht um die gesetzlichen Regelungen beim Mehrwegpfand

Zum wiederholten Mal ist es mir bei real passiert, dass Mehrweg-Getränkekisten dort nicht akzeptiert werden, wenn sie nicht bei real gekauft worden sind.

SCHLAGWORTE

Heute wurde mir die Annahme eines Pepsi-Mehrweg-Kastens zunächst verweigert mit der Begründung, er sei nicht dort gekauft.

Dem Mitarbeiter habe ich gesagt, dass es sein möge, dass der Kasten nicht von real sei, doch gebe es eine gesetzliche Verpflichtung für Geschäfte mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche, auch solche Mehrweg-Getränke-Kästen anzunehmen, unabhängig davon, wo sie gekauft seien.

Der Mitarbeiter erwiderte, dass diese Regelung seitens der Geschäftsleitung nicht akzeptiert würde und er entsprechende Anweisungen habe. Erst als ich unfreundlich geworden bin und dem Verkäufer entgegnete, dass es da eigentlich keinen Raum für Diskussionen geben würde und dies eine klare Missachtung der gesetzlichen Regelungen sei, hat er den Kasten dann schließlich und endlich doch angenommen.

Ich finde es skandalös, dass bei real klare gesetzliche Regelungen missachtet werden. Außerdem bekommt real durch das DPG-System das Pfand auch für marktfremde Getränkekästen erstattet. Das mag zwar logistisch aufwändig und kostenintensiv sein, doch lasse ich persönlich schließlich bei jedem Einkauf bei real auch 50,00 – 70,00 € dort.

Beim Verkäufer habe ich mich schlussendlich für meine Unfreundlichkeit entschuldigt, weil ich verstehen würde, dass er nur auf "Anweisung von oben" handelt.

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Annahme von Mehrwegflaschen wie gesetzlich geregelt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.07.2019 | 16:19
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kraus,

wir würden den Sachverhalt gerne prüfen und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben.

Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail Adresse kundenorientierung spider monkey real.de oder über unsere Kundenhotline 0221 / 56 797 398 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?

Vielen Dank vorab dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.07.2019 | 09:21
von Mark Guse | Regelverstoß melden
Mehrweg-Kisten haben ja aber nichts mit dem DPG-System zu tun.

Ansonsten klare gerechte Forderung.
Problem ist, dass real,- ja auf Schlingerkurs ist und im Verkaufsprozess steckt.

23.07.2019 | 12:47
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Immer wieder stelle ich fest, dass die Aussage das Geschäft muss alles zurücknehmen (lt. Gesetz) behauptet wird, ohne es genau zu wissen.
Dies zur Info:
Pfandflaschen-Rückgabe: Wer muss was zurücknehmen?

Da das Mehrwegsystem ein Kreislauf ist, der von den Getränkeherstellern betrieben wird, müssen auch nur diejenigen Märkte Mehrwegflaschen zurücknehmen, die mit dem jeweiligen Hersteller zusammenarbeiten, also dessen Produkte verkaufen. Wenn du also eine spezielle Mehrwegflasche hast, gib sie am besten dort zurück, wo du sie gekauft hast.

Bei Einwegflaschen kommt es hingegen nicht auf die spezielle Getränkemarke an, sondern auf das Material des Pfandprodukts. Verkauft ein Supermarkt beispielsweise nur PET-Flaschen, muss er auch nur PET-Einwegflaschen zurücknehmen und den Pfand dafür auszahlen – nicht jedoch Glasflaschen oder Dosen. Die Größe, Form und Marke der Einwegflasche oder -dose ist also nicht entscheidend und auch nicht, wo sie gekauft wurde. Ausnahme: Kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 m2. Diese haben das Recht, nur die Pfandflaschen anzunehmen, die sie auch verkaufen.

29.07.2019 | 18:36
von Jörg Kraus | Regelverstoß melden
Upps, da habe ich mich aber ganz schön blamiert.

Danke für Eure Kommentare, Ihr habt recht. Mehrwegkisten und DPG-System sind 2 verschiedene Dinge. Da war ich schlecht informiert.

Ich entschuldige mich hiermit bei real.

LG

Jörg Kraus

01.08.2019 | 14:03
von Jörg Kraus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Real ist im Recht. Ich habe mich voll geirrt und entschuldige mich. Die Regelung, die ich meinte, bezieht sich nur auf Einweg-Pfandflaschen, was mir nicht klar gewesen ist.




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