Reinhold Riel Immobilien GmbH (Sylt/OT Westerland)
Unvollständige Geldrückzahlung bei Stornierung wegen Corona
Auch wenn Corona und die Reisebeschränkungen der Vergangenheit angehören, möchte ich meine Forderung gegen eine Immobilienagentur in Westerland/Sylt zum wiederholten Male stellen:
Ein gebuchter Urlaub in Westerland/Sylt musste aufgrund der Inselsperrung durch Corona im April storniert werden.
Der Vermieter, die Reinhold Riel Immobilien GmbH, behält trotz nicht erbrachter Leistung eine sog. Vertragsgebühr ein. Die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung wurde erst nach zweifacher Rückfrage getätigt.
In Corona-Zeiten noch Profit orientiert zu arbeiten und Feriengästen Gebühren anzulasten, war alles andere als korrekt und keinesfalls kundenorientiert.