83 Views | 17.07.2023 | 10:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3131711

Reinhold Riel Immobilien GmbH (Sylt/OT Westerland)

Unvollständige Geldrückzahlung bei Stornierung wegen Corona

Auch wenn Corona und die Reisebeschränkungen der Vergangenheit angehören, möchte ich meine Forderung gegen eine Immobilienagentur in Westerland/Sylt zum wiederholten Male stellen:

Ein gebuchter Urlaub in Westerland/Sylt musste aufgrund der Inselsperrung durch Corona im April storniert werden.

Der Vermieter, die Reinhold Riel Immobilien GmbH, behält trotz nicht erbrachter Leistung eine sog. Vertragsgebühr ein. Die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung wurde erst nach zweifacher Rückfrage getätigt.

In Corona-Zeiten noch Profit orientiert zu arbeiten und Feriengästen Gebühren anzulasten, war alles andere als korrekt und keinesfalls kundenorientiert.

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Meine Forderung an Reinhold Riel Immobilien GmbH: Rückzahlung der Vertragsgebühr.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.07.2023 | 11:48
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Würde niemandem empfehlen bei Reinhold Riehl Immobilien eine Ferienwohnung zu mieten aufgrund meiner negativen Erfahrungen


07.08.2023 | 14:35
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Agentur zeigt kein Interesse an Geldrückzahlung


28.08.2023 | 17:53
von ReclaBoxler-3131711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung, Firma verweigert Benachrichtigung von reclabox




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