4251 Views | 20.02.2009 | 19:53 Uhr
geschrieben von Jens Schumacher

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Lensahn)

Reklamation bei Lidl Zwecklos ?

Hatte bei Lidl in 9/2007 Becker Navi 7988 Gekauft. 3 Jahre Garantie ! Im Garantiefall an L & S Service 25591 Ottenbüttel wenden. 10.01.2009 schickte ich das Gerät dort hin, kam zurück, mußte 12 Euro Porto nachzahlen. Die Firma ist Pleite. Bei der Hotline wird man Kostenpflichtig abgezockt. bekommt eine Kunden Nr. und mann verspricht das Gerät abzuholen. Aber niemand kommt. Auf Lidl Antwort wird noch gewartet.

Wichtig, Anruf bei der Navi Firma Becker hat ergeben : Wir Reparieren nur Kostenpflichtig, Lidl Garantie interessiert uns nicht. Und das ,obwohl auf der CD Room steht, direkt zu Becker schicken geht auch.

Was habe ich gelernt ? Kaufe keine Elektronik bei Lidl.

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Meine Forderung an Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG: Reparatur des Gerätes.


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Kommentare und Trackbacks (6)


21.02.2009 | 02:00
von ReclaBoxler-6116716 | Regelverstoß melden
Die Gewährleistung/Garantie gewährt nicht der Händler, sondern der Hersteller. Ist allerdings der Hersteller pleite, gibt es keinen der die Garantie gewährleisten kann.

21.02.2009 | 18:14
von Alexander Schwarting | Regelverstoß melden
Also sind folglich alle,aber auch alle Verkäufer,nur einfache Handlanger,oder einfacher gesagt,nur Laufburschen,die versuchen,auf egal welche Weise,den Kunden irgendwelchen Mist zu verkaufen,der entweder völlig überteuert ist,oder sowieso keiner braucht.Darum versuche ich es möglichst zu vermeiden,in irgend einem Geschäft zu gehen,um mich von einem Handlanger beraten zu lassen,der kaum Ahnung von etwas hat.

21.02.2009 | 18:41
von Jens Schumacher | Regelverstoß melden
Garantie regelt der Hersteller. Gut gesagt Alexander.Becker ist der Hersteller.Die sagen,wie schon oben erwähnt, das Sie nur Kostenpfichtig reparieren. Und mit Lidl haben die nichts zu tun.Bitte an Lidl wenden.

21.02.2009 | 18:43
von Jens Schumacher | Regelverstoß melden
Entschuldigung, der Kommentar sollte ReclaBox gelten, nicht Alexander.

20.03.2009 | 13:37
von Wiebke Stölting | Regelverstoß melden
Hallo,
nach meinem Wissensstand und Rechtsverständnis müssen wir beim Kauf grundsätzlich unterscheiden zwischen

1. Gewährleistung des Verkäufers (hier Discounter Lidl) und
2. Garantie des Herstellers (hier Firma Navi Becker ...)

Zur Gewährleistung (heute heißt es wohl Sachmängelhaftung):
diese Gewährleistung/Sachmängelhaftung hat grundsätzlich der Verkäufer zu leisten.
Bei Neuwaren läuft sie zwei Jahre und ich glaube, bei gebrauchten Waren kann sie auf ein Jahr mit besonderem Hinweis verkürzt werden.

Eine Garantie gibt grundsätzlich des Hersteller. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers!

Nach meinem Wissensstand ist bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Sachmängelhaftung wegen Mängeln unbedingt vom Käufer zu bedenken, daß im ersten 1/2 Jahr ab Kauf und dem Auftreten eines Mangels der Käufer andere Rechte geltend machen kann.
Im Gesetz (BGB) steht hierzu ausdrücklich, dass der Käufer vom Verkäufer den Austausch des defekten Gerätes gegen ein Gerät ohne Mängel verlangen kann.
Dieser Umtausch darf aber nicht mit unverhältnismäßig großem Aufwand für den Discounter verbunden sein.

Wenn ich also bei Ihrem Kauf (wohl im September 2008) und dem Feststellen des Mangels (wohl im Januar 2009) und Anzeigen bei Lidl in jedem Falle noch eine Ersatzlieferung fällig gewesen.

Bei Ihrem Fall kommt jetzt allerdings die angebliche Pleite des Herstellers hinzu, den Sie allerdings ja nur im Garantiefalle in Anspruch nehmen wollten/sollten, nämlich erst, wenn die gesetzlich geregelte Gewährleistung/Sachmängelhaft des Verkäufers abgelaufen ist!!
Ich denke allerdings, Sie sollten unbedingt im BGB weiter nachlesen und recht unmißverständlich beim Discounter Lidl die Gewährleistung/Sachmängelhaftung einfordern.

03.04.2009 | 21:01
von Marco | Regelverstoß melden
Kann dem letzten Schreiber nur rechtgeben. Wenn das dieses "Problem" bei dem Hersteller besteht und Sie noch in der Gewährleistung bei Lidl sind (2 Jahre bei Privaten Kunden) dann ist der Händler angewiesen dies aufgrund der Gewährleistung abzuwickeln (man muss als Kunde erst nach einem 1/2 Jahr nachweisen, das der defekt aufgrund der Herstellung zurückzuführen ist)

Gruß
Marco



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