Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Hausverbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.10.2011 wurde ohne ausreichende Begründung meiner 21 jährigen Tochter in Ihrer Filiale Hanstedt Hausverbot erteilt. Nachdem ich versuchte, den Sachverhalt zu klären, wurde eine Ihrer Verkäuferinnen, Frau S., derart unverschämt mir gegenüber, sodaß ich mich ausdrücklich über diese Frau beschweren möchte und Konsequenzen fordere.
Als Auskunft bekam ich, dass meine Tochter angeblich erzählt hätte, man könnte in Ihrer Filiale klauen, an dieser Stelle sei gesagt, dass dies den Tatsachen entspricht. Meine Familie und ich kaufen seit Jahren dort und es ist oft so, dass nur eine Dame an der Kasse sitzt und der Rest des Ladens leer ist, sodass sich insbesondere Schüler nach der Schule dort aufhalten, um unentgeltlich "einzukaufen", worauf Ihr Personal nicht einmal reagiert, sodass ich vielleicht einmal anregen würde, diese Filiale zu überprüfen.
Ist es bei Ihnen üblich, dass Kunden ein Hausverbot erhalten, die auf Diebstähle hinweisen? Meine Tochter hat weder sich in Ihrer Filiale etwas zu schulden kommen lassen noch sonst irgendwas.
Ferner möchte ich gerne wissen, wer behauptet so was? Auf meine Fragen bekam ich nur pampige Antworten, sodass ich in Erwägung ziehe, einen Rechtsanwalt einzuschalten, sollte diese Angelegenheit nicht anders zu regeln sein. Auch ziehe ich in Erwägung mit diesem Verhalten den Kunden gegenüber, an die Öffentlichkeit zu gehen, sprich mich an das hiesige Wochenblatt zu wenden.
So ein Verhalten kann nicht Ihrer Firmenpolitik entsprechen, insbesondere das Verhalten Ihrer Angestellten Frau S. nicht.
Ich erwarte eine Entschuldigung Ihrer Angestellten, sowie eine Aufhebung des ohne ausreichenden Grund ausgesprochenen Hausverbots.
Ich hoffe auf eine baldige Stellungnahme Ihrerseits und verbleibe
mit freundlichem Gruß
S. Röhrup
20.10.2011 | 13:47
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrte Frau Röhrup,
zu Ihrer Beschwerde möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Die Ausübung unseres Hausrechts steht uns - wie auch jeder anderen Person im eigenen Wohnbereich - völlig frei zu. Hausverbote basieren in unseren Verkaufsstellen immer auf einem triftigen Grund. Das gilt auch im Fall Ihrer Tochter, so dass wir selbstverständlich das Hausverbot weiter aufrecht erhalten.
Abschließend möchten wir anmerken, dass wir Ihre Haltung, mit weniger Personal besetzte Geschäfte als Einladung zur "unentgeltlichen" Warenversorgung zu betrachten, nicht im geringsten teilen. Jeder Erwachsene (so wie Sie als Erziehungsberechtigte) sollte eher die Verantwortung darin sehen, sich gesellschaftlich korrekt zu verhalten und seinen Kindern ein entsprechendes Rechtsverständnis zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice
Beschwerde ist gelöst.