3438 Views | 12.08.2012 | 17:32 Uhr
geschrieben von S. Hoffmann

Saturn (Berlin)

3 Wochen nach Kauf kein Service bei Defekt (Sony PRS-T1 E-Reader)

Im Juli 2012 habe ich in der Filiale Saturn Alexanderplatz den Sony E-Reader PRS-T1 in weiß sowie eine Schaumstoffschutzhülle gekauft. Nachdem ich darauf mehrere Bücher geladen und eines begonnen hatte zu lesen, ließ ich das Gerät im Standby Modus in der Schutzhülle daheim auf einem Zeitschriftenstapel liegen.

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Als ich nach 2 Wochen wieder weiterlesen wollte, war das Gerät defekt. Das Display zeigt nur noch Streifen bzw. eine klitzkleine Ecke korrekt an. Der PC erkennt das Gerät nicht mehr. Der Akku war entladen (oder der Reader hat sich im Standymodus automatisch abgeschaltet?). Das Gerät ist komplett unbrauchbar - meine Idee war, dass der Schaden durch die Zeit des Nicht-Nutzens und eine Entladung des Akkus entstanden sein muss.

Beim Saturn Service am Alexanderplatz unterstellte man mir sofort das Gerät zu Boden geworfen oder extrem "geknickt" oder darauf getreten zu haben, da es sich um einen Display Schaden handele, der angeblich nur durch "rohe" Gewalt entstehen kann. Somit verweigerte man auch jegliche Serviceleistung.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich der Servicemitarbeiterin erklärte, die einzige "Gewalt", die das Gerät erfahren habe, sei im Damenhandtäschchen zur Arbeit mitgenommen worden zu sein (in der Schutzhülle!) und wenn es dadurch (durch geschützte Mitnahme in einer Tasche?) kaputt gehen könne, würde ich erst recht gern vom Service Gebrauch machen, lächelte man mich nur milde an mit den Worten "wie gesagt, das haben Sie eindeutig selbst verschuldet". An dem Gerät ist keine einzige äußere Macke zu erkennen und es NICHT heruntergefallen oder ähnliches. Meine Bitte das Gerät zum Prüfen einzusenden, verweigerte man mir strikt und sagte ich solle mir übers Internet eine direkte ServiceHotline von Sony suchen für eine kostenpflichtige Reparatur.

Da mir mit dem Gerät nichts passiert ist, was den Defekt erklärt und es nach nur 4 Wochen unnutzbar geworden ist, bestehe ich darauf, dass Saturn es als Verkäufer für mich in die Reparatur schickt. Wenn man dort feststellt, dass damit sonstwas pasiert sein muss, kann der Reparaturdienst dies sicher feststellen.

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Meine Forderung an Saturn: Einsendung durch Saturn Service und Reparatur/Schadensbewertung (Ersatz des defekten Geräts!)


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Kommentare und Trackbacks (15)


12.08.2012 | 19:10
von X. Yz | Regelverstoß melden
Klarer Fall: Hier handelt es sich um die gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Verkäufer (also Saturn) die Pflicht Ihnen nachzuweisen, dass Sie das Gerät beschädigt haben und nicht Sie müssen beweisen, dass Sie es nicht kaputt gemacht haben. Indem Saturn Ihnen gesagt hat, dass das Gerät nicht mehr eingeschickt wird haben, haben sie die Nacherfüllung (zu der Saturn verpflichtet ist) "endgültig verweigert", wie es im Gesetz steht. Mein Tipp: gehen Sie hin und nehmen Sie einen Zeugen mit. Bitten Sie nochmals darum, das Gerät einschicken zu lassen. Sollte Ihnen Saturn dies wieder verweigern, so emfpiehlt es sich, direkt schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und dir Rückabwicklung Schritt um Schritt zu verlagen. Das heißt, Sie geben das Gerät zurück und erhalten dafür den gezahlten Kaufpreis. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen, kommen Sie an einer Beratung durch einen Rechtsanwalt wohl leider nicht vorbei. Klar ist: Sie sind im Recht. Saturn muss eine Nacherfüllung vornehmen. Machen sie das nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. MFG

12.08.2012 | 20:25
von Stefan Hanse | Regelverstoß melden
Sie sollten die Gewährleistung am besten nochmals schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei Saturn geltend machen und die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie erwägen, auf dem Klageweg gegen Saturn vorzugehen. Lassen Sie sich jedenfalls nicht von der Saturn-Rechtsabteilung mit einem Hausverbot wegen anwaltlicher Gewährleistungsgeltendmachung einschüchtern. Das ist rechtswidrig:
www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM

12.08.2012 | 22:12
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
 spider monkey M. Schröder

Kann alles gewaltig nach hinten losgehen.

Ich gehe jetzt erstmal davon aus das der Displayschaden durch krafteinwirkung von aussen entstanden ist.
Das heißt jetzt nicht das ich den beschwereführer kenne oder nachweisen könnte das es anders ist. Aber aus Erfahrung kann ich sagen das sich solche Displayschäden wie dort zu sehen eigentlich IMMER als Eigenverschulden rausstellen. Und immer ist man mit dem gerät umgegangen wie mit nem rohen Ei usw.
Tut mir Leid aber ich verstehe da die Saturn mitarbeiter sehr gut. Ich hätte genauso gehandelt.

Mag vieleicht sein das sie der 1 unter 10000 sind bei dem wirklich das Display unverschuldet kaputtgegangen ist. Dann wünsche ich ihnen das sich das mit Saturn auch entsprechend klären lässt.

Aber ich glaub auch wiederum das nur einer unter 1000 die hier immer mit schlauen texten zur gewährleistung um sichwerfen die entsprechenden Texte nicht kennen.

Gewährleistung frist beträgt 2 Jahre (neuware).
Das heißt NICHT das sämtliche defekte die in 2 Jahren anfallen zu lasten des Händlers gehen.

Gewährleistung ist eigentlich nichts weiter als eine Verjährungsfrist in der man Mängel melden kann die ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE DURCH DEN HÄNDLER (ganz wichtig) schon bestanden haben.

Das heißt:
Gerät gekauft, zuhause Karton aufgemacht und Gerät hat riss im Display = Gewährleistungsfall.

Gerät gekauft, nach 4 Wochen hats einen Displayriss.
Kein gewährleistungsfall da der Riss bei Übergabe durch den Händler noch nicht bestand.

Und toll der Händler muss nun beweisen das der Fehler nicht schon bei Übergabe bestand. hat sich nur für Saturn erledigt da der Kunde es in seiner Fehlerbeschreibung schon selbst bestätigt hat das der Riss erst später aufgetaucht ist

12.08.2012 | 22:39
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4820132
Das spätere Auftreten eines Fehler besagt genau gar nichts.
Das ist Schwachsinn.
Was sie da über Displays erzählen, ist technisch nicht richtig.
Gerade eine Streifenblidung deutet auf Kontakt- oder Ansteuerungsfehler hin.

12.08.2012 | 23:58
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
Natürlich ist es relevant ob der Fehler später aufgetreten ist.

Wie gesagt, hier weiß eigentlich keiner was Gewährleistung ist.

Sinn und zweck der Gewährleistung ist ausschließlich das die Ware zum zeitpunkt der Übergabe durch den Händler Frei von Mängeln ist.

Kann gerne nachgelesen werden. Steht so im Gesetzestext.

Macht auch sinn da der Händler nur für das geradestehen muss was in seinem einflussbereich liegt.
Und ein Händler kann auch nur zugemeutet werden zu prüfen ob das zeug was er verkauft auch in ordnung ist.
da halt in seltenen Fällen im Laden der Karton aufgemacht wird zur Prüfung oder man auch sachen kauft die man erst später verwendet gibt es zum melden solcher Fehler eben eine 2 Jährige Frist.
Aber es bleibt IMMER dabei, ausschlaggebend ist ob der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Händler vorhanden war.
Und das war er in diesem Fall laut Aussage des Kunden selbst nicht.
Da ist es auch völlig hinfällig darauf rumzureiten das der Händler in der Beweispflicht steht. Er muss doch garnicht beweisen das der Fehler bei Übergabe bestand da der Kunde es nie behauptet hat. Im gegenteil der Kunde selbst hat ja den beweis schon abgeliefert.

13.08.2012 | 09:26
von Calimero | Regelverstoß melden
Ich kenne den Gesetzestext und auch seinen Sinn. Natürlich können Defekte auch nach vier Wochen noch zum Vorscheinen kommen. Dann ist das immer noch ein Gewährleistungsfall und der Händler muss beweisen, dass dieser Defekt bei Auslieferung noch nicht bestand. Ein solcher Displaydefekt kann durch unterschiedlichste Ursachen entstehen. Möchte der Händler nicht zahlen bzw. das Gerät austauschen, so muss er nachweisen, dass der Defekt nichts mit dem Gerät, sondern mit Fremdeinwirkung zu tun hat. Aus diesem Grund gibt es die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, da man davon ausgeht, dass in dieser Zeit Defekte die von Werk her bestehen, bereits aufgetreten sein müssten.

In diesem Fall hat Saturn die Prüfung des Artikels abgelehnt. Ein Sachverständiger (und eigentlich auch jeder Techniker) kann sehr schnell erkennen, ob der Schaden durch Fremdeinwirkung oder aus dem Gerät heraus entstanden ist. Das wäre in diesem Fall die Pflicht des Händlers. Wie erkennt bitte ein Verkäufer an einem Gerät das von aussen keine Spuren von Fremdeinwirkung aufweist, dass es durch Fremdeinwirkung kaputt gegangen ist?

13.08.2012 | 11:18
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
Gesetztext lesen und verstehen sind scheinbar 2 verschiedene sachen.
Es geht in keinsterweise darum das ein ablehnung der Gewährleistung den vorwurf von fremdverschulden bedeudet.

Es geht ganz allein um die Frage ob dieser defekt zu dem zeitpunkt wo der Kunde das gerät vom Händler erhalten hat bereits vorhanden war.
Das war er in diesem Fall eindeutig nicht. Hat der Kunde selbst ausgesagt.
Was soll da Saturn bitte an Gegenbeweisen liefern müssen?
Es wurde ja nie eine aussage diesbezüglich gemacht die Saturn nun widerlegen müsste.

Für solche fälle ist das gewährleistungsrecht schlicht und einfach nicht gedacht.
Bei sowas wendet man sich (wenn vorhanden) an seinen Garantiepartner)

13.08.2012 | 15:13
von Jochen Schreiber | Regelverstoß melden
Wenn das Display schon beim Kauf unsachgemäß eingebaut war (z. B. Einbau unter unzulässiger mechanischer Spannung) und das zum Defekt geführt hat, gilt das als Sachmangel.

13.08.2012 | 15:19
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
Was aber nicht in der zuständigkeit des Händlers liegen würde daher sind für solche vorfälle Garantien gedacht.

13.08.2012 | 17:40
von ReclaBoxler-3526811 | Regelverstoß melden
 spider monkey 4820132

Gerichte sind jedoch anderer Meinung wie sie:

www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_bonn/j2008/11_C_550_07urteil20080924.html

Also hörens bitte endlich mit dem Garantie-Spam auf, ausser sie wären eine höhere Gerichtsinstanz, was ich jetzt mal nicht annehme.

13.08.2012 | 18:09
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
4 Jahre alt.
Und ich kenne Klagen die genau andersrum verlaufen sind.
Wobei der Text dort auch zu dilentantisch wirkt um echt zu sein.

13.08.2012 | 18:15
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4820132
Dann bringen sie ein Urteil.
Und den Originaltext der Justiz als gefälscht und dilletantisch zu bezeichnen, kann nur einem absoluten Querkopf einfallen.
Also nochmals die Frage: Sind sie eine höhere Rechtsinstanz oder ein Troll.

23.09.2012 | 17:54
von S. Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nein. Ich kaufe nie wieder ein elektronisches Gerät bei Saturn.


23.09.2012 | 18:02
von S. Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bedanke mich für all die Rückmeldungen - Verzeihung für die späte Reaktion. Ich denke ich werde tatsächlich ein zweites und letztes Mal zu Saturn gehen und zumindest auf Einsendung bestehen. Da ich nichts weiter als mit dem Gerät getan habe als zu lesen, was ich nicht als Gewalteinwirkung von außen verstehe ( :-) ) denke ich, zumindest diesen Service sollte der Händler anbieten. Ich nehme mir den ein oder anderen Tipp oder Hinweis der Kommentatoren im Hinterkopf mit. Ich gebe hier noch einmal eine Rückmeldung, sofern sich etwas getan hat. Als nächsten Schritt riet man mir dann, das Gerät tatsächlich direkt zu Sony zu senden. . Ich hoffe das Beste. Viele Grüße und noch einmal Vielen Dank für die Worte der Mitlesenden! S. Hoffmann


24.10.2012 | 17:42
von Lass MalLieber | Regelverstoß melden
Habe auch im handel gearbeitet und bin jetzt schön in der IT.
in deinem Fall hätte ich das Gerät einfach unter Garantie an den hersteller gesendet und auf ein ergebnis gewartet. dann hätte ich als händler erstmal weitergeschaut. auch ich hatte oft mal undurchsichtige kostenvoranschläge erhalten wie tastaturen bei laptops. manhcmal musste man nur etwas druck machen und fertig war die sache. daher kann ich den mitarbeiter überhaupt nicht verstehen.
stellt sich in der werkstatt heraus, dass risse durch schweres gewicht auf dem display entstanden sind, die man von aussen nciht sehen kann, dann wird es auch auch für den kunden schwierig. da hier theoretisch dir beweislast hier entgegen gewirkt wird.
wenn es aber alles genau so stimmt, wie sie es beschrieben haben, dann sollte man sich da keine sorgen machen.
wobei es mir schon komisch vorkommt, sich ein gerät zu kaufen, kurz nutzen und dann für zwei wochen liegen lassen.
habe damals so einige geschichten im nachhinein aufdecken können und einiges kam auch später zu tage, in dem zum beispiel die frau schuld gewesen ist.
jedoch hätte ich hier ganz einfach das gerät im sinne des kunden eingesendet und dann erstmal abgewartet.
P. S.: ich hatte in 10 Jahren Reparaturannahme nur einen Kunden gehabt der mir ausserhalb der garantie, jedoch innerhalb der gewährleistung einen schaden bei "gefahrübergabe", sprich bei kauf beweisen konnte. hat damals von mir 20% rabatt auf einen drucker bekommen plus einen satz patronen. er war glücklich und für mich war das problem vom tisch. er wurde bei uns ein sehr gessehener Kunde



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