286 Views | 22.12.2012 | 14:14 Uhr
geschrieben von Philipp Scheffler

simyo (Düsseldorf)

Rücklastschriftsgebühr (rechtswiedrig?) überhöht

Bestell-/Kundennummer: 015731667331 (Telefon)

Seit nun ca. zwei Monaten bin ich eigentlich zufriedener Kunde bei simyo und habe eine All-Net-Flat.

SCHLAGWORTE

In diesem Monat buchte simyo erstmalig von meinem Konto den fälligen Rechnungsbetrag von 29.90 € ab. Durch ein Weihnachtsgeschenk war mein Konto für einige Stunden nicht ausreichend gedeckt und die Lastschrift ging zurück. Das ist meine Schuld, gestehe ich so ein. Hierfür muss ich nun bei Simyo eine Gebühr ih Höhe von 15,-- € zahlen.

Mein Problem ist nicht, dass ich eine Gebühr zahlen muss. Wie gesagt, das mit dem Konto ist meine Schuld.

Mein Problem ist, dass diese Gebühr meiner Meinung nach 1. überhöht ist und damit 2. gegen geltendes Recht verstößt.

Im Februar diesen Jahren gab es ein Urteil von OLG Brandenburg. (Az.: 7 W 92/11) zu diesem Thema. Kurzfassung: Pauschalisierter Schadensersatz bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB ist rechtswidrig.

Zudem lägen laut Urteil die tatsächlichen Kosten für simyo sehr viel niedriger (laut Urteil seien ca. 3,-- bis 8,-- € Schaden entstanden) und ein Aufschlag für Bearbeitung sei nicht ohne weiteres zulässig.

LINK: www.online-und-recht.de/urteile/Pauschalierte-Kosten-fuer-Ruecklastschrift-in-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen-unzulaessig-7-W-92-11-Oberlandesgericht-Brandenburg-20120224.html

Ich habe sSimyo dazu eine Mail geschrieben; Ergebnis war eine Standardantwort.

Danach habe ich eine Mitarbeiter des Service angerufen, der leider zu diesem Thema nichts hilfreiches sagen konnte.

Die entstandene Rechnung werde ich natürlich so schnell wie möglich begleichen, ich bitte jedoch darum, die 15,-- € auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, bzw. zurück zu erstatten

Nochmal: Ich weise keinerlei Schuld von mir, das war mein Fehler. Ich sehe es aber nicht ein, den entstandenen Schaden, den ich bezahlen werde, doppelt oder sogar fünffach zu bezahlen.

Daher werde ich die Rechnung über 44,90 € begleichen, jedoch bitte ich um eine Stellungnahme und einen Lösungsvorschlag, z. B. eine teilweise Rückerstattung, so dass nur der tatsächliche Schaden von mir beglichen wird.

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Meine Forderung an simyo: Stellungnahme, Reduzierung der Gebühr auf ein angemessenes Niveau, also (teilweise?) Rückerstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


22.12.2012 | 20:20
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Kompliment! Sehr sachliche Beschwerde.

Ich glaube allerdings, dass die von Ihnen geplante Überweisung nicht richtig ist. Sie werden wohl kaum eine Erstattung erreichen.

Ich würde maximal die 8. - Euro zusätzlich zur Rechnung überweisen.

23.12.2012 | 01:45
von ReclaBoxler-4577252 | Regelverstoß melden
Ich kann zwar meinen Verpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommen, aber Urteile im Internet recherieren kann ich. Ich hoffe mal das diese passen und bitte um Beurteilung dieser Urteile durch meinen Gläubiger. Selber einen Anwalt möchte ich nicht nehmen.

23.12.2012 | 20:05
von Philipp Scheffler | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336661:Vielen Dank. Mir geht es hier vor allem ums Prinzip. Mir ist es eigentlich egal, ob ich 8 oder 15€ weniger auf dem Konto habe. Simyo verdient an der Masse. Und das finde ich unfair spider monkey ReclaBoxler-4577252: Ich habe keine Gläubiger. Schade, dass Sie offensichtlich welche haben. Meine Rechnung ist wie geschrieben schon bezahlt. Mir geht es nicht um mein Geld, das hatte ich ja geschrieben. Ich finde es unfair, wenn ein Konzern so seinen Kunden Rechnungen schickt, die nicht rechtmäßig sind. Daran verdient Simyo in der Masse Geld.

Das ärgert mich und ich finde solch ein Geschäftsgebaren falsch!
Eine AGB zu verwenden, die für den Laien nicht ersichtlich rechtliche Fehler enthält, die in Nachteilen für den Kunden münden, das ist bedenklich.
Eine Stellungnahme von Simyo hätte ich daher sehr gerne. Schade, dass Sie dieses Anliegen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Es ist im Interesse aller Kunden, weshalb ich Ihre Antwort nicht verstehe!



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