simyo (Düsseldorf)
Rücklastschriftsgebühr (rechtswiedrig?) überhöht
Bestell-/Kundennummer: 015731667331 (Telefon)
Seit nun ca. zwei Monaten bin ich eigentlich zufriedener Kunde bei simyo und habe eine All-Net-Flat.
In diesem Monat buchte simyo erstmalig von meinem Konto den fälligen Rechnungsbetrag von 29.90 € ab. Durch ein Weihnachtsgeschenk war mein Konto für einige Stunden nicht ausreichend gedeckt und die Lastschrift ging zurück. Das ist meine Schuld, gestehe ich so ein. Hierfür muss ich nun bei Simyo eine Gebühr ih Höhe von 15,-- € zahlen.
Mein Problem ist nicht, dass ich eine Gebühr zahlen muss. Wie gesagt, das mit dem Konto ist meine Schuld.
Mein Problem ist, dass diese Gebühr meiner Meinung nach 1. überhöht ist und damit 2. gegen geltendes Recht verstößt.
Im Februar diesen Jahren gab es ein Urteil von OLG Brandenburg. (Az.: 7 W 92/11) zu diesem Thema. Kurzfassung: Pauschalisierter Schadensersatz bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB ist rechtswidrig.
Zudem lägen laut Urteil die tatsächlichen Kosten für simyo sehr viel niedriger (laut Urteil seien ca. 3,-- bis 8,-- € Schaden entstanden) und ein Aufschlag für Bearbeitung sei nicht ohne weiteres zulässig.
Ich habe sSimyo dazu eine Mail geschrieben; Ergebnis war eine Standardantwort.
Danach habe ich eine Mitarbeiter des Service angerufen, der leider zu diesem Thema nichts hilfreiches sagen konnte.
Die entstandene Rechnung werde ich natürlich so schnell wie möglich begleichen, ich bitte jedoch darum, die 15,-- € auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, bzw. zurück zu erstatten
Nochmal: Ich weise keinerlei Schuld von mir, das war mein Fehler. Ich sehe es aber nicht ein, den entstandenen Schaden, den ich bezahlen werde, doppelt oder sogar fünffach zu bezahlen.
Daher werde ich die Rechnung über 44,90 € begleichen, jedoch bitte ich um eine Stellungnahme und einen Lösungsvorschlag, z. B. eine teilweise Rückerstattung, so dass nur der tatsächliche Schaden von mir beglichen wird.
Ich glaube allerdings, dass die von Ihnen geplante Überweisung nicht richtig ist. Sie werden wohl kaum eine Erstattung erreichen.
Ich würde maximal die 8. - Euro zusätzlich zur Rechnung überweisen.
Das ärgert mich und ich finde solch ein Geschäftsgebaren falsch!
Eine AGB zu verwenden, die für den Laien nicht ersichtlich rechtliche Fehler enthält, die in Nachteilen für den Kunden münden, das ist bedenklich.
Eine Stellungnahme von Simyo hätte ich daher sehr gerne. Schade, dass Sie dieses Anliegen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Es ist im Interesse aller Kunden, weshalb ich Ihre Antwort nicht verstehe!