10010 Views | 16.02.2013 | 16:31 Uhr
geschrieben von Thomas O.

BAUHAUS GmbH & Co. KG (Mannheim)

Ohne wenn und aber Tiefpreisgarantie - oder doch nicht?

Bis heute (16.02.13) gibt es bei Praktiker einen "Bonuschcheck" damit erhält man auf einen Einkauf 35% Rabatt.

SCHLAGWORTE

Dieser Rabattschein ist für jeden zugänglich und auch an dritte weiter zu geben. Da Bauhaus eine Tiefpreisgarantie hat, Originaltext: "Sollten Sie ein identisches Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum woanders noch günstiger finden, so erhalten Sie bei uns das Produkt zu einem 12% günstigeren Preis als beim Wettbewerber. Ausgenommen sind Internetangebote sowie Teppiche. "Gilt auch für Rabatt-Aktionen.

"Also hab ich mir drei Werkzeugmaschinen bei Praktiker gekauft und die 35% Rabatt erhalten, bin mit der originalen Rechnung zu Bauhaus gefahren und wollte da beweisen dass es wo anders, dank einer Rabattaktion, die genau gleichen Werkzeugmaschinen günstiger gibt und die Tiefpreisgarantie erhalten. Bin mit der Rechnung zum Service gegangen, und da wurde mir gesagt, dass es noch vor zwei Tagen möglich war, jetzt aber nicht mehr möglich, ist weil die Rabatte angeblich nicht für jeden sind. Meiner Meinung nach eine freche Lüge, da jeder an so einen Ausdruck kommen kann. Die sind nicht personalisiert.

Also bin ich ein paar Meter weiter gefahren zu Hornbach, und da hab ich ohne Probleme die Preisgarantie bekommen (dort leider nur 10%, aber danke nochmals an die netten, ehrlichen Mitarbeiter).

Haben auch bei dem Kundenservice von Bauhaus angerufen, dort wurde uns gesagt das wir uns an die Filial-Leitung wenden soll, ohne Erfolg. :-(

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Meine Forderung an BAUHAUS GmbH & Co. KG: 12% Tiefpreisgarantie


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Kommentare und Trackbacks (16)


16.02.2013 | 17:04
von ReclaBoxler-4580228 | Regelverstoß melden
Thomas, Thomas, das mit dem Lesen und das mit dem Verstehen muß schwierig sein, wo steht das was Sie schreiben auf dem Bonusscheck? Vielmehr das Gegenteil von dem was Sie gelesen haben wollen steht auf dem Bonusscheck, - Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. - - Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. - - Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. - -
.
Haben Sie es jetzt verstanden?

16.02.2013 | 17:48
von ReclaBoxler-6314348 | Regelverstoß melden
Was wollte Thomas denn bitte kombinieren? Auf dem Bonusscheck steht ausdrücklich, dass er an Dritte weitergegeben werden darf - womit quasi jeder den Gutschein benutzen kann. Und bei der Konkurrenz vom Praktiker wollte er die Tiefpreisgarantie in Anspruch nehmen.

16.02.2013 | 17:50
von ReclaBoxler-4918124 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4580228:

Das mit dem Lesen und Verstehen scheinen Sie aber auch nicht gerade zu beherrschen.

In der Beschwerde ist zuerst die Rede von dem Praktiker Bonusscheck über 35% Rabatt, welchen der Beschwerdeführer dort auch problemlos eingelöst hat.

Womit dieser kombinierbar ist oder aber auch nicht, ist jedoch völlig uninteressant, denn die Beschwerde richtet sich schließlich gegen Bauhaus und nicht gegen Praktiker.

Bauhaus wirbt mit einer Tiefpreisgarantie, und diese ist laut deren Werbeversprechen auch gültig für Rabattaktionen von Mitbewerbern.

Dem Beschwerdeführer wurde diese Tiefpreisgarantie bei Bauhaus nun aber trotz Vorlage seiner Praktiker-Rechnung nicht gewährt.

Die Aussage seitens Bauhaus bezüglich des angeblich nicht allgemeingültigen bei Praktiker erhaltenen Rabattes halte ich jedenfalls für sehr fadenscheinig, denn wenn man damit wirbt, dass die Tiefpreisgarantie auch für Rabatte gilt, dann sollte das auch so sein.

Dem Beschwerdeführer wurde dieser Rabatt bei Praktiker schließlich gewährt.

Anders herum wäre jedoch ein Schuh draus geworden, denn es heißt, dass die Bauhaus Tiefpreisgarantie greift, wenn das Produkt innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum woanders günstiger erworben werden kann.

Hier hat der Kauf bei Bauhaus aber noch gar nicht stattgefunden, sondern das Produkt sollte erst nach dem rabattierten Kauf bei Praktiker bei Bauhaus nochmals günstiger als dort erworben werden.

Ich frage mich allerdings, ob der Beschwerdeführer tatsächlich alle gekauften Geräte in doppelter Ausführung benötigt oder ob er nach dem letztendlich erfolgten günstigeren Kauf bei Hornbach versuchen wird, die zuvor gekauften Geräte bei Praktiker zurückzugeben.

In diesem Fall freue ich mich jetzt schon auf die Folgebeschwerde, dass Praktiker dem Beschwerdeführer kein Rückgaberecht gewährt und er nun auf den doppelten Geräten sitzenbleibt.

16.02.2013 | 19:34
von ReclaBoxler-7342101 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-4918124 hat es ja schon richtig geschrieben, der BF hätte es genau umgekehrt machen müssen. Erst bei Bauhaus kaufen und dann Nachweisen das es diese Sachen woanders Preiswerter gibt. Und da die Aktion bei Praktiker heute ausläuft, kann er diesen Rabatt ab Montag nicht mehr bekommen. Somit Entfällt auch die Tiefpreisgarantie, bzw. wurde vor zwei Tagen noch Gewährt, heute aber nicht mehr.

Aber auch ReclaBoxler-4580228 im Grunde recht. Dieser 35% ist keine Rabattaktion, sondern eine Gutschein Aktion. Das heißt, wer diesen Gutschein hat, der bekommt 35% Rabatt, wer aber keinen hat, der bekommt Ihm nicht. Ob nur vergessen, oder einfach den Prospekt selbst oder Freund nicht bekommen, spielt dabei keine Rolle. Somit gibt es diesen Rabatt eben nicht für jeden. Somit hat Bauhaus hier im Grunde auch Recht mit der Ablehnung.

Ansonsten zurück bringen ist bei Praktiker eigentlich kein Thema. Selbst wenn Sie nicht an der Lebenslagenumtauschgarantie Teilnehmen und nur 14 Tage gewähren, wird auch noch nach 4 Wochen Problemlos umgetauscht. Deshalb muß man bei Praktiker beim kauf gut aufpassen, das man nicht schon mehrfach hin und her gegangene Ware erwirbt. Denn selbst Farbtöpfe und -Eimer werden zurück ins Regal gestellt.

16.02.2013 | 19:59
von Hein Blöd | Regelverstoß melden
Das Bauhaus in Dortmund wollte auch nicht mitziehen.
Es hieß Anweisung aus der Zentrale.

Bei Hornbach gab es anschließend keine Probleme.
Die nehmen ihre Versprechen wenigstens ernst.

16.02.2013 | 20:20
von Maria Lichter | Regelverstoß melden
"Bin mit der Rechnung zum Service gegangen und da wurde mir gesagt dass es noch vor 2tagen möglich war, jetzt aber nicht mehr möglich ist weil die Rabatte angeblich nicht für jeden sind. "

Für wen genau sollten denn dann die Rabatte sein, wenn nicht für jeden?

16.02.2013 | 21:15
von ReclaBoxler-7342101 | Regelverstoß melden
 spider monkey Maria Lichter

Ganz einfach, weil Sie nun mal nicht für jeden Käufer waren. Zumindest nicht für die, die keinen Gutschein erhalten haben.

Und das vor 2 Tagen noch eingelöst wurde sagt gar nichts. Kann ganz einfach auf einen Irrtum beruhen. Den man inzwischen bei Bauhaus erkannt hat und jetzt nicht mehr macht.

16.02.2013 | 21:29
von Alex V. | Regelverstoß melden
Die Frage ist vielmehr, kann man etwas dagegen unternehmen. Kann ich mir es bestätigen lassen dass Sie mir den Rabatt nicht gewähren wollen? Dann mit dem Schreiben zum Anwalt?
Ich möchte nichts aus der Auktion vom Bauhaus verdienen, aber ich wurde Heute so behandelt als ob ich ein Verbrecher wäre. Am ende hat mir die Frau am Schalter gesagt, das ist ein Frechheit, somit machen Sie die Märkte Kaputt.

16.02.2013 | 22:43
von Sir Tobi | Regelverstoß melden
Die Gutscheine "Ausdrucke über die 35%" standen an der Information vom Praktiker.
Ebenso standen diese am Eingangsbereich vor den Automatiktüren.
Zusätzlich hingen DIN A2 große Plakate daneben.
Es war also ohne Probleme möglich diese Prozente zu bekommen.
Dieses passierte sogar ohne die angesprochenen Ausdrucke.
Ich konnte keine Probleme feststellen, weder bei Praktiker, noch bei Bauhaus.
Lediglich Hornbach stellte sich etwas quer. Wir sind dann einfach zu Max Bahr gefahren und haben dort unser Geld gelassen. Hier hat alles ohne Probleme funktioniert.

16.02.2013 | 23:11
von ReclaBoxler-7342101 | Regelverstoß melden
"Wir sind dann einfach zu Max Bahr gefahren und haben dort unser Geld gelassen. "

Sie wissen aber schon, das Max Bahr und Praktiker der selbe Verein sind.

Ansonsten, ich wußte bis zu dieser Beschwerde nur was von einer 20% Aktion bei Praktiker. 35% Gutscheine gab es hier zumindest nicht für mich direkt sichtbar an Eingang oder Info von Praktiker. Aber vielleicht fehlte auch nur das DIN A2 Plakat, so das ich es übersehen habe.

18.02.2013 | 10:57
von Ronald Gresser | Regelverstoß melden
Sie haben vollkommen Recht, der Gutschein war für alle Kunden erhältlich.
www.praktiker-markt.de/praktiker_de_static/newsletter-new/2013/kw07_1/kw07-scheck.pdf

Wenn Sie hier
www.bauhaus.info/service/garantien/index.html
auf "mehr Infos" klicken, steht explizit da: "Gilt auch für Rabatt-Aktionen. "

Ich würde an Ihrer Stelle eine Anzeige nach § 16 UWG erwägen.
dejure.org/gesetze/UWG/16.html
Außerdem können Sie den Fall der Wettbewerbszentrale melden.
www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

18.02.2013 | 10:59
von ReclaBoxler-7412808 | Regelverstoß melden
Sie haben vollkommen Recht, der Gutschein war für alle Kunden erhältlich.
www.praktiker-markt.de/praktiker_de_static/newsletter-new/2013/kw07_1/kw07-scheck.pdf

Wenn Sie hier
www.bauhaus.info/service/garantien/index.html
auf "mehr Infos" klicken, steht dort: "Gilt auch für Rabatt-Aktionen. "

Ich würde an Ihrer Stelle eine Anzeige erwägen.
dejure.org/gesetze/UWG/16.html
Außerdem können Sie den Fall der Wettb. ewerbszentrale melden.
www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

18.02.2013 | 20:23
von Hein Blöd | Regelverstoß melden
Sind sie vom Bauhaus, oder wieso suchen sie ständig Gründe dagegen?

Willkommen im www!

Es gab 2 Möglichkeiten darauf zu reagieren.

1. Einfach mitziehen, und die paar Kunden glücklich machen. Immerhin das Geld und der Kunde bleibt im Laden.

2. Sich anstellen, und den Kunden verärgern (Zeit/teilweise weite Anfahrt)

Wovon hat ein Unternehmen wohl den besseren Nutzen?

So etwas muss aber von Anfang an geplant, und an die Mitarbeiter weitergegeben werden, wie sie sich richtig in solchen Fällen zu verhalten haben.
Im Bauhaus waren sie alle gleich verwirrt und ließen den Marktleiter kommen,
Beim 2. Versuch mit Kassenbon hieß es dann abgelehnt, mit Anweisung aus der Zentrale.

Bravo Zentrale!

22.02.2013 | 09:04
von ReclaBoxler-8752381 | Regelverstoß melden
Dieses feilschen der Kunden um jeden Cent, Ware zu kaufen und dann durch die Gegend zu fahren und den Händler damit unter Druck zu setzen "gibt es woanders billiger, ich WILL jetzt einen noch günstigeren Preis" ist eine Sauerei und eine Mentalität, wie wir sie eigentlich nur vom türkischen Basar kennen. Diese Art und Weise der Preisdrückerei der ach so mündigen Kunden grenzt schon bald an Nötigung. Wo soll das alles noch hinführen? Immer mehr Händler werden ja schon dazu genötigt, mit solchen Preisgarantien, Rabatten, Gutscheinen etc um sich zu schmeissen, nur damit man die Kunden nicht an die Konkurrenz verliert. Aber eben genau durch diese Problematik bleiben die Mitarbeiter und der Service am Kunden auf der Strecke. Immer weniger Vollzeitstellen, immer weniger gelernte Verkäufer. Die Unternehmen setzen auf geringfügig Beschäftigte und immer mehr Leiharbeiter, nur um die Preise stabil und sich selber halten zu können. Dann beschweren sich die Kunden wiederum über mangelhaften Service.

Preise vergleichen ja, natürlich- das soll man ruhig tun, wenn das Geld nicht so locker sitzt, und niemand möchte mehr bezahlen als er muss. Die Not der Händler ausnutzen- nein, das sollte man nicht, tut man aber wenn man diese "geiz ist geil" Mentalität auch noch unterstützt, sich Waren kauft und dem Händler dann belehrend und von oben herab einen günstigeren Preis eines Konkurrenten (der vielleicht auch günstiger verkaufen an, aus schon angeführten Gründen) unter die Nase reibt. Typisch deutsch eben.

22.02.2013 | 09:07
von ReclaBoxler-8752381 | Regelverstoß melden
Dieses feilschen der Kunden um jeden Cent, Ware zu kaufen und dann durch die Gegend zu fahren und den Händler damit unter Druck zu setzen "gibt es woanders billiger, ich WILL jetzt einen noch günstigeren Preis" ist nicht ok und eine Mentalität, wie wir sie eigentlich nur vom Ausland kennen. Diese Art und Weise der Preisdrückerei der ach so mündigen Kunden grenzt schon bald an Nötigung. Wo soll das alles noch hinführen? Immer mehr Händler werden ja schon dazu gezwungen, mit solchen Preisgarantien, Rabatten, Gutscheinen etc um sich zu schmeissen, nur damit man die Kunden nicht an die Konkurrenz verliert. Aber eben genau durch diese Problematik bleiben die Mitarbeiter und der Service am Kunden auf der Strecke. Immer weniger Vollzeitstellen, immer weniger gelernte Verkäufer. Die Unternehmen setzen auf geringfügig Beschäftigte und immer mehr Leiharbeiter, nur um die Preise stabil und sich selber halten zu können. Dann beschweren sich die Kunden wiederum über mangelhaften Service.

Preise vergleichen ja, natürlich- das soll man ruhig tun, wenn das Geld nicht so locker sitzt, und niemand möchte mehr bezahlen als er muss. Die Not der Händler ausnutzen- nein, das sollte man nicht, tut man aber wenn man diese "geiz ist geil" Mentalität auch noch unterstützt, sich Waren kauft und dem Händler dann belehrend und von oben herab einen günstigeren Preis eines Konkurrenten (der vielleicht auch günstiger verkaufen an, aus schon angeführten Gründen) unter die Nase reibt. Typisch deutsch eben.

28.02.2013 | 12:06
von Hein Blöd | Regelverstoß melden
Tut mir Leid, aber das ist so ein Schwachsinn.

Wenn es hier um das kleine Fachgeschäft von neben an geht, würde das zutreffen.
Not der Händler passt nicht ganz auf das arme kleine Bauhaus;
)
Aber so ein großer Laden wie zB Bauhaus (

Einen Mitarbeiter in nem Bauhaus zu finden ist teilweise schwierig, aber auch noch einen der kompetent ist, schon fast unmöglich.

Und da soll ich Mitleid mit haben?
Der böse Kunde der ja nur alles billig will.
Gäbs kein Versprechen, wäre auch niemand dahin gefahren.



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