Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)
Möbelhaus verweigert Reklamation bei klarem Konstruktionsfehler
Bestell-/Kundennummer: 2402997
Im Mai 2012 haben wir bei der Firma Inhofer eine Wohnlandschaft bestellt. Nach mehrmaligen Verzögerungen des Liefertermins haben wir diese im September erhalten und selbst fachgerecht montiert. Sofort nach der Montage fiel uns auf, dass die Rückenlehne eine sehr wackelige Angelegenheit war. Diese freischwebende Lehne war mittels zwei Schrauben im unteren Bereich der Sitzfläche befestigt. Diese zwei Schrauben (in einfachen Pressspanplatten) sollten den Hebelwirkungen standhalten. Da wir weder Kinder noch Tiere im Haushalt haben und beide nicht mal 70 kg wiegen, sind wir davon ausgegangen, dass dies aber kein Problem darstellen darf.
Großen Belastungen wurde die Lehne somit nicht ausgesetzt. Im Februar 2013 zeigte sich dann jedoch, dass wir uns getäuscht hatten. Die Lehne gab beim üblichen Dagegenlehnen von uns beiden nach und brach nach hinten aus. Wir meldeten das Ganze bei der Firma Inhofer. Diese beauftragte nach Rücksprache mit uns einen Möbel- und Polsterservice (MPS).
Dieser bestätigte mündlich, dass der Schaden absehbar war. Bei einer einfachen Pressspanplatte müsse man damit rechnen, dass zwei Schrauben die Hebelwirkung nicht halten können. Als ursächlich gab er jedoch im Protokoll "äußere Einwirkungen" an. Logisch und für uns nichts Neues, denn eine Lehne bricht ja nicht einfach von selbst ab. Der erste Punkt fand den Weg ins Formular unverständlicherweise nicht.
Nun kommt die eigentliche Unverschämtheit. Vor der Beauftragung des MPS wurde von uns eine Kostenübernahmeerklärung verlangt. Warum dies bei einer Couch, die gerade einmal 5 Monate durchhielt, notwenig war, erschloss sich uns nicht, weshalb mehrfach telefonisch Rücksprache mit der Reklamationsabteilung der Fa. Inhofer gehalten wurde. Dort wurde uns, teilweise auch auf telefonische Rückfrage, bestätigt, dass wir nur bei falschem Gebrauch oder falscher Montage durch uns, die Kosten für den MPS tragen müssten. Damit gaben wir uns zufrieden, da wir sicher waren, nichts falsch gemacht zu haben. Dann wurde uns eine Formulierung für die Erklärung durchgegeben. wir müssen zahlen, "sofern die Beanstandung auf äußere Einwirkung oder falschen Gebrauch bzw. Montage" zurückzuführen ist. Wir folgten und sind nun die Dummen.
Dass eine ausgebrochene Lehne IMMER auf äußere Einwirkung basiert, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Deswegen die unzähligen Nachfragen bei zwei Telefonaten und einem persönlichen Besuch bei der Firma Inhofer, bei dem immer bestätigt wurde, dass wir nur bei falschem Gebrauch oder falscher Montage in der Pflicht stehen. Nun beruft man sich allerdings auf das von uns Geschriebene, frei nach dem Motto "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Eine Unterscheidung zwischen üblichen und unüblichen äußeren Einflüssen wird scheinbar nicht gemacht, obwohl DAS doch eigentlich relevant sein müsste.
Jetzt haben wir eine Rechnung für den MPS auf dem Tisch liegen, dafür, dass dieser feststellte, was ohnehin schon feststand und unsere Couch ist immernoch kaputt, obwohl selbst der MPS eine fragwürdige Konstruktion bestätigte. Ehrlichkeit und Kundenfreundlichkeit sehen anders aus. Deswegen werden wir, nachdem wir jahrelang Kunden beim Inhofer waren, unsere Möbel nun woanders kaufen.
Übrigens: Als wir die Couch aussuchten, stand die Rückenlehne an einer Wand. 5 Monate später bei einer nachträglichen Besichtungung stand das Ausstellungsstück frei und wies den gleichen Schaden auf wie bei uns (siehe Video) und war günstiger zu haben. Sicher kein Zufall.
23.12.2013 | 16:59
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrte Frau Süß,
eine Kostenübernahmeerklärung verlangen wir immer dann, wenn nicht ausgeschlossen
werden kann, dass der Schaden durch falsche Montage oder unsachgemäßen/falschen Gebrauch
entstanden ist. Im vorliegenden Fall wurde durch uns der MPS
als unabhängiger Dienstleister beauftragt, um den Schaden zu sichten und Lösungsvorschläge
zur Behebung zu machen. Durch den MPS wurden äußere Einflüsse festgestellt, die zum Ausriss
der Schrauben geführt haben. Als Lösung wurde durch den MPS die Verstärkung der Rückwand
vorgeschlagen, was jedoch durch Sie nicht angenommen worden ist. Aufgrund der Sachlage ist der Schaden
jedoch nicht auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen, zumal die Wohnlandschaft in der
Vergangenheit oft verkauft worden ist und keine Reklamationen in dieser Art gemeldet wurden.
Dementsprechend können wir Ihnen in dieser Sache nicht mit einer Kostenübernahme oder kostenfreien
Schadensbehebung entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Möbel Inhofer Onlineteam