Unitymedia BW GmbH (Köln)
Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich!
Ich bin seit Jahren Kunde von Unitymedia, musste aber umzugsbedingt kündigen, da eine Versorgung am neuen Wohnort nicht möglich ist.
Das ist auch relativ vernünftig abgelaufen. Ein Ärgernis für mich war lediglich, dass als Nachweis des Umzugs eine lesbare Kopie des Personalausweises mit der neuen Adresse nicht akzeptiert wurde und ich noch einmal zum Einwohnermeldeamt zwecks einer gesonderten Bescheinigung fahren musste. Aber auch das war in Ordnung, da der zum 30.4.2013 bestätigte Ablauftermin sich dadurch nicht verändert hat.
Die Bescheinigung kostete allerdings 8,-- €, das war das eigentliche Ärgernis.
Nun erhalte ich von Unitymedia die Abschlussrechnung mit einem Guthaben von 35,-- €. Gleichzeitig der Hinweis, dass ich zwecks "Abstimmung der Bankverbindung" eine kostenpflichtige 01805-Nummer anrufen soll. Obwohl Unitymedia auch eine kostenfreie 0800-Nummer anbietet, soll nun hier die kostenpflichtige angerufen werden. Nun frage ich mich allen Ernstes, warum ich das machen soll? Seit Jahren werden alle Beiträge pünktlichst von meinem Konto abgebucht. Gleiches passiert mit meiner Kfz-Steuer, meiner Autoversicherung, meiner Hausratversicherung, den GEZ-Gebühren und alle Beiträge der Energieversorger.
Bis auf die Ausnahme von Unitymedia verlangt kein anderes Unternehmen bei einer Rückerstattung eine telefonische Abstimmung, auf welches Konto eine Gutschrift überwiesen werden soll. Man erstattet eben auf das Konto, von dem die Beiträge abgebucht wurden.
Natürlich werde ich dort nicht anrufen. Ich habe nun per Kontaktformular eine Auszahlungsfrist gesetzt, mit dem Hinweis, dass sich Unitymedia danach im Verzug befindet.
Ich vermute einmal, dass es der Versuch ist, ein Telefongespräch mit dem Kunden zu führen, ggf. Angebote zu machen. So umgeht man vermutlich ein vom Kunden ausgesprochenes Anrufverbot zu Werbezwecken. Und weil ich das denke, werde ich eine Kopie der Abschlussrechnung einmal dem Verbraucherschutz zur Verfügung stellen. Dann mögen die parallel einmal prüfen, ob derartiges überhaupt zulässig ist.
Witzig finde ich trotzdem die Formulierung der Mitteilung:
"wunschgemäß haben wir die Auszahlung Ihres Guthabens in Höhe von 34,83 € für Sie veranlasst. "
Natürlich stimmt "wunschgemäß" überhaupt nicht. Das geschah "pflichtgemäß", meine Damen und Herren von Unity Media!
Sie erwarten von Ihren Kunden absolut vertragskonformes Verhalten - und das in jeder Beziehung. Warum machen Sie es umgekehrt nicht genau so. Dann gäbe es weniger Beschwerden und mehr zufriedene Kunden. Ich verstehe Ihr Geschäftsprinzip einfach nicht.
Die Beschwerde werde ich als gelöst einstellen, sobald das Geld auf meinem Konto ist.
Was mir zu dem ganzen Thema noch einfiel: Was würden Sie eigentlich machen, wenn Ihre Kunden Ihnen vorschreiben würden, vor jeder Überweisung auf Ihr Konto zur Abstimmung bei denen anzurufen? Das Theater Ihrerseits würde ich dann gerne einmal erleben.
Denn viele Kunden ändern bei einem Umzug nicht nur Ihre Adresse, sondern, wegen der Vorort Betreuung in Ihrer Bank, auch Ihre Kontoverbindung gleich mit. Nur teilen Sie das, weil der Vertrag ja schon beendet ist, Ihren alten Vertragspartnern nicht mit. Und so geht dann eine Rücküberweisung auf die alte Kontoverbindung ins leere.
Auch das habe ich noch nie gehört. Das müsste mir dann ja bei allen Abschlussrechnungen in Verbindung mit dem Umzug so gegangen sein. Ist es aber nicht.
Desweiteren kann es überhaupt nichts kosten, mit der Abschlussrechnung mitzuteilen, dass die Überweisung auf das Konto xxxx erfolgt. Das machen übrigens alle anderen auch so. Wenn sich dann wirklich die Kontodaten geändert hätten, würde man sich eben dann melden. Unity Media nimmt sich ja auch noch 3 Wochen Zeit, zu überweisen. Also kann man in einem solchen Fall sehr gut noch reagieren.
Fast alle Banken nehmen einem eine solche Arbeit bei einem Wechsel ab und informieren von sich aus diverse Firmen und Institutionen über die neue Bankverbindung. Außerdem wird empfohlen, das Konto für einen gewissen Zeitraum noch parallel weiterzuführen.
Aber, wie gesagt, alle anderen betroffenen Unternehmen, u. a. Telekom, Sky, Süwag, haben ohne eine derartige Rückrufregelung überwiesen.
Das ist natürlich ein etwas anderer Betrag. Ich gebe Ihnen Recht, dass an dieser Stelle UM darauf spekuliert, dass eine Kontoabstimmung über eine kostenpflichtige Nummer aufgrund des für den Verbraucher vorhandenen wirtschaftlichen Unsinns nicht erfolgt. Es zeigt aber auch, falls Sie nicht umgezogen sind, dass die Mutmaßung von " Gerhard" nicht richtig ist.
UM spekuliert möglicherweise auch bei größeren Summen auf das "Vergesssen". Eigentlich müsste die Bundesnetzagentur einmal um Auskunft bei UM nachsuchen, die Summe der offenen Rückzahlungen aufzugeben, bei denen eine Kontonummer des Kunden vorhanden war.
Witzig ist ja auch, dass die schreiben:
Es kann bis zu 3 Wochen dauern, bis das Guthaben auf Ihrem Konto ersichtlich ist.
Nach dem Motto:
Wir überweisen heute, aber wann die Bank das auf Ihrem Konto anzeigt, können wir natürlich nicht wissen.