581 Views | 30.07.2013 | 16:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7460713

eBay (Kleinmachnow)

EBay erlaubt sich alles!

FALL:5025208677

SCHLAGWORTE


Der Käufer hat den Käuferschutz-Prozess von eBay missbraucht.

Käufer stellte keinen Käuferschutzantrag, bekam das Geld von Paypal trotzdem auch ohne zurück, dank an den SuperEbayService mit Begründung Basis auf Käuferschutzrichtlinie getroffen nur gibts dazu bei Paypal auch tatsächlich eine AGB die etwas anderes vorschreibt.

Forderung von Paypal wegen dem nun überzogenen Konto kam prompt, Inkasso 55 Euro Gebühr

Der Käufer hat die Option zu Rücksendung missbraucht.

Sendete die Ware mit ihm verursachten Schaden zurück, jede Menge Teile fehlten. (Annahme verweigert)

eBay verletzte die Informationsplicht zum Versand, abbuchung vom Paypal Konto, durfte man wohl nicht wissen hätte man sich ja schnell verdrücken können, oder erfahren was dort per Post kommt, dafür Informierte aber Paypal schnell-Konto überzogen gleichen sie aus.

eBay entschied zu gunsten des Käufers, obwohl jeder lesen konnte das er das blaue vom Himmel log!

eBay sperrte mein Konto, weil ich mich weigerte die Verkaufsgebühren für diesen Artikel der nicht verkauft wurde zu bezahlen.
Inkasso kam prompt mit 65 Euro Gebühr.

Der Käufer hat eine unangemessene Bewertung abgegeben.

Käufer gab als erstes mal negativ ab, um mich damit zu erpressen.

Zum Schluss Geld weg -Ware weg, mit Begründung sie haben die Ware zurückbekommen, für uns erledigt,
müssen Sie zivilrechtlich klagen.
eBay find ich klasse, mit der Werbung Mehr Schutz für Verkäufer ab Herbst 2012

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Neuer rechtlicher Käuferschutzantrag vom Käufer bei Paypal, nach AGB,


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


06.08.2013 | 19:36
von ReclaBoxler-7460713 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Widerspruchschreiben wurden versendet, abwarten was nun kommt.Es
läuft ein Antrag gegen den Käufer beim Amtsgericht, parallel, den von eBay wird da sicher nichts zu erwarten sein.


03.09.2013 | 09:36
von ReclaBoxler-7460713 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ausser klägliche Versuche von eBay Geld kassieren und sämtliche Verantwortung auf andere abschieben, gibt es noch nichts neues.

Fall Beschreibung kurz: Käufer ersteigerte Artikel von Privat mit Artikelbeschreibung Gewähr/Rückgabe ausgeschlossen.
Artikel wurde Mängelfrei, nachweislich auch Zeugenaussage vorhanden falls nötig, versendet. Käufer gab negativ ab und
beschwerte sich mit Drohung PayPal Käuferschutz über etwas was überhaupt nicht exestierte bei dem Artikel.

Hilfeangebot, kamen nur ausdrücke, solle meine unqualifizierten Antworten für mich behalten.

Dies ergab erst später Sinn, bei dem Versuch der Käufer umbauten vornahm, kläglich scheiterte und beim Artikel einen Totalschaden verursachte. Nun dachte er, schiebs auf den Verkäufer hols über eBay doch einfach zurück. Lustigerweise überführte
sich der Käufer in der Ebaybeschwerde selber, indem er wiederrum defekte Teile aufführte die es nicht gab und zudem
anhand der Artikelfotos jeder sehen konnte, das dies nicht möglich ist was bemängelt wurde. Kann das anhand der
Seriennummern ebenfalls beweisen.

Nun began der Telefonterror, anonym leider nicht nachweisbar rede von Todesliste und weiteres, bei eBay fiel ihm jede Menge
neues ein, hätte sich nun geeinigt mit dem Verkäufer.

eBay entschied für den Käufer, hausrecht schön, das Geld wurde direkt abgebucht von Paypal, Käufer wurde angewiesen Artikel zurückzusenden.

eBay meinte wohl, dem Verkäufer keinerlei Informationen darüber senden zu müssen und sich schnell verdrücken zu können.
Irrtum, nicht genug Geld auf dem Paypal Konto zu diesem Zeitpunkt der Abbuchung, somit Forderungen von Paypal und
einhaltung der Nutzungsbedingungen wie, bei der Rücksendung liegt eine Rechtsverletzung vor, dem Verkäufer ist die Nachprüfung des
Mangels zu ermöglichen, der Zustand der Waren muss gegenüber dem Erhalt durch den Käufer unverändert sein. ect

Auch Intressant, das eBay mit Klauseln vertraglich sich in der Tochtergesellschaft Paypal im Käuferschutz insolviert hat. Somit kann jeder eBay Angestellter frei über das privatvermögen dort verfügen und in der Tat,
Paypal merkt davon erst etwas wenn das Geld weg ist, überziehen frei bis Grenze, der Rechtsweg auch noch ausgeschlossen.
Auch gut der Inkasso, solle das mit eBay klären obwohl Paypal die Forderung stellt.

Käuferschutz heisst nur, bei Fall die Beweislast dem bösen Verkäufer aufzudrücken, das wurde einfach gedreht, Paypal muss nun die Beweislast zu dem Fall erbringen, genug Tonbänder haben die ja schon bekommen.

Werde später weiter berichten, da kommt noch eine Menge zusammen, mit der Forderung der Verkaufsgebühr, verweigerung der
Kündigung., Forderung bleibt: Käuferschutz nach PAYPAL AGB-den Ärger hätte man sich ersparen können wenn eBay Nachprüfung des Mangels ermöglichet hätte. Der Fall intressiert am ende, viele bei Twitter und Facebook sicher auch.

wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Gruss


25.09.2013 | 00:14
von ReclaBoxler-7460713 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dokumente/Akten sind zur Beweisführung beim Anwalt hinterlegt, kann zur Zeit nur abwarten.
Kein Einzelfall, weitere Beschwerden zur gleichen Sache im Netz überall nachzulesen.

AGB wurde von PayPal am 18.geändert, die Kündigung erfolgte schriftlich mit AZ.
Auszug mit Hinweisen für Verbraucher:

1.1"Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. "

Kontrolle wird durch Käuferschutz/Anordnung einer Rücksendung übernommen, den gilt der Artikel als nicht bezahlt, wäre somit rechtliches Eigentum des Verkäufers, der einzig zu entscheiden hat, was mit der Ware geschehen soll.
Dienstleistung wird natürlich auch von PayPal geleistet, keine Kontrolle der eigenen Mitarbeiter?

3.7 "Lastschrift Wenn Sie nach dieser Umsetzung ein Bankkonto bei PayPal hinterlegen, oder wenn Sie mit einem neuen Bankkonto zum ersten Mal zahlen, gewähren Sie PayPal ein SEPA Lastschriftmandat. "

Vorsicht-Automatische Zugriffsberechtigung auf Privatkonto, auch ohne Zustimmung (Sepa 2014)

"Auch nachdem Sie Ihr PayPal-Konto geschlossen haben, haften Sie weiterhin für sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit Ihrem Konto und Ihren Transaktionen. "

Dies kann eine Beweis/Aufbewahrungspflicht von bis zu 10Jahren bedeuten.

9.1 Verbotene Aktivitäten. i. den Versuch zu unternehmen, eine Handlung vorzunehmen, die zu ungerechtfertigter Bereicherung im Zuge eines Konflikts führen könnte, weil Zahlungseingänge sowohl von PayPal als auch dem Verkäufer, der Bank oder der Kreditkartengesellschaft für ein- und denselben Geschäftsvorgang erfolgen, oder den Versuch, solche Zahlungseingänge zu erwirken;

Eindeutiger Verstoss von eBay-PayPal in diesem Fall: Forderung mit Inkassogebühren auf eine nicht erbrachte Dienstleistung bezüglich, der Verkaufsgebühren, Gebühren zur weiterführung des überzogenen Kontos, Inkassogebühren auf Forderung zum belasteten Kontos, Vorkasse geleistete Ausgaben beim Amtsgericht gegen den Käufer, Aufwandsentschädigung, Schadensersatz sind zu zahlen.
Eine Klage nun unkalkulierbare Kosten, auf bereicherung Ebays/PayPal im selben Konflikt.

"Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden.
Verkäuferschutzrichtlinie zugunsten des Käufers entscheidet, sind Sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten), sowie alle Gebühren, die PayPal in Bezug auf Kreditkartenrückbuchungen anfallen, wenn der Käufer eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst hat, zu ersetzen. "

Freibrief für Käufer, nun kann der Käufer mit Rückbuchung das Geld einfordern, ist nicht mal mehr verpflichtet bei PayPal dem Verkäufer die Ware zurückzusenden.
Definiert sind auch nicht, manche Fälle von Artikel nicht zurückerhalten. Die kompletten Kosten trägt der Verkäufer, auf willkürliche Entscheidungen von Ebay/PayPal.
96% Fälle werden zugunsten Käufers entschieden, wegen Image Verlust und
natürlich SachmängelHaftung Ebays, wo ein Verkäufer nun mal keinerlei Rechte besitzt,
ausser den Kaufvertrag, der eben nur zivilrechtliche Bedeutung hier aufweist.
.
richtig verstanden, mit Kreditkarte kann man also zukünftig kostenlos einkaufen, gebührenfrei, garantiert?

bin kein Anwalt, nur geschädigter Verbraucher übernehme dafür auch keine Haftung auf Richtigkeit des Artikels.
Werde weiter berichten, intressant nur wenn ein BGH Urteil erzielt werden kann.
Premium Rechtsschutzversichert, für die Kosten.

Gruss




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