Durch Möbel Inhofer gelöste Beschwerde. | 610 Views | 05.02.2014 | 10:45 Uhr
geschrieben von Helene Schweizer

Möbel Inhofer GmbH & Co. KG (Senden)

Reklamation führt zu langen Wartezeiten/Diskussionen

Bestell-/Kundennummer: 7254379/5-008

Meine Lampe war defekt. Ich reklamierte in der Abteilung u. die nette Verkäuferin nahm die Reklamation an u. ich wünschte, daß sie mir noch schriftlich einen Vermerk auf den Kaufvertrag bestätigt, daß ich die Lampe reklamieren darf. Ich weiß, das Reklamationen bei Inhofer sehr schwierig sind. Weil ich die Lampe nicht dabei hatte, fragte ich ob es in der drauf folgende Woche auch noch möglich ist.

SCHLAGWORTE

Sie sagte kein Problem u. Es geht auch schnell. Gestern reklamierte ich u. mußte mir einen Vortrag anhören, daß Inhofer die Lampe nur noch um 5,- verkaufen kann u. Bla, bla. Ich bat ihn um Lösungsvorschläge.

Nun, 10,- u. einen Ersatz. Geht gar nicht.Er setzte sich mit der Elektroabt. in Verbindung u. ich wartete ewig nach langem hin u. her u. der Androhung einer Beschwerde gab er mir RECHT u. tauschte Qulanzhalber um. Ich beschwerde mich telefonisch i. der Lampenabt. u. mußte mir anhören, daß es zwei Meinungen gibt. 30 Min. vergingen. Zuhause rief ich E. Inhofer an u. er sprach v. Einem langjährigen Mitarbeiter bla bla.prüfen. bla bla. Mein Mann mit 2jähr. Enkelkind warteten im Auto. Fazit: nie mrhr Inhofer.!

Woche auch noch möglich wäre. Sie sagte mir kein Problem u. es geht auch schnell

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Möbel Inhofer GmbH & Co. KG: Kundenservice verbessern


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


05.02.2014 | 11:02
von Frank Löschner | Regelverstoß melden
Hallo,

entschuldigen Sie bitte, dass ich mich einmische.
Ich finde Ihre Beschwerde sehr seltsam - Sie scheinen auch einige Regeln der Kommunikation nicht zu beachten, was sich nicht zuletzt im Ausdruck Ihrer Beschwerde hier äussert:

"Meine Lampe war defekt. Ich reklamierte in der Abteilung u. die nette Verkäuferin nahm die Reklamation an u. ich wünschte, daß sie mir noch schriftlich einen Vermerk auf den Kaufvertrag bestätigt, daß ich die Lampe reklamieren darf. Ich weiß, das Reklamationen bei Inhofer sehr schwierig sind. Weil ich die Lampe nicht dabei hatte, fragte ich ob es in der drauf folgende Woche auch noch möglich ist. "

"Ihre Lampe war defekt. " Soso.
Und anstelle Sie Ihre Lampe nehmen, in den Laden gehen, die Lampe auf den Tisch packen und sagen, worum es geht, kommen Sie in den Laden, mit leeren Händen, behaupten etwas, lassen sich ein Reklamationsrecht (Das Sie ja eh haben) auch noch schriftlich bestätigen (?), um dann irgendwann mit der defekten Lampe vorbeizukommen, die Sie zwischendurch benutzt haben?

Sorry, aber ich finde Ihre Beschwerde sehr fragwürdig.

MfG

05.02.2014 | 12:15
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Hinzu kommt ja auch noch, daß Frau Schweizer von zu Hause aus noch einmal bei Inhofer angerufen hat, währen ihr Mann und das Enkelkind immer noch im Auto gesessen sind :-)

12.02.2014 | 21:12
von Helene Schweizer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!