Durch ROLLER endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 647 Views | 01.11.2014 | 18:16 Uhr
geschrieben von Söhnke Hornsmann

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Polsterecke größer als angegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am Freitag den 24.10.14 haben wir in Ihrer Filiale Hamburg-Halstenbeck eine Polsterecke "Thea" gekauft, welche die Stellmaße von ca. 235 x 190 cm haben soll. Bei der Verkaufsberatung haben wir darauf hingewiesen das wir auf Grund einer Raumstütze nur 194 cm Platz für das aufstellen zur Verfügung haben. Nachdem die Verkäuferin das Ausstellungsstück ausgemessen hatte und bestätigte, dass die Polsterecke passt, haben wir diese gekauft. Beim Aufbau der Polsterecke mussten wir dannn leider feststellen, dass diese tatsächlich 195 cm misst und damit nicht mehr aufgestellt werden kann.
Am Samstag den 25.10.14 habe ich ihren Filialleiter Herrn Blach dahingehend angesprochen, dieser verwies jedoch lediglich darauf dass die Maße im Toleranzbereich liegen und er die Polsterecke nicht zurücknehmen kann, da diese bereits ausgepackt wurde.
Eine Maßabweichung von 5 cm befindet sich jedoch nicht mehr im Toleranzbereich der meines Erachtens bei 2,5 cm liegt, zudem wir vor dem Kauf auf die Platzsituation hingewiesen haben! Ich möchte Sie deshalb um Ihre Stellungnahme zum Sachverhalt und einen Lösungsvorschlag bitten.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Austausch gegen eine maßhaltige Polsterecke


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


08.11.2014 | 18:34
von Söhnke Hornsmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Filialleiter hat sich nach wiederholter Mail an die Zentrale per Mail gemeldet und angeboten die Polsterecke gegen das Ausstellungsstück zu tauschen. Da dieses jedoch seitenverkehrt aufgebaut wurde, haben wir dies abgelehnt. Danach erfolgte kein weiterer Kontakt seitens der Fa. Roller. Wir haben die Polsterecke dann auf eigene Kosten durch einen Tischler auf das richtige Maß bringen lassen. Unser Fazit: In Zukunft werden wir einen großen Bogen um die Fa. Roller machen!


08.11.2014 | 18:39
von Söhnke Hornsmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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