Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 924 Views | 11.02.2015 | 12:31 Uhr
geschrieben von Andreas Geisberger

Segmüller (Friedberg)

Vertrag über Küchenlieferung nicht eingehalten

Bestell-/Kundennummer: 150197389

Verträge werden bei Segmüller offenbar interpretiert, wie gerade gewünscht.

SCHLAGWORTE

Aber von Anfang an:
Wir haben vor 1,5 Jahren eine Küche in Parsdorf bestellt. Mit dabei zwei Gaskochfelder von Siemens. Die Kochfelder wurden geplant für die Benutzung mit einer Gasflasche. Alles wurde geliefert und das meiste auch - wie vereinbart und bezahlt - eingebaut. Nur nicht die beiden Gaskochfelder. Diese sind in der mitgelieferten Version leider garnicht einbaubar. Es fehlen die richtigen Anschlussstücke und die richtigen Düsen sind nicht montiert. Laut Aussage eines Gasinstallateurs muss das der Hersteller übernehmen, weil nur der die richtigen Werkzeuge hat.

Segmüller weigert sich beständig die Gaskochfelder einzubauen bzw. auch nur benutzungsfertig zu liefern. Im Kaufvertrag steht klar "Inklusive Montage ALLER mitgelieferten Geräte". Stattdessen zieht es die Firma Segmüller vor auf ein allgemeines 'Kücheninformationsblatt' hinzuweisen sowie auf die "Aufklärung durch die Küchenplanerin" - die im übrigen sehr nett und kompetent war. Rückrufe werden versprochen - aber irgendwie muss mein Handy die Firma Segmüller ignorieren, weil ich keine Rückrufe erhalte. Deshalb muss ich meinem Ärger jetzt hier Luft machen. Wenn ich anrufe erhalte ich nur ein "Nein, das machen wir nie" oder "Sie bekommen hier von mir ein klares 'Nein'".
Ich fordere die Fa. Segmüller hiermit auf den Vertrag wie geschlossen zu erfüllen - Pacta sunt servanda - und sich nicht auf ein Informationsblatt zu berufen.

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Meine Forderung an Segmüller: Montage der Gaskochfelder ODER Übernahme der dadurch entstehenden Kosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


18.02.2015 | 09:50
von Andreas Geisberger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Segmüller und ich haben uns auf eine Kulanzregelung geeinigt.


13.03.2015 | 10:31
von Paula | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Geisberger,

beim flüchtigen Überfliegen Ihrer Beschwerde entsteht sicher bei den meisten Lesern der Eindruck, dass sich ein großes Möbelhaus aus der Verantwortung stiehlt und den Kunden mit seinen Problemen im Regen stehen lässt. Sie fordern die Einhaltung des Kaufvertrages und bestehen auf den Anschluss der mitgelieferten Gaskochfelder, obwohl diese Leistung lt. dem von Ihnen zitierten Kücheninformationsblatt und den Aussagen Ihrer, von Ihnen selbst als sehr nett und kompetent eingeschätzten Küchenplanerin gar nicht zum vereinbarten Serviceumfang des Anbieters gehört.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Montageteams vieler Küchenstudios und Möbelhäuser inzwischen bereits selbst die elektrischen und sanitären Anschlüsse realisieren können. Für die fachgerechte Installation des Gaskochfelds unserer Traumküche musste ich mich jedoch selbst an einen örtlichen Fachbetrieb wenden. Das war stets das erste, was ich bei meinem Küchenanbieterauswahlverfahren zu hören bekam, und das wird bei der Fa. Segmüller nicht anders sein.

„Es fehlen die richtigen Anschlussstücke und die richtigen Düsen sind nicht montiert. Laut Aussage eines Gasinstallateurs muss das der Hersteller übernehmen, weil nur der die richtigen Werkzeuge hat. “ – sagen Sie. Mag sein dass Sie einen Installateur auf dem linken Fuß erwischt haben. Fraglich auch, was zum vereinbarten Lieferumfang Ihrer Küche gehörte und welche Anschlussteile vom Installateur hätten bereitgestellt werden müssen. Bei uns wurde der passende Propangas-Düsensatz mitgeliefert, das Kochfeld konnte problemlos umgerüstet und angeschlossen werden.

Da Sie sich inzwischen mit Ihrem Händler auf eine Kulanzlösung geeinigt haben wird Ihr Problem also gelöst sein. Ihre Beschwerde geht meiner Meinung nach jedoch ad absurdum, um ähnlich wie Sie die Lateiner zu bemühen, in dem Sie Ihren Händler in die Pflicht nehmen, wozu er vertragsgemäß gar nicht verpflichtet wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Pauline



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