Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 1176 Views | 15.11.2016 | 14:24 Uhr
geschrieben von Katharina Von Hartz

Dirk Rossmann GmbH

Rückgeldbetrug

Bereits am 14.09.2016 schrieb ich die folgende Beschwerde an den Kundenservice der Firma Rossmann, bisher erhilet ich keine Antwort. Der Vorfall war bereits eine Unverschämtheit, die fehlende Stellungnahme ist der Nächste. Die Namen sind in der E-mail an den Kundenservice selbstverständlich genannt.

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrete Damen und Herren,

ich hoffe, ich habe hier den richtigen Ansprechpartner gefunden, ansonsten bitte ich um Weiterleitung der E-Mail.

Gestern, am 13.09.2016 kam es in Ihrer Filialie in 29308 Winsen (Aller) zu einem Vorfall, den ich nicht unkommentiert im Raume stehen lassen möchte. Ich hatte an der Kasse bei Ihrer Mitarbeterin Frau X. meinen Einkauf zu bezahlen. Der zu zahlende Betrag belief sich auf 12,47. Nachdem ich der Kassierin gezeigt hate, dass ich ("leider") nur sechs 1-Cent-Stücke hatte, gab ich ihr 14,00€. Einen 10 Euro-Schein und zwei 2€-Münzen. Sie gab mir Wechselgeld i. H.v. 0,03€ heraus, was ich sofort reklamierte. Statt mir aber zu zeigen, wie viel Geld sie in der Hand hielt (was sie ja grade von mir entgegen genommen hatte), ließ sie Dies schnell in Ihrer Kasse verschwinden. Sie behauptete, ich hätte ihr 12,50€ gegeben. Ich bin mir sicher, ich habe ihr 14,00€ gegeben, wie oben bereits erwähnt 10€ und zweimal 2€. Sie deutete auf die drei nach mir wartenden Kunden und verkündete: "dann muss ich die Kasse jetzt schließen und einen Kassensturz machen". Ich bat sie, Dies zu tun. Sie nahm ihre Kassenschublade aus der Halterung und kommentierte "hier ist aber nur ein 2€-Stück drin. " Ich schlug ihr zweimal vor, die Kasse zu öffnen und mir Dies zu zeigen. Diesen Vorschlag ignorierte sie. Stattsdessen verschärfte sie Ihren ohnehin schon patzigen Tonfall, um mir mehrfach mitzuteilen, dass es in Ihrer Kasse noch nie einen Fehlbetrag gegeben hätte. Ob ich mir vorstellen könnte, warum sie an der Kasse sitzt. Sie zog also ab, um die Kasse abzurechnen, kam nach ca. 10 min. wieder und verkündete, dass es keinen Fehlbetrag gibt. "Höchstens 0,10€). Für mich, ist "kein Fehlbetrag" und "0,10€" bereits ein Unterschied. Für Frau X ist das scheinbar einerlei - ist ja das Geld der Kunden (oder Ihres Unternehmens). Ob ich die Zwei Euro nicht irgendwo anders ausgegeben hätte. Nein, habe ich nicht. Ich war direkt zuvor in der Volksbank nebenan, um Bargeld abzuheben, da ich vorher bereits gesehen hate, dass das vorhandene Barged für den Einkauf nicht reichen würde. "Ja, aber manchmal merkt man ja gar nicht, wenn man so Kleinigkeiten bezahlt". Glauben Sie mir, ich habe einen sehr guten Überblick, was meine Finanzen angeht, auch bei -aus Sicht Ihrer Mitarbeiterin" "Kleinbeträgen". Ich versuchte das Gespräch wieder auf eine sachliche Ebene zu lenken und erkundigte mich, wer denn als zweite Person den Kassensturz überwacht hatte. -Niemand! Nach meinem Kenntnisstand kann man eine Kasse nicht alleine abrechnen. "Vieraugenprinzip". Die Angaben Ihrer Verkäuferin wurden daher noch unglaubwürdiger. Ich erkundigte mich nach der Filialleitung. Es wurde - widerwillg und lustlos- auf Frau Y gedeutet, die an der anderen Kasse zwischenzeitlich bereits die drei weiteren Kunden des Ladens abgefertigt hatte und unser Gespräch verfolgte. Ich sprach also Frau Y an, die mir sagte, sie könne das jetzt gerne noch einmal kontrollieren. Ich folgte ihr bis zur "Lager-Tür" und sie holte die ausgedruckte Abrechnung, und zeigte mir die Stelle der Abrechnung, die einen Fehlbetrag von 0,10€ auswies. Ich wies nochmal darauf hin, dass eine ungeprüfte Abrechnung noch gar nicht glaubwürdig ist und dass nun die Kasse wohl stimmen wird. Die Gelegenheit den zu viel enthaltenen Betrag zu entfernen gab es ja. Frau Y antwortet mit "das wird wohl so sein, aber das Alles wegen 2€! "" (nicht mit "das könnte sein" oder "das weiß ich nicht", nein "das wird so sein"). Damit hat sie meine Vermutung bestätigt. Außerdem teilte sie mir mit, dass es natürlich nicht richtig gewesen sei, dass Frau X die Kasse alleine abrechnet, dass Dies nun aber nicht mehr zu ändern sei. Und nein, mir ging es schon lange nicht mehr um die 2€, dafür ist der Zeitaufwand viel zu groß. Mir geht es darum, dass Frau X mich betrogen hat und anstatt es zu korrigieren als ich es gemerkt habe, mich für dumm verkaufen wollte. Ich bin sicher, der "da haben sie sich jetzte aber getäuscht und ich bin hier der Profi an der Registrierkasse"-Trick funktioniert bei sehr jungen (beim Widersprechen unsicheren) und sehr alten Menschen gut und sie hat sich bei mir einfach vertan (vllt. weil ich jünger aussehe als ich bin). Zuletzt fragte ich nun Frau Y nun noch einmal, ob Frau X mir hätte Ihre Kasse zeigen dürfen (wenn nur 1 2€-Stück darin gewesen wäre, hätte sie das ja tun können, dann wäre die Sache -vor Zeugen- geklärt gewesen), "das hätte sie tun können". Ihre Filialleiterin beente unsere Unterhaltung mit "ich kann daran jetzt aber Nichts ändern. Wenden Sie sich per E-Mail an den Kundenservice, vllt. bekommen Sie einen 5€-Gutschein. " Ich verabschiedete mich und verließ völlig verärgert den Laden. Zum Einen stört mich -abgesehen davon, dass man sich im Rossman Winsen offensichtlich selbst das Trinkgeld zahlt- die Unfreundlichkeit Ihrer Verkäuferin, zum Anderen die unprofessionelle Art mit Geld umzugehen. Die Hilflosigkeit einer Filialleiterin wundert mich ebenso. Ich denke, ein Hinweis von höherer Stelle Ihres Unternehmens zum Umgang mit Kunden an die beiden Bediensteten der betroffenen Filiale wäre angebracht, ebenso erwarte ich eigentlich eine Entschuldigung von Frau Hoffmann, bin nun aber zunächst gespannt auf Ihre -sicher recht zeitnahe- Stellungnahmen zu dem Vorfall.

Mit freundlichen Grüßen, K. von Hartz"

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Eine Einweisung Ihrer Verkäuferinnen in den Kuindenumgenag, eine Entschuldigung der Verkäuferin und gerne auch eine Entschädigung (ich musste jetzt 2x schreiben!)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.11.2016 | 14:05
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau von Hartz,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Erinnerung.

Der Sachverhalt ist uns derzeit nicht bekannt. Für Ihre Erinnerung bedanken wir uns recht herzlich bei Ihnen und entschuldigen uns ausdrücklich, für das scheinbar bisherige Versäumnis der Bearbeitung Ihres Anliegens. Der in Ihrer E-Mail erwähnte Schriftverkehr an uns überraschte uns sehr. Unsere Recherchen konnten diesen Posteingang unter der E-Mail-Adresse bei uns bedauerlicherweise derzeit nicht feststellen. Die bisherigen Vorkommnisse bedauern wir wirklich sehr.

Wir möchten Ihnen versichern, dass es keineswegs in unserem Interesse liegt, Sie als Kunden zu verärgern oder Anfragen unserer Kunden unbeantwortet zu lassen. Täglich erhalten wir einige hundert Anfragen völlig unterschiedlichster Art und in verschiedensten Bereichen.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist unserem Unternehmen in keiner Weise daran gelegen, Geld einzunehmen, für das nicht eine vom Kunden gewünschte Gegenleistung erfolgt. Alle Mitarbeiter in unseren Verkaufsstellen - besonders die an den Kassen eingesetzten - verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auf den entsprechenden Anweisungen, besondere Sorgfalt beim Kassier Vorgang anzubringen. Selbstverständlich können auch bei uns immer Fehler passieren, die wir nie ausschließen würden. In Bezug auf Wechselgelddifferenzen haben wir allerdings viele Möglichkeiten, Fakten zu ermitteln, die ein Versehen oder Fehlverhalten von Mitarbeitern aufklären können.

Unsere Kassenmitarbeiter haben nach Anweisung der Geschäftsleitung die Pflicht, im Falle einer Wechselgeld-Differenz die Kasse sofort zu schließen, um durch einen Kassensturz im „Vier-Augen-Prinzip“ den Bestand zu prüfen. Die Abwicklung sowie das Ergebnis des Kassensturzes werden technisch registriert, sodass jederzeit seitens unserer zentralen technischen Einrichtungen darauf zugegriffen werden kann.

Die Anwesenheit des betroffenen Kunden während dieses Kassensturzes ist aus Sicherheits-gründen nicht gestattet, da keine Versicherung im Falle eines Überfalles für den Verlust des Geldes oder für eventuell davongetragene gesundheitliche Schäden eintreten würde.

Selbstverständlich hat unsere Revision noch einmal die Angelegenheit sorgfältig überprüft. Ein Überschuss in Höhe von 2,00 €uro konnte tatsächlich am 13.09.2016 nachvollzogen werden. Um dieses Ärgernis insgesamt und schnellstmöglich bei Ihnen in Vergessenheit geraten zu lassen, möchten wir Ihnen gern als kleine Wiedergutmachung sowie Ausgleich allgemein gültigen Warengutschein zusenden und wären Ihnen in diesem Zusammenhang für die Bekanntgabe Ihrer Anschrift sehr dankbar (gerne an service spider monkey rossmann.de).

Abschließend versichern wir Ihnen, dass es keinesfalls in unserem Interesse liegt, unsere Kunden zu übervorteilen. In der Hoffnung, den Sachverhalt mit diesen Informationen aufgeklärt zu haben, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Kirsten Heick
Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.11.2016 | 10:27
von Katharina Von Hartz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gut, finde ich, dass die Differenz in der Kasse tatsächlich noch gefunden wurde. Das Antwortschreiben räumt teilweise die Fehler der Verkäuferin ein. Eine deutlichere Entschuldigung wäre natürlich wünschenswert gewesen. Aber mir wurde bestätigt, dass ich mit allem, worüber ich mich beschwert hatte, Recht hatte und den versprochenen Gutschein habe ich auch erhalten. Daher ist es in Ordnung. Ich hoffe, dass so Etwas nicht noch einmal vorkommt.




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