Durch O2 gelöste Beschwerde. | 239 Views | 13.09.2017 | 17:48 Uhr
geschrieben von Peter Colditz

O2 (München)

O2 (+O2-Partner) gibt vor Vertragsabschluß falsche Zusicherung ab

Vor Vertragsschluß Rückfrage ob WLAN Telefonie mit Gerät und Vertrag lauffähig ist schriftlich falsch beantwortet

Ich benötige ein Smartphone, dass WLAN Telefonie kann und habe das Samsung A5 (2017) auch wegen des UKW-Radios selektiert. Bei der Telekom z. B. wird das Samsung A5 (2017) für WLAN Telefonie angeboten.

SCHLAGWORTE

Vor dem Vertragsabschluß habe ich dann noch den O2 Kundendienst auf der O2.de Seite für Neukunden angeschrieben, um sicher zu gehen, dass bei O2 das Samsung A5 (2017) mit Tarif O2, Free S für WLAN Telefonie freigeschaltet ist.

Es ist mir egal, wer dann antwortet, wenn die O2 das einem Partner (und wenn der Partner "Gutsch" heißt) weiterleitet, dann antwortet der im Namen von O2. Die Antwort bei zwei verschiedenen Anfragen war. JA!

Als Neukunde erwarte ich nun, dass ich das Gerät bestelle und WLAN Telefonie machen kann. Dem war aber nicht so, das Gerät ist anscheinend ungeeignet.

Den O2 Partner-Kundenservice telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG hatte ich natürlich sofort angeschrieben. Der hatte eine gute Lösung! Ich solle mich doch an O2 wenden. Und O2 sieht keinen Fehler.

Auf Fragen vor Abschlüssen werden vermutlich auch gerne mal Falschaussagen gemacht (oh nein, es war ja nur ein O2-Partner, ich vergaß.), der Kunde kann ja widerrufen.

Bei Rückfragen vom Kunden werden dem einfach frech und dreist geantwortet.

Was hatte ich erwartet?

Auf meine Anfrage vor Vertragsabschluß hätte die Antwort gereicht, "NEIN, wird nicht unterstützt". Geht schnell und das sollte auch der O2-Partner können.

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Meine Forderung an O2: Das liefern was schriftlich zugesichert wurde und auch dazu stehen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.09.2017 | 09:38
von Peter Colditz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vertrag wurde von mir widerrufen!




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