bonprix Handelsgesellschaft mbH (Hamburg)
Überzogene Mahngebühren
Bestell-/Kundennummer: 45077441
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Mahnung vom 12.03.2018 möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Mahnkosten in einer solchen Höhe halte ich für nicht angemessen. Gemäß der gängigen Rechtsprechung ist es nicht zulässig, allgemeine Verwaltungskosten einzurechnen. Stattdessen sind lediglich nachweisbare Kosten, etwa für Papier, Druck und Porto, erstattungsfähig. Als Obergrenze für Mahnkosten wird regelmäßig von 2,50 Euro ausgegangen. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Mahngebühren liegen mit 24,00 Euro somit erheblich über der akzeptablen Höchstgrenze.
Die von Ihnen geforderten Mahngebühren weise ich daher zurück. Sofern Sie auf eine Zahlung bestehen sollten, bitte ich bis zum 30.03.2018 um eine schriftliche Erklärung, worauf Sie Ihren Forderungsanspruch stützen.
Ich verweise auf gültige Rechtssprechungen, die jeweils sogar noch unterhalb ihrer Forderungen lagen und dennoch als zu hoch eingestuft wurden:
Az. 29 U 634/11
Az. 6 O 281/12
Az. 312 O 373/13
Az. I-6 U 84/13
Az. 12 O 374/15
Az. 2 U 486/16
Az. 8 O 2084/14
und viele weitere.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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