Durch bonprix gelöste Beschwerde. | 1078 Views | 26.03.2018 | 18:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3374301

bonprix Handelsgesellschaft mbH (Hamburg)

Überzogene Mahngebühren

Bestell-/Kundennummer: 45077441

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


zu Ihrer Mahnung vom 12.03.2018 möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Mahnkosten in einer solchen Höhe halte ich für nicht angemessen. Gemäß der gängigen Rechtsprechung ist es nicht zulässig, allgemeine Verwaltungskosten einzurechnen. Stattdessen sind lediglich nachweisbare Kosten, etwa für Papier, Druck und Porto, erstattungsfähig. Als Obergrenze für Mahnkosten wird regelmäßig von 2,50 Euro ausgegangen. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Mahngebühren liegen mit 24,00 Euro somit erheblich über der akzeptablen Höchstgrenze.

Die von Ihnen geforderten Mahngebühren weise ich daher zurück. Sofern Sie auf eine Zahlung bestehen sollten, bitte ich bis zum 30.03.2018 um eine schriftliche Erklärung, worauf Sie Ihren Forderungsanspruch stützen.

Ich verweise auf gültige Rechtssprechungen, die jeweils sogar noch unterhalb ihrer Forderungen lagen und dennoch als zu hoch eingestuft wurden:
Az. 29 U 634/11
Az. 6 O 281/12
Az. 312 O 373/13
Az. I-6 U 84/13
Az. 12 O 374/15
Az. 2 U 486/16
Az. 8 O 2084/14
und viele weitere.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an bonprix Handelsgesellschaft mbH: Erlassung oder deutliche Reduzierung/Anpassung der Mahnkosten, um die Geschäftsbeziehung im positiven zu erhalten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.03.2018 | 22:43
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


28.03.2018 | 21:20
von ReclaBoxler-3374301 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.03.2018 | 21:45
von ReclaBoxler-3374301 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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