Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 1162 Views | 22.10.2011 | 18:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1565041

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Leibesvisitation

Sehr geehrte Bezirksfilialleitung,

SCHLAGWORTE

die Rossmannfilialkette in Ehren, wenn das inkompetente und zugleich unhöfliche Personal (selbstverständlich nicht alle) nicht wäre, dann wäre die Einkaufswelt ein Stück schöner.

Schon zum zweiten Mal muss ich mich über die gleiche Filiale (am Mariendorfer Damm in Berlin Tempelhof 12105) und deren Leitung aufregen, diesmal über ein doppelt mit Magnetsicherheitsstreifen versehenes Produkt, von dem das Personal keine Ahnung hatte, es sachgemäß zu entsichern.

Stattdessen wurde meiner ganzen Familie vor laufender Kundschaft im Laden einer Leibesvisitation unterzogen. Bis man nach knapp 20 min. bemerkt hat, dass dem Personal ein Riesenfehler unterlaufen ist. Die Lampe, die derzeitig im Programm zum Verkauf steht, wurde nicht richtig entsichert. Dass Menschen Fehler machen ist normal, aber dass Menschen sich nicht für ihre Fehler entschuldigen, das ist weder normal noch höflich und für Sie geschäftsschädigend.

Ich finde es sehr wichtig, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass Sie Personal beschäftigen, die nicht über die einfachsten Benimmregeln verfügt. Daher würde ich Sie bitten, ihrem Personal einem Benimmtraining zu unterweisen und dass man mit Leuten aus einer älteren Generation (Jahrgang 33) nicht so umzugehen hat, als wären sie Schwerverbrecher, obwohl sie alles ordnungsgemäß bezahlt haben. Eine verbale Entschuldigung wäre in diesem Fall das Mindeste gewesen!

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Rossmannpersonalschulung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2011 | 14:35
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrter Rossmann-Kunde,

für Ihre über ReclaBox eingereichte Beschwerde möchten wir uns bei Ihnen bedanken.

Nach Rücksprache mit der betreffenden Verkaufsstelle wurde uns die Situation wie folgt geschildert:
Beim Verlassen der Verkaufsstelle wurde der Alarm an der Eingangstür ausgelöst, woraufhin Sie gebeten wurden, noch einmal an die Kasse heranzutreten, um die erworbenen Produkte überprüfen zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Entsicherung eines diebstahlgeschützten Artikels nicht erfolgreich war. Es kommt durchaus vor, dass ein Artikel versehentlich mal nicht korrekt entsichert wird. Eine Entschuldigung seitens der Kassenmitarbeiter sollte an dieser Stelle in jedem Fall erfolgen. Wir bedauern es sehr, wenn dies nicht geschehen ist.

Die Entsicherung wurde wiederholt, trotzdem hat bei Ihrem zweiten Versuch, das Geschäft zu verlassen, der Alarm erneut ausgelöst. Für diese Situationen kann es mehrere Gründe geben, die sicher noch einen weiteren Fehler des Personals bedeuten, aber auch anders gelagert sein können.

Daher ist unser Personal (neben der grundsätzlichen Pflicht, einen Alarm aufzuklären) bei einer weiteren Auslösung angewiesen, den Kunden zu bitten, mit einem elektronischen Suchgerät die Einkaufsbehältnisse und mitgeführte Taschen o. ä. überprüfen zu dürfen. Das muss zum Schutze des Kunden in einem nicht öffentlichen Bereich geschehen, wobei eine sog. Detektorkelle wie auf Flughäfen zum Einsatz kommt, mit der lediglich die gekauften Waren überprüft werden dürfen und sollen. Die Detektorkelle darf somit auch nicht um den Körper geführt werden! Dieser Maßnahme darf der Kunde selbstverständlich widersprechen, wobei wir damit allerdings gezwungen wären, die Polizei hinzuzuziehen.

Die Bekämpfung von Ladendiebstählen zwingt den Einzelhandel zu immer aufwendigeren Präventionsmaßanhmen. Diese umfassen neben dem Einsatz von Detektiven, Schulung der Mitarbeiter, mechanischen und elektronischen Überwachungssystemen auch die nun bereits von den Herstellern angebrachten Quellensicherungen, die ausschließlich bei Bezahlung der Ware deaktiviert werden.

Sie können sich sicher vorstellen, dass diese Maßnahmen unumgänglich sind. Bedauerlicherweise besteht auch ein geringfügiges Risiko, ehrlichen Kunden Unannehmlichkeiten zu bereiten.

Natürlich sollte es möglichst nicht zu ungerechtfertigten Anschuldigungen kommen und eventuelle Irrtümer in dieser heiklen Angelegenheit sollten mit viel Feingefühl geregelt werden. Eine Entschuldigung - die nach Rücksprache mit dem betroffenen Personal erfolgt sein soll - ist selbstverständlich.

Es liegt nicht in unserer Absicht Sie zu verärgern. Wir können uns nur noch einmal entschuldigen und auf Ihr Verständnis hoffen, dass es sich bei der Aufklärung einer Alarmauslösung um eine seitens unseres Verkaufsstellenpersonals nicht immer leicht zu handhabende Situation handelt.

Abschließend möchten wir den Hinweis einiger Kommentatoren bestätigen: Wenn eine Alarmauslösung nicht einfach durch eine erneute Warenentsicherung zu beheben ist und weitere Prüfungen notwendig werden, steht Ihnen das Recht auf Hinzuziehung der Polizei zu.

Wir gehen davon aus, dass sich eine Situation wie diese nicht wiederholen wird und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.10.2011 | 18:37
von ReclaBoxler-4411262 | Regelverstoß melden
Sollten Sie wieder einmal eine Leibesvisitation ins Augen sehen müssen, dann bestehen Sie bitte darauf, dass die Polizei gerufen wird, denn die ist einzig und allein dazu berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
Mich persönlich kontrolliert kein Supermarktdetektiv mehr.
Wenn jemand der Meinung ist, ich habe etwas geklaut (was ich noch nie gemacht habe), dann soll doch bitte die Polizei dazu gerufen werden.

22.10.2011 | 19:29
von Sw Halter | Regelverstoß melden
Anzeigen; Das Personal wegen Freiheitsberaubung und Beleidigung anzeigen.

23.10.2011 | 13:35
von Der Volljurist | Regelverstoß melden
Wie RB-4411262 schon richtig feststellte, ist nur die Polizei berechtigt, eine Leibesvisitation durchzuführen. Die einzige Ausnahme wäre Gefahr in Verzug, aber das ist hier erkennbar nicht der Fall.

Wenn Ihnen also jemand an die Wäsche will, bestehen Sie darauf, dass die Polizei geholt wird.

25.10.2011 | 21:07
von ReclaBoxler-1565041 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Rossmann war gewillt, der Sachlage auf den Grund zu gehen, doch anhand der Antwort bemerkte ich, dass die Mitarbeiter wesentliche Vorgehensweisen dem Arbeitgeber unterschlagen haben, daher bin ich mit der "Pseudoentschuldigung" nicht wirklich zufrieden. Ich hoffe, dass sich durch die Veröffentlichung dieser Beschwerde etwas an der Vorgehensweise bzw. den Umgang mit Kunden in prekären Situationen (ggf.durch Personalschulung) ändert.

Eine 100%-ige Lösung wird die Zukunft zeigen!


25.10.2011 | 22:19
von Gegen Korruption | Regelverstoß melden
Dann schau'n Sie mal, was Beamte und Richter so unterschlagen: bit.ly/pKHuP6

28.05.2012 | 15:04
von Peter | Regelverstoß melden
Vergessen Sie ROSSMANN - sind doch "Schleimer" wies im Buche steht.



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