Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 663 Views | 01.07.2012 | 17:02 Uhr
geschrieben von Franz Sogerer

Saturn (München)

Gewährleistung für Handy-Zubehör

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 15.12.2011 kaufte in der SATURN-Filiale München, Hanauer Str. 77 ein SAMSUNG GALAXY S II. Am 22.06.2012 schmorte das Steckerladeteil von Innen her durch. An den Kontaktstiften sind keine Schmorstellen erkennbar.

Nachdem ich am Wochenende 22. /23. 06. 2012 keine Zeit hatte, ging ich am 30.06.2012 in Ihre Filiale, weil ich ohnehin noch Adapter für eine Powerline kaufen wollte. Ich geriet da an einen jungen, sehr unerfahrenen Verkäufer, der sich den Stecker anschaute und schon sehr verwundert über den Schaden war. Er hatte aber offenbar nicht die Kompetenz, Gewährleistungsansprüche abzuwickeln, meinte aber, dass auf Handy-Zubehör nur sechs Monate Gewährleistung gegeben würde.

Er wandte sich aufgrund der beschränkten Kompetenzen an einen Kollegen am Desk dahinter. Der meinte nur ganz überheblich "6 Monate Gewährleistung". Der etwas unsichere Kollege suchte mir noch ein Original-Ersatzgerät, das ich allerdings bezahlen sollte. Ich verließ daraufhin ohne Ladegerät und ohne meinen Einkauf fortzusetzen die Filiale.

Ich kann ja nicht beurteilen, welche Ausbildung Ihr Personal hat. Über die rechtlichen Vorschriften sollten die Verkäufer aber schon Bescheid wissen. Vermutlich meinten die Herren Garantie. Dann aber noch mit einer so coolen Überheblichkeit meinen Anspruch abzuwehren, finde ich eine bodenlose Frechheit. Ich bin es nicht gewohnt, mich mit unfähigem Personal auseinanderzusetzen und werde das auch hier nicht tun.

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Der zweite Punkt ist die Kleinlichkeit von Saturn. Wegen der Überschreitung der (vermutlichen) Garantiezeit um zwei Wochen, verprellt man einen Kunden wegen nicht mal 18,- Euro, der eigentlich fast 200,- Euro ausgeben wollte.

Nun der dritte Punkt. Ich bin darüber so verärgert, dass auch ich bereit bin, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Nicht wegen der 18,- Euro, vielmehr aber weil ich mich im Recht fühle. Nur brauche ich eine definitive schriftliche Ablehnung des Anspruchs. Dann werde ich das Ladegerät überprüfen lassen und nachweisen, dass der Mangel nicht durch mich verursacht wurde, wie es das BGB vorsieht. In diesem Fall dürfte das sehr leicht sein. Ich bitte Sie deshalb, mir eine Stelle in München zu nennen, die mir die Ablehnung des Mangels schriftlich gibt, damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe!

Im übrigen sehe ich mich zukünftig mehr im Internet einkaufen - aber auch hier nicht bei SATURN. So leicht wird man einen lästigen Kunden los!

Mit freundlichen Grüßen

Franz Sogerer xxx 80993 München Tel.: xxx E-Mail: franz spider monkey sogerer.de

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Meine Forderung an Saturn: Schriftliche Ablehnung eines Gewährleistungsanspruchs


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Kommentare und Trackbacks (4)


01.07.2012 | 19:06
von Stefanie Fromm | Regelverstoß melden
Bei Saturn bekamen Kunden sogar schon Hausverbot, weil Sie die Gewährleistung anwaltlich eingefordert haben.

www.verbraucherschutz-forum.de/?show=EiCM

Recht und Gesetz haben in diesen Kreisen offenbar wenig Bedeutung.

Sie können den Fall zusätzlich auch hier melden:
www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

01.07.2012 | 21:06
von ReclaBoxler-2693181 | Regelverstoß melden
Nun, nach Ablauf der sechs Monate gilt halt die Beweislastumkehr. Kunde muss nachweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Kunde hat mündlich angefragt, Kunde erhielt eine mündliche Stellungnahme. Wenn jedem Kauf in Höhe von 200,00 Euro eine Kulanzleistung in Höhe von 18 Euro vorausgehen muss, rechnet sich die Sache für den Handel nicht. Höhere Preise wären die Folge.

06.07.2012 | 21:36
von Franz Sogerer | Regelverstoß melden
Der Filialleiter schrieb mir bereits am 3. Juli 2012 eine E-Mail und entschuldigte sich für das Verhalten seiner Mitarbeiter. Er bat mich mit ihm in Kontakt zu treten und bot mir eine Lösung - wie er es nannte - in meinem Sinn an. Es lag dann an mir, dass ich erst heute, am 06.07.2012 zu einer Klärung in die Filiale kam wo ich kostenlos ein neues Ladegerät erhielt
Ich muss an dieser Stelle dem Filialleiter äußerst professionelles Handeln bescheinigen und freue mich, dass ich zwar eine unangenehme Erfahrung machte aber einen sehr souveränen und sympathischen Menschen kennenlernte.

06.07.2012 | 21:37
von Franz Sogerer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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