4298 Views | 21.07.2012 | 02:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5454411

neckermann.de GmbH i. Ins. (Frankfurt am Main)

Neckermann fordert Zahlung trotz Rücksendenachweis!

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 688540364 (Rechnung 32)

Im Januar 2012 habe ich mehrere Hosen bei neckermann.de bestellt.

SCHLAGWORTE

Am 02.02.12 habe ich davon mehrere Hosen zurückgesandt und dafür den Retourenaufkleber für DHL von neckermann.de benutzt. Einige Wochen später rief ich bei neckermann.de an und fragte, ob meine Rücksendung schon meinem Kundenkonto gutgeschrieben wurde. Man teilte mir mit, dass keine Rücksendung eingegangen sei. Ich teilte daraufhin die Sendungsnummer des Paketes telefonisch mit, und man sagte mir man würde sich "darum kümmern".

Auf einmal erhielt ich Post von neckermann.de: Eine Rechnung mit Mahngebühren für die komplette Bestellung. Ich rief wieder bei neckermann.de an. Man sagte mir es könne sich "nur um ein Versehen" gehandelt haben. Ich soll die Mahnung ignorieren, und bitte den Sendungsnachweis von DHL an neckermann.de senden.

Ich habe daraufhin eine Kopie des Einlieferungsbeleges von DHL an neckermann.de gesandt und darum gebeten, einen Nachforschungsauftrag bei DHL zu stellen. Außerdem bat ich darum, mir die zurückgesandten Artikel gutzuschreiben und mir einen aktualisierten Kundenkontoauszug zuzusenden.

Wochenlang passierte nichts.

Dann erhielt ich wieder eine Mahnung über den gesamten Betrag per Post. Ich rief erst bei DHL an, dort sagte man mir, es sei noch kein Nachforschungsauftrag gestellt worden. Dann rief ich neckermann.de an. Man sagte mir es läge wohl daran, dass ich nicht den original EIinlieferungsbele sondern "nur" eine Kopie versandt hätte.

Als ich der Frau im Call-Center sagte, dass eine Kopie laut DHL-Aussage völlig ausreicht um einen Nachforschungsauftrag zu starten, und dass ich sicher nicht mein Original aus der Hand gebe (ist schließlich meine "Versicherung", dass ich das Paket wirklich abgeschickt habe), sagte mir die neckermann. de-Telefonistin "Da haben Sie recht, das würde ich auch nicht weggeben. Ich kümmere mich darum und leite das weiter."

Wochenlang passierte wieder ... richtig ... nichts!

Ich erhielt dann schließlich einen Brief. Ich solle doch den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen, da ich den Original-Einlieferungsbeleg von DHL nicht zur Verfügung gestellt hätte.

Der Oberhammer: Daraufhin habe ich erneut eine Kopie des Einlieferungsbeleges mit einem (nicht mehr so freundlichen) Brief an Neckermann gesandt.

Das ist nun ca. zwei bis drei Wochen her. Und was finde ich gestern im Briefkasten?

Wieder eine Rechnung mit neuen Mahngebühren für den Gesamtbetrag.

Bestellt im Januar, am 02.02.12 nachweislich zurückgeschickt, und neckermann.de bekommt es nicht auf die Reihe, einen Nachforschungsauftrag zu stellen (das Paket ist schließlich komplett versichert - der Warenwert war weit unter 500,-- €).

Wie gesagt: DHL hat mir versichert, es reicht die Kopie des Einlieferungsbeleges damit neckermann.de einen Nachforschungsauftrag stellen kann.

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Meine Forderung an neckermann.de GmbH i. Ins.: Sofortige Gutschrift aller zu unrecht erhobenen Mahngebühren und der von mir zurückgesandten Ware auf meinem Kundenkonto


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


21.07.2012 | 08:05
von Roland Prommel | Regelverstoß melden
Probieren Sie es mal damit, wenn es sich um eine Online-Bestellung handelte:
www.online-schlichter.de/

Mich wundert es nicht, dass so ein Saft-Laden pleite geht.

21.07.2012 | 08:09
von ReclaBoxler-5231200 | Regelverstoß melden
Neckermann ist insolvent. Wenn ich hier lese, wie die mit ihren Kunden umgehen, wundert es mich nicht.

21.07.2012 | 09:01
von X. 99 | Regelverstoß melden
Da werden sie sicher noch mal Post vom Insolvenzverwalter bekommen.
Der wird das sicher auch nochmal einfordern.

21.07.2012 | 10:32
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 9479302

§ 357 BGB, Widerrufsrecht.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

21.07.2012 | 12:42
von ReclaBoxler-5454411 | Regelverstoß melden
DHL hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich als Kunde den Nachforschungsauftrag nicht erteilen kann. Nur Neckermann kann das, und es würde dazu eine Kopie des Einlieferungsbeleges ausreichen. Warum Neckermann das Original will war auch dem DHL-Mitarbeiter unerklärlich.

01.09.2012 | 11:36
von ReclaBoxler-5454411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.09.2012 | 03:12
von Reclaboxler Noch nicht regestr... | Regelverstoß melden
Nur das bei mir der Bestellwert weit höher liegt, jedoch noch umeiniges unter 500, - € und das es schon über 2/1 halb Jahrezurückliegt. Trotzdem muss festgestellt werden, daß bei Neckermann derweil" Mahnzeit " herrscht. Ziemlich ungewöhnlich. Ziemlich auffällig - Ich bin seit 25 Jahren Neckermann Kunde. . Ja, das sind die Neckermann Praktiken - Ich bekam auch eineMahnung - Allerding erst nach 2/ 1 halb Jahren, am 03.08.2012. Ich hatte im Jahre 2010 eine Digital Camera bestellt, im Märzdes genannten Jahres und schickte diese am 24.03.2010 perRetoure Ordnungsgemäss zurück auch mit Original RetoureAufkleber, Rechnungskopie u. s.w. Auch ich habe alle Post Belege. Und nur durch Zufall, bei mehreren Telefonaten mit Neckermannerfuhr ich, das meine Retoure vorgeblich gar nicht angekommen ist, und als gekauft bei Neckermann gelistet wird. Auch ich wurde zunächst falsch informiert beim Service, es müsseeine Fehlbearbeitung stattgefunden haben, Artikel würde alsVerlust ins System eingegeben u. s.w. Alles der gleiche Ablauf, wie im geschilderten Fall.

13.11.2012 | 19:31
von Ivonne Weiher | Regelverstoß melden
Ich habe grad genau das gleiche problem. habe mir ein Zelt bestellt und innerhalb der zwei Wochen Rückgabefrist per Paket mit dem Retourenschein zurückgescickt. Neckermann ignoriert meine Emails, bei anrufen kommt häufig die ansage, dass ausserhalb der geschäftszeiten, obwohl mitten am tag.es folgen mahnungen!
das kann echt nicht wahr sein. ich kann ja verstehen, dass ein insolventes unternehmen nochmal versucht alle forderungen einzutreiben, aber doch nicht von ware, die der KD fristgerecht zurückgeschickt hat. ich habe beschlossen, denen nochmal eine letzte chance zu geben, wenn jetzt keine Klärung folgt, gehe ich zum anwalt. habe ja genug nachweise, die belegen, dass ich a) fristgerecht zurückgeschickt habe b) mich jedes mal auf jede Mahnung gemeldet habe.

05.12.2012 | 19:49
von Sascha Bernatek | Regelverstoß melden
Ich habe das gleiche problem, habe 6 wochen vor insolentz waren zurück geschickt. 5 Wochen später auf nachfrage bei der (Kundenhotline) wurde mir gesagt das kann dauern. jetzt bekomm ich mahnungen weil ich im Rückstand bin. muß noch 8 mon was da abstottern. Habe alle belege das die das schon knapp 6 Wochen vor der Insolventz zurück erhalten haben. Warenwert in meinem Fall 100€ (der Rücksendung). Ich will ja nicht als gläubiger auftreten, ich habe lediglich waren die ich erhalten habe innerhalb jeder vom gesetzesgeber gegebenen frist zurück gesand, und den Betrag halt nicht gezahlt! Das unternehmen war zu dem zeitpunkt noch nicht insolvent (also rein rechtlich). Ich habe Mehrfach Emailverkehr, so wie den Postweg bestritten. Wenn ich Emails schicke bekomme ich die antwort ich soll es noch einmal probieren, auf postalischem weg bekommt man gar keine Antwort!
Anwalt ist mir bei einem Warenwert von 100 euro einfach zu teuer.
Ich kann alles belegen, aber wenn ich mich wahrscheinlich weiter weiger den Warenwert zu bezahlen geht das bei mir in die schufa, Weil ich etwas zu unrecht nicht bezahle.

05.12.2012 | 20:00
von Sascha Bernatek | Regelverstoß melden
Meine Taktik weiter besteht darin das ich mein Kundenkonto bis auf die zurück gesannte ware ausgleiche. Den restlichen Warenwert offen lasse. Wird dann auf kurz oder lang beim Amtsgericht landen (mahnverfahren). Wiederspruch einlegen, belege habe ich und dann mal schauen wie weit man kommt. so ohne Anwalt



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