ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Intransparente Klausel bei Hitstrom und Hitgas 6.9 und 6.12
Bestell-/Kundennummer: 00674790
Ich hatte einen Strom und habe noch einen Gasvertrag bei der Extra Energie GmbH in Neuss und bin wie soviele auf die Agb's hereingefallen. Durch die nicht Auszahlung der Boni und der Frei kWh entsteht mir ein Schaden in Höhe von über 1500 Euro.
Mehrmals habe ich versucht die Abschläge zu reduzieren, was mir immer strikt verweigert worden ist. Jetzt weiss ich natürlich auch warum. Am Telefon habe ich mich mehrmals erkundigt, ob ich das mit dem Boni und den Frei KwH richtig verstanden habe, nämlich die -10% Toleranz und in der bin ich ganz klar drin bei beiden Verträgen. Nie wurde erwähnt, dass man dann anstatt der Boni und Frei kwh nur 10 Euro bekommt. Das kann doch nicht sein!
Hätte ich gewusst dass man den Boni und die Frei kWh nicht bekommt, wenn man auch nur ein kWh unter der Grenze liegt, hätte ich diese Verträge niemals abgeschlossen.
Auch war dies in den Unterlagen, die ich bekommen habe nicht transparent. Das Internet ist zwar voll mit Beschwerden, aber was soll man nun tun. Direkt eine Klage einreichen oder nicht? Ich denke, dass die Firma sich auf ihre AGB's beziehen wird, hat man also überhaupt eine Chance vor Gericht?Ist diese Klausel in den AGB's rechtskräftig?
19.11.2012 | 16:10
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Die Kunden lesen die AGBs nichtund sind plötzlich "völlig überrascht", wenn sie kräftig draufzahlen.
Geiz ist nicht immer g-ei-l und G-ier macht bekanntlich plööd!
Da Sie die AGBs nicht veröffentlicht haben, kann auch Niemand hier beurteilen, ob sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Grundsätzlich gehen unklare AGBs immer zu Lasten des Verfassers.
Aber man kann davon ausgehen, dass sie in diesem Fall nicht angreifbar sind.
So funktioniert das System!
6.12 AGB wird nicht in dem Schreiben erklärt auch telefonisch natürlich niemals angesprochen, ausser am Ende bei der Endabrechnung.
(1) Bei einem realen Mindestverbrauch von 7000 kWh/Jahr (-10% Toleranz, gilt nicht bei 1500 kWh/Jahr) erhalten Sie den angegebenen Bonus unter Berücksichtigung Ziff. 6.12 AGB. Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Falls fällige Rechnungen oder Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung) oder der reale Verbrauch unter 1500 kWh/Jahr liegt, entfällt der Bonus. (2) Die Preisfixierung erfolgt für 12 Belieferungsmonate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Option Preisfixierung gilt Ziff. 1.6 AGB. Ab dem 13. Belieferungsmonat wird 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. Die Preisfixierung bezieht sich für die jew. Laufzeit der Fixierung allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (netto) im Sinne der Ziff. 6.1 AGB, vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile nach Ziff. 6.11 AGB (z. B. Änderungen der EEG-Umlage nach Ziff. 6.2 AGB, etc.). (3) Die Belieferung mit 100% Ökostrom erfolgt für 12 Monate ohne zusätzliche Kosten. Für die Laufzeit/Kündigung der Ökostrom-Option gilt Ziff. 1.6 AGB. Zum Wohle der Natur wird ab dem 13. Belieferungsmonat 1 Cent/kWh (brutto) erhoben. (4) Bei einem realen Mindestverbrauch von 7000 kWh/Jahr (-10% Toleranz, gilt nicht bei 1500 kWh/Jahr) erhalten Sie die angegebenen Frei-kWh unter Berücksichtigung Ziff. 6.12 AGB. Dieser Betrag wird nach 12 Monaten Belieferungszeit auf Ihrer ersten Jahresrechnung gutgeschrieben. Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung) oder der reale Verbrauch unter 1500 kWh/Jahr liegt, entfallen die Frei-kWh.
Wie hoch war Ihr tatsächlicher Verbrauch und was hatten Sie als voraussichtlichen Verbrauch angegeben?
Welche Nr. der AGB haben sie hier zitiert? Und was steht in Nr. 6.12?
Und welchen Vertrag haben sie vereinbart?
Meine Kundennummer steht hier öffentlich, schalten Sie ihren Computer ein, dann werden sie bestimmt fündig! ;-))
Sie haben bevor ich den Fall in der Recla Box gemeldet habe, am 05.11.2012 per Fax und Email und Einschreiben die Beschwerde erhalten. Ebenso gab es schon viele viele viele Telefonanrufe.
Schlichtungsstelle Energie e. V ist bereits eingeschaltet. Mal sehen, ob Sie auf ein Schreiben der Staatsanwalt reagieren.
Am Ende sieht man sich eben vor Gericht.
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
Auf die Heizkosten Abrechnung warte ich allerdings noch.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst