398 Views | 17.06.2013 | 15:29 Uhr
geschrieben von W. K.

Wohn Plus GmbH & Co. KG (Bindlach)

SUPERPLUS Bindlach/Statt Gewährleistung - Reparaturrechnung

Bestell-/Kundennummer: KV1127344 / Ku.-Nr. 1407965

"ABBY"-Wohnlandschaft (779,--€) wurde am 06.10.2012 geliefert.

SCHLAGWORTE

Am 04.03.2013 reklamiert, nachdem die Rückenlehne bei normalen Anlehnen wegbrach.

Am 05.03.13 kam ein Mitarbeiter von SUPERPLUS fotografierte den Schaden und stellte fest, dass es sich um einen Materialfehler handelt. Diese Aussage können 2-3 Zeugen bestätigen. Dann langes Warten. Wir fragten am 16.04.13 u. 26.04.13 nach.

Erst am 17.05.13, 10 Wochen nach der Reklamation kam ein angeblich neutraler Gutachter der Fa. POS Polsterservice GmbH. Er reparierte das Teil durch Schrauben

(Spacks) u. sagte: "Das hält jetzt besser als vorher. " Am 11.06.13 kam Rechnung über 128,16€, Begründung: "eindeutige Kundenverantwortung, linke Verbindungsschraube war nicht fest, Kunde hat selber montiert". Was völlig banal ist, wäre sie nicht richtig angezogen gewesen, hätte das Rückenteil gewackelt. Zudem sind beide Schrauben samt scheinbar schlecht verarbeiteten Pressspan aus der Lehne gebrochen und lagen auf dem Boden! Wie kann behauptet werden, die Schraube wäre nicht festangezogen.

Während seiner gesamten Anwesenheit sprach er nicht einmal von Selbstverschuldung. Auch nicht, dass wir die Kundendienstkosten übernehmen müssen. Er sagt nur "Sind Sie zufrieden, haben Sie noch eine Beanstandung, dann unterschreiben Sie bitte."

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Meine Forderung an Wohn Plus GmbH & Co. KG: Rücknahme der ungerechtfertigten Reparatur-Rechnung


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