klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Klarmobil und die Kontopflegegebühr
Man kann die AGB vorwärts und rückwärts lesen, man findet keinen Hinweis auf eine Kontopflege-Gebühr, die dann in Höhe von 1 € erhoben wird, wenn man bei einem Community-Tarif keine Gesprächsumsätze von mindestens 3 € hatte. Sowas kommt z. B. vor, wenn man zwar die SIM-Karte entfernt (wegen eines neuen Anbieters) aber vergisst zu kündigen. Auch nach dem Kündigungstermin kommen Kontopflegegebühren!
Bei den Abbuchungen dieser Gebühren kann man nicht erkennen, für welchen Zeitraum diese entstanden sind und zwar weder auf dem Kontoauszug noch auf der Onlinrechnungs-Übersicht. Wenn man jetzt alles zurückbuchen lässt, was nach dem Kündigungstermin abgebucht wurde, flattern je Rücklastschrift 8,90 € ins Haus. Klarmobil verletzt hier eindeutig seine Informationspflicht zum Nachvollziehen einer Leistung, denn wer rechnet schon damit, dass eine Abbuchung anderthalb Monate nach dem bestätigten Kündigungstermin eine Kontopflegegebühr aus dem Oktober, also noch innerhalb des Vertrages ist?
Meine Forderungen:
1. Eindeutige Hinweise in der AGB zu den Kontopflegegebühren
2. Eindeutige Angabe in der AGB, dass eine Rücklastschrift 8,90 € Aufwandsgebühr nach sich zieht
3. Bei Abbuchung von Kontopflegegebühren ist im Abbuchungstext der Zeitraum offen zu legen
Leider kann ich aufgrund meiner Erfahrungen, keine Empfehlung für Klarmobil aussprechen.
hier nochmal die Fakten:
-Vor Jahren Abschluss eines Community-Vertrages ohne Grund- oder "Kontopflegegebühr"
-da man Tarifänderungen eigentlich den Kunden mitzuteilen hat, damit diese reagieren können, dies aber nicht erfolgt ist, folgende Annahme:
Kunde denkt: kein fester Tarifbestandteil - SIM raus, neue SIM vom neuen Anbieter rein - fertig.
-Monate später sieht man runde Eurobeträge von Klarmobil auf dem Konto, angerufen und sogar jemanden an die Leitung bekommen, von dort die Aussage, dass es neuerdings die Kontopflegegebühr gibt
-sofort termingemäß gekündigt zum 31.10. - und man glaubt es kaum, per Mail bestätigt bekommen
- Zwei weitere Abbuchungen nach dem 31.10. erhalten, eine davon zurückgebucht (die aus dem Dezember)
-da diese Rückbuchung aber der Betrag der "Kontopflegebühr" aus dem Oktober war, war diese noch innerhalb des Vertrages und somit lt. Klarmobil zulässig.
Alles klar? Was ich bemängele ist die Tatsache, dass man Tarife ohne Kundeninformation ändert (wer schaut schon monatlich auf das Tarifblatt seines laufenden Vertrages?) und das man die Abbuchung nicht sachbezogen kennzeichnet. Wenn bei mir eine Abo für eine Zeitschrift abgebucht wird, dann steht dort Abo für den Zeitraum xx. 14 bis yy. 14. Da kann man erkennen für was. Das kann man bei Klarmobil nicht.
Und übrigens, die Gebühr für Rückbuchungen muss ich nicht googeln, da diese von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann. Das gehört in die AGB und Punkt.
Thema hat sich für mich erledigt. Nerven Sie andere mit Ihrem Pseudowissen.