Durch Dänisches Bettenlager gelöste Beschwerde. | 2012 Views | 04.02.2014 | 13:32 Uhr
geschrieben von Sabine Weigel

Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG (Handewitt)

Darf ein Verkäufer auf Nachfrage den Namen verschweigen?

Hiermit möchte ich mich über eine Verkäuferin in der Filiale Lindenberg im Allgäu beschweren. Ich war heute am 03.02.2014 gegen 11:45 in besagter Filiale und wollte eine einfache Frage an die dortige Verkäuferin stellen, die ganz einfach mit ja oder nein hätte beantwortet werden können. Die Verkäuferin stand etwa 3 Meter von mir entfernt und konnte mich wirklich gut hören, nach dem dritten Mal „Entschuldigen Sie bitte“, kam die absolut pampige Antwort „ich habe Kunden“, ohne das sie mich auch nur eines Blickes gewürdigt hat und ist gegangen.

SCHLAGWORTE

Dies wollte ich mir natürlich nicht gefallen lassen und habe gewartet bis der Kunde bedient war und wollte nur ihren Namen wissen, damit ich mich über Sie beschweren konnte, da hat sie mich von oben bis unten gemustert hat gelacht und ist gegangen. Wie Niveau und Respektlos kann man denn dem Kunden gegenüber sein? Ich bin dann auf die Suche nach der Filialleitung und da stand oben genannte Person und meinte gerade „Die da isses“?

Der Filialleiterin schilderte ich mein Anliegen, worauf sie sich bei mir entschuldigte, die Verkäuferin die unmittelbar daneben stand hielt es nicht für nötig sich auch nur in irgendeiner Weise darüber zu äußern, geschweige denn sich zu entschuldigen.

Jetzt wollt ich die Namen beider Verkäuferinnen wissen, worauf ich die Antwort bekam, dass Ihr Unternehmen nicht möchte, dass die Namen genannt werden dürfen? Ist das wirklich so?

Wo bleibt denn da der Schutz des Kunden gegenüber solchen Verkäufern? Muss man sich so etwas wirklich gefallen lassen?

Ich hoffe, dass Sie anhand der Dienstzeiten herausfinden, wer diese Verkäuferin ist und ich bin gern zu einer Gegenüberstellung bereit, falls das notwendig sein sollte.

(Auszug aus Beschwerde an "Dänisches Bettenlager")

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Meine Forderung an Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG: Entschuldigung der Verkäuferin


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


04.02.2014 | 15:16
von ReclaBoxler-1547413 | Regelverstoß melden
Beim Lesen dieser Beschwerde frage ich mich eher, wo da der Schutz des Verkäufers gegenüber Kunden wie Ihnen bleibt, Frau Weigel!

Wenn hier jemand respektlos ist, dann Sie, nämlich gegenüber anderen Kunden sowie der Verkäuferin!

Wieso konnten Sie nicht einfach warten, bis die Verkäuferin ihr Gespräch beendet hat? Oder wenn es nur eine kurze Frage ist, einfach hingehen und HÖFLICH fragen!
Aber was Sie sich da geleistet haben, ist einfach unterste Schublade und wenn, dann haben Sie sich zu entschuldigen!

Und eine Gegenüberstellung gibts nur bei der Polizei, aber bestimmt nicht in einem Geschäft für Matratzen etc.

04.02.2014 | 21:21
von Sabine Weigel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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