Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)
Kabel Deutschland nicht am neuen Wohnort - KEINE KULANZ!
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 272550408 / Kundennummer 232257109232257109
"Grundsätzlich besteht ein Telekommunikationsvertrag auch an Ihrem neuen Wohnort weiter. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht. Nur wenn Kabel Deutschland an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG). Bei dieser außerordentlichen Kündigung beginnt die Frist mit Ihrem Umzugstermin. "
Das teilte Kabel Deutschland [KD] mir mit, nach dem ich eine Kündigungsbestätigung zum 01.08.2015 erhielt und ich diesem Termin widersprach.
Ich habe bereits am 01.03.2015 mein Kündigungsschreiben an KD per Post gerichtet und zum 30.04.2015 um Bestätigung dieses Termins gebeten, da ich ab 01.05.2015 kein KD mehr nutzen kann weder in dieser Mietwohnung noch in der neuen Wohnung [Kopie des Bestätigungsschreibens (nur Antennensignal der Satelliten Kopfstation Cuxhaven GmbH zur Verfügung stellen, ist es nicht möglich das Antennensignal von KD zu empfangen durch der neuen Hausverwaltung].
Für mich ist es unverständlich - ehrlich gesagt Abzocke - wenn man als Anbieter bereits mitgeteilt hat, dass am neuen Wohnort keine Dienste von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellt werden können, so auch in der Kündigungsbestätigung nochmals mitgeteilt, auf das Vertragsende zum 01.08.2015 zu bestehen.
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Es handelt sich hierbei um Nutzung von Telefon und Internet. Kabel Deutschland ist ein Vodafone Unternehmen und genau daher kenne ich auch diese Verfahrensweisen, sich ausschließlich auf Gestze zu berufen, eben diese Unkulanz gegenüber dem Kunden.
Der Gesetzgeber hat es ganz sicher nicht vorgesehen, dass man für nicht erbrachte Leistungen noch zahlen muss! Die alte berechtigte kaufmännische Verfahrensweise sollten sich die Anbieter dieser Dienste mal wieder ins Gedächtnis rufen: Ware gegen Geld!
Auch der Gesetzgeber sollte nachbessern, dann würde es nicht zu diesen Streitereien kommen - GANZ EINFACH! Mietende = Vertragsende, es sei denn der Mieter wünscht die Weiterführung oder Mitnahme ausdrücklich oder?
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Meine Forderung an Kabel Deutschland Service GmbH & Co.KG: Bestätigung des Vertragsendes zum 30.04.2015 - dem Ende des Mietverhältnisses
Ich denke, dass das ein faires Ende ihres Vertragsverhältnisses ist.
stellen sich stur.