Von ROLLER beantwortete Beschwerde. | 674 Views | 19.10.2015 | 11:03 Uhr
geschrieben von Frau Pfaffenbach

ROLLER GmbH & Co. KG (Online Shop)

Reklamation/Rückgabe

Bestell-/Kundennummer: Bestell NR. 9000586800 KN.9080EM

Hallo,

BILDER
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1 Bild

wir sind sehr enttäuscht! Wenn es um eine Reklamation geht, wird man als Kunde alleine gelassen und nicht informiert.

Wir waren bisher mit dem Möbelhaus zufrieden und haben die Dienste auch schon mehrmals in Anspruch genommen, bis zu dem Tag, als es um eine Reklamation ging.

Immer wieder meldeten wir uns als Kunde bei Roller, obwohl man uns eine Rückmeldung versicherte, aber ob eine Mail oder telefonisch, blieben stets aus.

Es kann einfach nicht sein, das wir jetzt mit dem Schrank (den wir bereits bezahlten), alleine gelassen werden, nur weil Sachbearbeiter auf einmal von einer Abholung des Schrankes nichts mehr wissen wollen.

Selbst Bilder der Reklamation haben wir Roller zukommen lassen und selbst da kam keine Reaktion, obwohl man uns dieses wieder einmal versprach. Mittlerweile sind es 6 Wochen.

Ich nenne es mal Verzögerungstaktik, weil nach 14 Tagen ein Rückgaberecht ausgeschlossen wird.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Rückgabe


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2015 | 11:03
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Pfaffenbach,

es tut uns leid, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung erhalten haben. Wir setzen uns mit den Kollegen in Verbindung, damit man Sie schnellstmöglich wegen der Reklamation kontaktiert.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


19.10.2015 | 14:42
von Frau Pfaffenbach
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.10.2015 | 15:10
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.10.2015 | 15:56
von Frau Pfaffenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
die Sache ist bislang noch nicht gelöst. Uns wurde aber versprochen, das man sich jetzt der Sache erneut annimmt um eine Lösung zu finden, wobei ich sagen muss, das uns schon einmal etwas versprochen wurde und es nicht hielt. Von daher, heißt es erst einmal abwarten. MfG


30.10.2015 | 13:07
von Frau Pfaffenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.11.2015 | 18:49
von Frau Pfaffenbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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