Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 109042
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 870 Views | 04.12.2015 | 11:53 Uhr
geschrieben von Annett Schäfer

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Qualitätsmangel ist laut Roller keine Gewährleistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

BILDER
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2 Bilder

ich bin nun wirklich stocksauer und nutze daher diese Plattform, damit ich meinem Unmut endlich Luft machen kann.

Wir kauften am 29.03.2014 bei Roller in Oschatz zum dritten Mal vier Klappstühle der Marke Austin. Denn diese Stühle hatten die Angewohnheit innerhalb von ca 1 ½ Jahren kaputt zu gehen. Das Problem sind jedes Mal die Endstopfen/ Plastekappen der Stühle, welche nach einiger Zeit abspringen/ zerbröckeln/ auseinanderbrechen und damit eine ordnungsgemäße Dämpfung beim Auseinanderklappen nicht mehr gegeben ist.

Am 07.11.2015 formulierte ich diese Misere an den Roller-Markt in Oschatz. Eine Frau U. meldete sich dann am 09.11. mit der kurzen Antwort, dass die Gewährleistung für so etwas vorbei ist und ich nun in der Beweispflicht bin, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden habe. Wie bitte? Wenn die Stühle von Anfang an diese offensichtlichen Fehler gehabt hätten, dann hätte ich sie sicherlich nicht gekauft.

Dies gilt laut BGB als versteckter Sachmangel, weil hier Material-und Verarbeitungsfehler zu diesen später auftretenden Mängeln führten.

SCHLAGWORTE

Übrigens besteht laut den AGB´s von Roller selbst auch eine Gewährleistung von 24 Monaten.
Und nein, wir haben die Stühle nicht unsachgemäß behandelt. Wir benutzen sie in der Küche zum Sitzen und haben auch alle einen normalen BMI (falls doch jemand behauptet wir haben Übergewicht wegen der 120kg Belastbarkeit)

Am 13. November kam dann der Vorschlag, seitens Frau T. (Roller Oschatz), von einer Rücknahme der Stühle unter Abzug einer Nutzungsgebühr von 20% pro Jahr vom Verkaufspreis.

Erstens steht dies in keinem Verhältnis zum Kaufpreis von 99,96 € und einer Fahrtstrecke von 72 km Hin-& Rück und zweitens verstößt dies noch dazu gegen das EU-Recht. Es gibt keine Nutzungsentschädigung mehr.

> Entscheidung des Europäischen Gerichtshof /Änderung an entsprechender Stelle im BGB (AZ VIII ZR 200/05)
Vielleicht sollten Sie Ihre Mitarbeiter mal schulen, denn all das was bisher kam, kann man nicht allgemein an alle Kunden weitergeben, um seine Ruhe zu haben.

Ich schilderte dies in einer Mail und bat um erneuten Vorschlag.

Es kam zu keiner Einigung, denn nach meiner letzten Mail vom 13.11.15 meldete sich niemand mehr.
Ich habe den gesamten Mail-Verkehr auch an die info spider monkey roller.de und den Kundenservice gesendet, mit der bitte um Antwort. Es kam ebenso keine Reaktion. :(

Meine Geduld ist nun am Ende und ich hätte nun gern einen Lösungsvorschlag, den man auch als KUNDENSERVICE bezeichnen kann! Denn diese Art Umgang verärgert nicht nur die Kunden, sondern schafft auch negative Mundpropaganda.

Bisher war ich wirklich treuer Kunde. Wir kauften Kinderzimmer, Küche, Sofa und natürlich diese verflixten Stühle bei Roller.
Aber wenn man als Kunde für Blöd verkauft wird, dann möchte man in Zukunft kein Kunde mehr sein und kauft lieber in Märkten, die noch was von Service am Kunden verstehen.

Mit Gruß,

A. Schäfer

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Lösungsvorschlag / Rücknahme / Kaufpreiserstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.12.2015 | 11:53
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Schäfer,

es tut uns leid, dass Sie leider so viele Probleme mit unseren Möbel haben und sich bisher noch niemand bei Ihnen gemeldet hat. Bitte schicken Sie uns doch Ihre Kaufvertragsnummer per E-Mail an reclabox spider monkey roller.de. Danach werden wir sofort Rücksprache mit den Kollegen halten.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


04.12.2015 | 15:38
von Annett Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß nicht so genau, ob Sie meine Beschwerde richtig gelesen haben, aber es war ein Barkauf von Stühlen! Daher kann ich Ihnen nur eine Belegnummer der Quittung, nämlich Nummer 211073127, angeben.
MfG,
Schäfer


11.12.2015 | 06:31
von Annett Schäfer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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