Media Markt (Ingolstadt)
Schikane durch Security wegen Funktionsfehler Signalschranke
Ich war am 28.12.2018 in Dortmund-Oespel im Media Markt und wollte eine Bestellung abholen. Als ich aus dem Markt ging löste, von mir unbemerkt, die Alarmanlage aus. Im Ausgangsbereich wurde ich plötzlich am von einem fremden Mann am Arm festgehalten, woraufhin ich mich erst einmal losriss und ihn "angepflaumt" hatte mich nicht anzupacken!
Er sagte mir, dass er der Securitymann wäre und ich solle doch noch einmal durch die Signalschranke gehen. Er hat sich mir gegenüber nicht ausgewiesen und ich wollte einfach zum Abgabschalter weitergehen, um meine Bestellung abzuholen, woraufhin er mich wieder am Arm festhielt und ich ihn dieses Mal kräftig weg geschubst habe!
Polizei kam, meine Personalien wurden kontrolliert und bei ihm ist gar nichts passiert, die Polizeibeamten wollten mir noch nicht einmal die Daten von dem Security Mitarbeiter geben, was an sich total überflüssig gewesen wäre, wenn er, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Ausweis sichtbar am Mann gehabt hätte.
Ich weiß bis heute nicht, ob er eine Securityjacke angehabt hat, da die Jacke nicht zugezogen war, konnte ich auch kein Emblem, oder dergleichen, erkennen. Im Gespräch kam nicht nur heraus, dass die Signalanlage den ganzen Tag über schon Fehlalarme hatte, vor mir "musste" wohl anscheinend auch ein älterer Mann seine Jacke ausziehen.
Anstatt man die fehlende Signalanlage ausschaltet, wird billigend die Gängelung unschuldiger Kunden in Kauf genommen, richtig asoziales Benehmen! Auf meinen Einwand, dass mein zuvor gekauftes Essen (heißes Hähnchen) jetzt kalt geworden ist, wurde mir nur erwidert, dass ich es ja in der Mikrowelle warm machen könnte, Frechheit!
Ich habe schon die Geschäftsführung des Media Marktes in Dortmund-Oespel sowie die Konzernleitung in Ingolstadt angeschrieben und habe denen auch schon angekündigt vermehrt, den Online-Versandhandel zu bemühen, ich warte auf deren Stellungnahmen.
Ich verfasse gerade ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft und im Laufe der Woche werde ich noch das Ordnungsamt kontaktieren. Für mich ist der Verdacht gegeben das dieser Security Mitarbeiter nicht im Besitz der gesetzlich erforderlichen Sachkundeprüfung ist, das soll "normal" sein über die Feiertage, da sollen wohl so viele Sicherheitsmitarbeiter benötigt werden, dass man mal "gerne" auf nicht qualifizierte (billige) Menschen zugreift!
Ich habe selber im Sicherheitsbereich gearbeitet, unser Auftraggeber hätte uns in diesem Fall sofort angewiesen die Signalanlage auszuschalten, um den Kunden nicht in Verlegenheit zu bringen. Hat eine Signalanlage trotzdem mal ausgelöst, habe ich denjenigen gefragt, ob ich mal einen Blick in die Tasche werfen darf, hätte er das verweigert, hätte ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und einen schönen Tag gewünscht!
Da nutzen die größten "Kundenoffensiven" nichts bei solchen Vorkommnissen!
Ihr vorgehen finde ich super - so geht´s ja nicht! So einen Vorfall kann man auch anders lösen.
Dafür gibt es 6 Sterne von mir!
Wenn sich dieser Securitymann ordnungsgemäss ausgewiesen hätte, der hatte gar keinen Ausweis, wäre das wohl nicht so weit eskaliert, wie gesagt, er war für mich nicht als Securitymann erkennbar!
Da ich auch in diesem Bereich gearbeitet habe weiss ich das dieser Securitymann gegen alle Vorschriften verstossen hat die es wohl gibt! -Und wenn mir dieser securitymann sagt das es meine Pflicht ist noch einmal durch diese Schranke zu gehen dann muss ich davon ausgehen das er die dafür gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen hat. gerade über die Weihnachtszeit ist der "Bedarf" an Sicherheitsleute zu decken weshalb man auch mal "Ungelernte" einsetzt, zwar rechtswidrig, aber nicht anders zu kompensieren ist, leider!
Wo ich gearbeitet habe wurde eine fehlerhafte Signalanlage ausgeschaltet um den Kunden nicht in Verlegenheit zu bringen, so unterschiedlich sind also die Qualitätsanforderungen!
Stellen Sie sich vor Sie sehen jemanden durch eine Signalschranke gehen die plötzlich auslöst und dieser jemand wird sofort von einem sicherheitsmitarbeiter angesprochen/festgehalten! Jetzt setzen wir noch einen drauf und Sie kennen diese Person, gehen aber weiter. Sie haben nur diese Monmentaufnahme vor augen, was denken Sie über den Bekannten. alles, aber bestimmt nicht dass das ein Fehlalarm war!
Alleine schon wegen dem Fehlalarm müsste irgendjemand zur rechenschaft gezogen werden, und erst recht wenn, wie in meinem Fall, die Signalanlage den ganzen Tag über schon Fehlalarme hatte!
Im Neuen Jahr werde ich das Ordnungsamt auch informieren, der Bekannte von mir hat ja schon beim Ordnungsamt gearbeitet und kennt die Leiterin persönlich, einen besseren Zeugen kann ich gar nicht haben! Der Bekannte hat nur mit dem Kopf geschüttelt.
Vielen Dank für die Kommentare, diente mein Beschwerdeschreiben doch hauptsächlich auch um "Dampf abzulassen". im anschluss konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen, und ich bin wirklich nicht zart besaitet.
Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Auf FRISCHER TAT bedeutet das man SEHEN MUSS wie diese Person eine Straftat begeht, hier in diesem Falle das Einstecken eines Artikels! Eine auslösende Signalschranke bedeutet allenfalls einen Verdacht auf eine Straftat, das ist ein himmelweiter Unterschied! - Ich möchte behaupten das so eine Signalschranke eigentlich nur dazu dient den VERDÄCHTIGEN Kunden eben darauf anzusprechen z Bsp die Tasche aufzumachen, ansonsten hat diese Signalschranke absolut keinen Mehrwert!
Ich habe diesen Job gemacht. In dem dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sachkunselehrgang wird immer wieder darauf hingewiesen, gerade wegen der Gewichtigkeit dieser FREIHEITSBERAUBUNG, das man eine Person nur anhalten/aufhalten/festhalten darf wenn man SIEHT das diese Person einen Artikel einfach eingesteckt hat! Und, jetzt kommt das Wichtigste, man darf zu KEINEM Augenblick den Blickkontakt zu dieser Person verlieren! KEINEN AUGENBLICK! -Wenn man diese Person anhält und dieser Person kann man Nichts nachweisen, hat man ganz schlechte Karten, je nachdem wie weit man diese Situation als verantwortlicher Securitymann treibt!
-Wenn ich so eine Person wegen einer auslösenden Signalanlage angesprochen habe und diese Person wollte mir nicht die Tasche zeigen, dann hab ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und einen schönen Tag gewünscht!
SO ist das vom Gesetzgeber vorgeschrieben!
Das Ordnungsamt hat sehr wohl damit was zu tun, das Ordnungsamt erteilt die "Genehmigungen" für die einzelnen Personen die diesen Job ausführen und werden diese Person überprüfen ob siese Person überhaupt in diesem sensiblen Bereich ("fahrenden" Verkehr/ Öffentlichkeit) diese Tätigkeit ausführen durfte, wo ich allerdings schon meine Bedenken habe!
Es würde mich nicht wundern wenn diese Person sich einen anderen Job suchen kann, da gehe ich sogar stark von aus.
Inwiefern sein Chef, der dabei stand und nichts gemacht hat, mit zur Verantwortung gezogen wird, das wird die Justiz bzw das Ordnungsamt entscheiden!
Insofern finde ich den Einwand mit dem Paragraphen 127 TOP!
-Hier kommt ja noch hinzu das die Signalschranke schon den ganzen Tag Fehlalarme ausgelöst hat! -Es ist für mich schon Schmerzensgeldverdächtig wenn man diese Signalschranke dann nicht ausstellt und sogar solche! Situationen" provoziert!
Ich möchte noch ienmal darauf hinweisen das es mir nicht um eine Schmerzensgeldzahlung geht, nicht dass das falsch rüberkommt, ich werde denen zeigen was es "bringt" mich so öffentlich zu "schikanieren", blosszustellen und festzuhalten!
Vielen Dank noch einmal für die Erwähnung des Paragraphen 127!
Die Personalien dieses Securitymannes dürfte er schon rein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausrücken, das würde er aber auch so nicht!
Er sagte mir das es Jedermanns Recht wäre bei Auslösen der Signalschranke die betreffende Person so lange festzuhalten bis die Polizei erscheint!
OHNE WORTE, das macht mich sprachlos.
Ordnungsamt ist informiert über diese Wildwest-Methoden ebenso über mienen Verdacht das dieser Securitymann keine Sachkunde hat, dafür spricht das dilletantische Vorgehen sowie die fehlende Rechtskenntnis, sowie über meinen Verdacht das dieser Securitymann wohl auch gar nicht angemeldet war, dafür spricht alleine schon der fehlende Dienstausweis und schon die Zeit über die Feiertage wo der Bedarf an Sicherheitsleute immens und auf "normale" Art schon gar nicht mehr zu decken ist!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das Verfahren wurde gemäß § 152 Abs, 2 StPO eingestellt!
"Sie haben zur Anzeige gebrach; dass Sie sich am 28.12.2018 in der Media Markt Filiale in Dortmund-Oespel befunden hätten, um eine Bestellung abzuholen. Als Sie den Laden verlassen hätten, sei ein Alarmsignal ausgelöst worden. Daraufhin hätte sie jemand am Arm gefasst und Sie nicht losgelassen, als Sie ihn hierzu aufegordert hätten. Die Person sei nicht als Securitymitarbeiter erkennbar gewesen. Als die Person Sie auch an weiteren Versuchen weiterzugehen gehindert hätte, hätten Sie ihn weggeschubst. Daraufhin sei dann der Chef der unbekannten Person hinzugekommen und man hätte Sie aufgefordert die Signalanlage noch einmalö zu passieren. Dagegen hätten Sie ishc bager gewehrt, weil es Ihnen gereicht hätte, einmal von allen Kinden angestarrt zu werden. Als sie die Polizei gerufen hatten, sei zur Sprache gekommen, dass die Signalanlage bereits mehrfach Fehlalarme produziert hätte am 28.12.2018.
da die von Ihnen geschilderten Handlungen der unbekannten Person keinen Straftatbestand erfüllen, kommt die Aufnahme von Ermittlungen nicht iun Betracht.
Der Person, die Sie bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten hat, stehen nach dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sog. Festnahme- und selbhsthilferechte zu, die nicht voraussetzen, dass die Person einem Securitydienst angehört. Da aufgrund des Auslösens des Signals der Verdacht bestand, dass Sie aus der Filiale etwas entwendet haben, war die Person jedenfalls berechtigt, sie kurzzeitig bis zum Eintreffen der Polizeibeamten oder aber bis zum Nachweis dessen, dass Sie nichts entwendet haben, festzuhaalten. Die unbekannte Person hätte aufgrund des Umstands, dass es zuvor bereits Fehlalarme gegeben hatte, zwar umsichtiger vorgeheen können. Anhaltspunkte dafür, dass die unbekannte Person Aie trotz der sicheren Annahme eines Fehlalarms festgehalten hat, liegen aber nicht vor, so dass eine Strafbarkeit aufgrund der irrigen Annahme eines dringenden Tatverdachts entfiele.
Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin. "
Meine Meinung: Irgendwie muss die Justiz die Überlastung ja "abarbeiten"!
Ich habe das bei meiner Sachkundesprüfung ANDERS gelernt!
Ich hätte gerne hierzu andere Meinungen mal gehört, werde auf jeden Fall eine Beschwerde einreichen (die eh nichts bringen wird)!
Gruss