1052 Views | 31.12.2018 | 11:30 Uhr
geschrieben von Marcus Stephan

Media Markt (Ingolstadt)

Schikane durch Security wegen Funktionsfehler Signalschranke

Ich war am 28.12.2018 in Dortmund-Oespel im Media Markt und wollte eine Bestellung abholen. Als ich aus dem Markt ging löste, von mir unbemerkt, die Alarmanlage aus. Im Ausgangsbereich wurde ich plötzlich am von einem fremden Mann am Arm festgehalten, woraufhin ich mich erst einmal losriss und ihn "angepflaumt" hatte mich nicht anzupacken!

SCHLAGWORTE

Er sagte mir, dass er der Securitymann wäre und ich solle doch noch einmal durch die Signalschranke gehen. Er hat sich mir gegenüber nicht ausgewiesen und ich wollte einfach zum Abgabschalter weitergehen, um meine Bestellung abzuholen, woraufhin er mich wieder am Arm festhielt und ich ihn dieses Mal kräftig weg geschubst habe!

Polizei kam, meine Personalien wurden kontrolliert und bei ihm ist gar nichts passiert, die Polizeibeamten wollten mir noch nicht einmal die Daten von dem Security Mitarbeiter geben, was an sich total überflüssig gewesen wäre, wenn er, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Ausweis sichtbar am Mann gehabt hätte.

Ich weiß bis heute nicht, ob er eine Securityjacke angehabt hat, da die Jacke nicht zugezogen war, konnte ich auch kein Emblem, oder dergleichen, erkennen. Im Gespräch kam nicht nur heraus, dass die Signalanlage den ganzen Tag über schon Fehlalarme hatte, vor mir "musste" wohl anscheinend auch ein älterer Mann seine Jacke ausziehen.

Anstatt man die fehlende Signalanlage ausschaltet, wird billigend die Gängelung unschuldiger Kunden in Kauf genommen, richtig asoziales Benehmen! Auf meinen Einwand, dass mein zuvor gekauftes Essen (heißes Hähnchen) jetzt kalt geworden ist, wurde mir nur erwidert, dass ich es ja in der Mikrowelle warm machen könnte, Frechheit!

Ich habe schon die Geschäftsführung des Media Marktes in Dortmund-Oespel sowie die Konzernleitung in Ingolstadt angeschrieben und habe denen auch schon angekündigt vermehrt, den Online-Versandhandel zu bemühen, ich warte auf deren Stellungnahmen.

Ich verfasse gerade ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft und im Laufe der Woche werde ich noch das Ordnungsamt kontaktieren. Für mich ist der Verdacht gegeben das dieser Security Mitarbeiter nicht im Besitz der gesetzlich erforderlichen Sachkundeprüfung ist, das soll "normal" sein über die Feiertage, da sollen wohl so viele Sicherheitsmitarbeiter benötigt werden, dass man mal "gerne" auf nicht qualifizierte (billige) Menschen zugreift!

Ich habe selber im Sicherheitsbereich gearbeitet, unser Auftraggeber hätte uns in diesem Fall sofort angewiesen die Signalanlage auszuschalten, um den Kunden nicht in Verlegenheit zu bringen. Hat eine Signalanlage trotzdem mal ausgelöst, habe ich denjenigen gefragt, ob ich mal einen Blick in die Tasche werfen darf, hätte er das verweigert, hätte ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und einen schönen Tag gewünscht!

Da nutzen die größten "Kundenoffensiven" nichts bei solchen Vorkommnissen!

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Meine Forderung an Media Markt: Ich möchte nur, dass dieser Vorfall bekannt wird und fordere gar nichts!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


31.12.2018 | 11:43
von Stefan Andreas S. | Regelverstoß melden
Das ist ja eine absolute Frechheit! Manche glauben wohl, weil Sie Securityklamotten an haben, dass Sie sich alles erlauben dürfen!
Ihr vorgehen finde ich super - so geht´s ja nicht! So einen Vorfall kann man auch anders lösen.
Dafür gibt es 6 Sterne von mir!

31.12.2018 | 12:28
von Marcus Stephan | Regelverstoß melden
 spider monkey Max; Die Polizeibeamtin hat meinen Strafantrag wegen Nötigung und Freiheitsberaubung gar nicht aufgenommen und mir nur auf meine Forderung das ich den Namen von dem Securitymitarbeiter wissen möchte erwidert das ich mich an die Marktleitung wenden sollte, das schlägt dem Fass den Boden aus!
Wenn sich dieser Securitymann ordnungsgemäss ausgewiesen hätte, der hatte gar keinen Ausweis, wäre das wohl nicht so weit eskaliert, wie gesagt, er war für mich nicht als Securitymann erkennbar!
Da ich auch in diesem Bereich gearbeitet habe weiss ich das dieser Securitymann gegen alle Vorschriften verstossen hat die es wohl gibt! -Und wenn mir dieser securitymann sagt das es meine Pflicht ist noch einmal durch diese Schranke zu gehen dann muss ich davon ausgehen das er die dafür gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen hat. gerade über die Weihnachtszeit ist der "Bedarf" an Sicherheitsleute zu decken weshalb man auch mal "Ungelernte" einsetzt, zwar rechtswidrig, aber nicht anders zu kompensieren ist, leider!

Wo ich gearbeitet habe wurde eine fehlerhafte Signalanlage ausgeschaltet um den Kunden nicht in Verlegenheit zu bringen, so unterschiedlich sind also die Qualitätsanforderungen!

Stellen Sie sich vor Sie sehen jemanden durch eine Signalschranke gehen die plötzlich auslöst und dieser jemand wird sofort von einem sicherheitsmitarbeiter angesprochen/festgehalten! Jetzt setzen wir noch einen drauf und Sie kennen diese Person, gehen aber weiter. Sie haben nur diese Monmentaufnahme vor augen, was denken Sie über den Bekannten. alles, aber bestimmt nicht dass das ein Fehlalarm war!
Alleine schon wegen dem Fehlalarm müsste irgendjemand zur rechenschaft gezogen werden, und erst recht wenn, wie in meinem Fall, die Signalanlage den ganzen Tag über schon Fehlalarme hatte!

Im Neuen Jahr werde ich das Ordnungsamt auch informieren, der Bekannte von mir hat ja schon beim Ordnungsamt gearbeitet und kennt die Leiterin persönlich, einen besseren Zeugen kann ich gar nicht haben! Der Bekannte hat nur mit dem Kopf geschüttelt.

Vielen Dank für die Kommentare, diente mein Beschwerdeschreiben doch hauptsächlich auch um "Dampf abzulassen". im anschluss konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen, und ich bin wirklich nicht zart besaitet.

31.12.2018 | 14:19
von Marcus Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update: der Geschäftsführer von Media Markt hat mich angerufen und gesagt das er mir die Daten des Securitymitarbeiters aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen darf und ich die Sache auf sich beruhen lassen soll. Es wäre Jedermanns Recht mich festzuhalten bis die Polizei kommt wenn die Signalanlage ausgelöst hat, ansonsten wäre diese Signalanlage vollkommen überflüssig!


31.12.2018 | 23:47
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Da hat der Geschäftsführer gar nicht mal Unrecht. Ist nachzulesen in der Strafprozessordnung unter Paragraph 127. Daher gebe ich Ihnen auch nicht viel Hoffnung was ihr Begehren bei der Staatsanwaltschaft angeht und das Ordnungsamt hat damit eigentlich rein gar nichts zu tun.

01.01.2019 | 07:19
von Marcus Stephan | Regelverstoß melden
Ich finde das sehr schön das Sie auf diesen Paragraphen hinweisen, ich habe diese Beschwerde nicht nur zur Frustbewältigung hier verfasst, sondern auch um in gewisse Art "aufzuklären"!

Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

Auf FRISCHER TAT bedeutet das man SEHEN MUSS wie diese Person eine Straftat begeht, hier in diesem Falle das Einstecken eines Artikels! Eine auslösende Signalschranke bedeutet allenfalls einen Verdacht auf eine Straftat, das ist ein himmelweiter Unterschied! - Ich möchte behaupten das so eine Signalschranke eigentlich nur dazu dient den VERDÄCHTIGEN Kunden eben darauf anzusprechen z Bsp die Tasche aufzumachen, ansonsten hat diese Signalschranke absolut keinen Mehrwert!

Ich habe diesen Job gemacht. In dem dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sachkunselehrgang wird immer wieder darauf hingewiesen, gerade wegen der Gewichtigkeit dieser FREIHEITSBERAUBUNG, das man eine Person nur anhalten/aufhalten/festhalten darf wenn man SIEHT das diese Person einen Artikel einfach eingesteckt hat! Und, jetzt kommt das Wichtigste, man darf zu KEINEM Augenblick den Blickkontakt zu dieser Person verlieren! KEINEN AUGENBLICK! -Wenn man diese Person anhält und dieser Person kann man Nichts nachweisen, hat man ganz schlechte Karten, je nachdem wie weit man diese Situation als verantwortlicher Securitymann treibt!
-Wenn ich so eine Person wegen einer auslösenden Signalanlage angesprochen habe und diese Person wollte mir nicht die Tasche zeigen, dann hab ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und einen schönen Tag gewünscht!
SO ist das vom Gesetzgeber vorgeschrieben!

Das Ordnungsamt hat sehr wohl damit was zu tun, das Ordnungsamt erteilt die "Genehmigungen" für die einzelnen Personen die diesen Job ausführen und werden diese Person überprüfen ob siese Person überhaupt in diesem sensiblen Bereich ("fahrenden" Verkehr/ Öffentlichkeit) diese Tätigkeit ausführen durfte, wo ich allerdings schon meine Bedenken habe!
Es würde mich nicht wundern wenn diese Person sich einen anderen Job suchen kann, da gehe ich sogar stark von aus.
Inwiefern sein Chef, der dabei stand und nichts gemacht hat, mit zur Verantwortung gezogen wird, das wird die Justiz bzw das Ordnungsamt entscheiden!

Insofern finde ich den Einwand mit dem Paragraphen 127 TOP!

-Hier kommt ja noch hinzu das die Signalschranke schon den ganzen Tag Fehlalarme ausgelöst hat! -Es ist für mich schon Schmerzensgeldverdächtig wenn man diese Signalschranke dann nicht ausstellt und sogar solche! Situationen" provoziert!
Ich möchte noch ienmal darauf hinweisen das es mir nicht um eine Schmerzensgeldzahlung geht, nicht dass das falsch rüberkommt, ich werde denen zeigen was es "bringt" mich so öffentlich zu "schikanieren", blosszustellen und festzuhalten!

Vielen Dank noch einmal für die Erwähnung des Paragraphen 127!

04.01.2019 | 11:11
von Marcus Stephan | Regelverstoß melden
UPDATE: In einem Telefongespräch mit dem zuständigen Geschäftsführer des Media Marktes, Herr Laarmann, wurde mir erzählt das es reicht wenn der Securitymann eine securityjacke hat, das reicht damit auch jedermann weiss das diese Person für die sicherheit im Media Markt zuständig ist, er brauche sich nicht auszuweisen.
Die Personalien dieses Securitymannes dürfte er schon rein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausrücken, das würde er aber auch so nicht!

Er sagte mir das es Jedermanns Recht wäre bei Auslösen der Signalschranke die betreffende Person so lange festzuhalten bis die Polizei erscheint!

OHNE WORTE, das macht mich sprachlos.
Ordnungsamt ist informiert über diese Wildwest-Methoden ebenso über mienen Verdacht das dieser Securitymann keine Sachkunde hat, dafür spricht das dilletantische Vorgehen sowie die fehlende Rechtskenntnis, sowie über meinen Verdacht das dieser Securitymann wohl auch gar nicht angemeldet war, dafür spricht alleine schon der fehlende Dienstausweis und schon die Zeit über die Feiertage wo der Bedarf an Sicherheitsleute immens und auf "normale" Art schon gar nicht mehr zu decken ist!

07.01.2019 | 14:54
von Marcus Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe das Ordnungsamt angerufen und die meinten zu mir ich solle denen eine Mail schicken in der ich den Fall schildere, und das habe ich gemacht, Den Namen des Securitymitarbeiters, der sich nicht ausgewiesen und mich einfach festgehalten hat, den hat mir der Geschäftsführer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt. Hebe heute morgen ein Gespräch mit einem Leiter einer Polizeistation gesprochen. Er hat mir bestätigt das der Securitymitarbeiter in einer strafrechtlichen Art und weise gehandelt hat, aber mehr hat ihn aufgeregt das seine "Kollegen" nicht die Strafanzeige von mir wegen Freiheitsberaubung zu Papier gebracht hat obwohl ich darauf bestanden habe! -Die "Sicherheitsleute" halten nun mal zusammen. Leider ist mein Drucker kaputt gegangen und ich muss mir erst einen neuen Drucker BESTELLEN. bei Media Markt wird nichts mehr gekauft. und dann wird mein Strafantrag ausgedruckt und per Einschreiben weggeschickt!


21.01.2019 | 18:50
von Marcus Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2019 | 18:53
von Marcus Stephan | Regelverstoß melden
Habe heute per Einschreiben Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Nötigung und Freiheitsberaubung gegen den Securitymitarbeiter eingereicht sowie Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Polizeibeamten die den Strafantrag einfach nicht aufnehmen wollten! -Bin mal auf die Repressalien gespannt.

12.02.2019 | 10:22
von Marcus Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Strafantrag wurde gestellt und Empfangsbestätigung von der Staatsanwaltschaft erhalten.


14.02.2019 | 17:36
von Marcus Stephan | Regelverstoß melden
Heute Bescheid bekommen von der Staatsanwaltschaft Dortmund:

Das Verfahren wurde gemäß § 152 Abs, 2 StPO eingestellt!

"Sie haben zur Anzeige gebrach; dass Sie sich am 28.12.2018 in der Media Markt Filiale in Dortmund-Oespel befunden hätten, um eine Bestellung abzuholen. Als Sie den Laden verlassen hätten, sei ein Alarmsignal ausgelöst worden. Daraufhin hätte sie jemand am Arm gefasst und Sie nicht losgelassen, als Sie ihn hierzu aufegordert hätten. Die Person sei nicht als Securitymitarbeiter erkennbar gewesen. Als die Person Sie auch an weiteren Versuchen weiterzugehen gehindert hätte, hätten Sie ihn weggeschubst. Daraufhin sei dann der Chef der unbekannten Person hinzugekommen und man hätte Sie aufgefordert die Signalanlage noch einmalö zu passieren. Dagegen hätten Sie ishc bager gewehrt, weil es Ihnen gereicht hätte, einmal von allen Kinden angestarrt zu werden. Als sie die Polizei gerufen hatten, sei zur Sprache gekommen, dass die Signalanlage bereits mehrfach Fehlalarme produziert hätte am 28.12.2018.

da die von Ihnen geschilderten Handlungen der unbekannten Person keinen Straftatbestand erfüllen, kommt die Aufnahme von Ermittlungen nicht iun Betracht.

Der Person, die Sie bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten hat, stehen nach dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sog. Festnahme- und selbhsthilferechte zu, die nicht voraussetzen, dass die Person einem Securitydienst angehört. Da aufgrund des Auslösens des Signals der Verdacht bestand, dass Sie aus der Filiale etwas entwendet haben, war die Person jedenfalls berechtigt, sie kurzzeitig bis zum Eintreffen der Polizeibeamten oder aber bis zum Nachweis dessen, dass Sie nichts entwendet haben, festzuhaalten. Die unbekannte Person hätte aufgrund des Umstands, dass es zuvor bereits Fehlalarme gegeben hatte, zwar umsichtiger vorgeheen können. Anhaltspunkte dafür, dass die unbekannte Person Aie trotz der sicheren Annahme eines Fehlalarms festgehalten hat, liegen aber nicht vor, so dass eine Strafbarkeit aufgrund der irrigen Annahme eines dringenden Tatverdachts entfiele.

Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin. "

Meine Meinung: Irgendwie muss die Justiz die Überlastung ja "abarbeiten"!
Ich habe das bei meiner Sachkundesprüfung ANDERS gelernt!

Ich hätte gerne hierzu andere Meinungen mal gehört, werde auf jeden Fall eine Beschwerde einreichen (die eh nichts bringen wird)!

Gruss



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