Durch Thomas Philipps endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 260 Views | 30.05.2023 | 17:26 Uhr
geschrieben von Diana Brigitte Hempel

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Bissendorf)

Ware ist zu klein gekauft worden und mit Gutschein abgespeist

Zwei schöne Hundekörbchen waren zu klein und innerhalb der nächsten Stunde zurückgebracht, es hieß, man könne die Ware zurückgeben.

Im Jahre 2023 hat sich noch immer nichts geändert.

Die Mitarbeiterin war freundlich und es gab kein Bargeld und als ich sagte, dass es sehr ungewöhnlich sei, mir einen Gutschein auf Thermopapier aus der Kasse zu geben, der mit der Zeit verbleicht, meinte sie, das ginge schon.

Als ich fragte, wie lange dieser Gutschein gelte, war die Antwort: zwei Jahre. Echt ein Witz.

Keine Ahnung, was diese harte Linie soll. Demnächst nehme ich nichts mehr auf Verdacht mit. Traurig

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: Geld zurück.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


31.05.2023 | 10:23
von ReclaBoxler-2520003 | Regelverstoß melden
Im stationären Handel gibt es kein Umtauschrecht.Online ja.
Die Hundekörbchen hätten gar nicht zurückgenommen werden müssen.
Thomas Philipps war kulant und hat Ihnen eine Gutschein gegeben, hätten sie nicht machen müssen

06.06.2023 | 18:30
von Diana Brigitte Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem werden sie nicht lösen, weil ihr Handeln gesetzlich erlaubt ist. Kundenservice hat einen größeren Ermessensspielraum als viele zum Glück modernere Läden bieten. Freuen wir uns einfach über die anderen Läden und lassen Verdachtskäufe bei Thomas Philipps.


20.06.2023 | 19:43
von Diana Brigitte Hempel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Thomas Philipps hat scheinbar mehr als genug Umsatz und es damit nicht nötig, sich zu bewegen. Gesetzliche Rechtslage juristisch abgesichert reicht. Modernes Unternehmen und Orientierung am Kunden Fehlanzeige und auch nicht angestrebt.




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