Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 981 Views | 06.02.2013 | 08:47 Uhr
geschrieben von Yvonne Lein

Höffner (Schwetzingen)

Lieferungverzug der vor 4 Monaten bestellten Wohnlandschaft

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 1548874

Wie ich hier schon mehrfach gelesen habe, ist es ein leidiges Thema mit Höffner und deren Einhaltung von Lieferterminen.

Ich habe meine Wohnlandschaft am 11.10.2012 bestellt. Schriftliche Lieferzusage war vier Wochen danach. Fünf Wochen später bekam ich die Info, dass immer noch nicht geliefert werden kann. Anfang Januar nach mehrfachen Telefonaten habe ich eine Leihcouch bekommen (eher eine Kindercouch, aber besser als auf dem Boden zu sitzen). Nun ja, vier Wochen sind seither vergangen und ich habe nichts mehr von Höffner gehört.

Ich habe Höffner nun schon zweimal eine Frist gesetzt. Langsam bin ich es leid. Ich hätte auf die Hinweise hören sollen, dass Höffner es nicht so ernst nimmt mit der Lieferzeit!

Was kann ich noch tun, damit ich die Wohnlandschaft nicht erst Anfang 2014 erhalte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

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Meine Forderung an Höffner: Preisnachlass von mind. €100 plus bereits zugesagter Warengutschein in Höhe von € 75


 
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Kommentare und Trackbacks (9)


06.02.2013 | 09:35
von ReclaBoxler-9708381 | Regelverstoß melden
Liebste Yvonne, Sie müßen erst einmal Ihr Telefon abm. elden und das Handy in den nächs-ten Bach werfen, dann greifen Sie zu Papier und Schrei. bfeder (die kennen Sie bestimmt noch, wenn nicht, ins Museum gehen) und schreiben dem Möbelladen um ihn in Verzug zu setzen, Liefertermin setzen, und dro. hen den Rücktritt vom Kauf an. daß ist dann der ersten Schritt.
Und nehmen Sie wirklich Papier und Schreib. feder, schicken Sie das Schreiben „Per Einschreiben mit Rückschein", schreiben Sie keine Email.
Alles klar.

06.02.2013 | 10:37
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Wenn Sie doch dem Möbelhaus eine entsprechende -rechtlich korrekte-Frist gesetzt haben, dann hätten Sie doch schon längst die von ihnen gewählten Konsequenzen (Wandlung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Preisnachlass etc.) durchsetzen können.
Oder was für Fristen haben Sie dem Möbelhaus gesetzt? Warum haben Sie eine zweite Frist gesetzt? Was haben Sie denen überhaupt geschrieben? So ganz wasserdicht scheint ihr Fall nicht zu sein, oder?

Haben Sie auch schon mal auf Ihren Kaufvertrag geschaut, ob dort der Liefertermin als Fix-Termin ausdrücklich erwähnt wird? Nein? Warum geben Sie dann ihre Couch vorher ab?

Fragen über Fragen.

06.02.2013 | 13:40
von Yvonne | Regelverstoß melden
Hallo MÖbelverkäufer,
mir wurde angeboten vom Vertrag zurück zu treten, allerdings wurde mir dann auch eine Lieferung ende Januar zugesagt. Dies war alles am 02. Januar, nachdem ich persönlich im Möbelhaus vorbei gefahren bin.
Auf meinem Vertrag steht ein Liefertermin von 4Wochen. Daher habe ich meine Couch auch schon abgegeben.

Ich habe schon schriftlich zwei Fristen gesetzt.

Meine Frage war, was ich nun machen kann. Wieder eine Frist setzen? und dann vom Auftrag zurücktreten?

Die Couch war ein gutes Angebot plus wenn ich jetzt eine neue Bestelle warte ich wieder lange.

Hallo ReclaBoxer9708381,

ich habe es auf dem "neumodischen" weg versucht und die Fristen per E-Mail gesetzt mit Einschreiben.
habe darauf auch antworten und telefonate bekommen, welche von Seitens des Möbelhauses immer verwirrter waren.

Hier war schon einmal die aussage, das die Couch im Zentrallager sei, dann die Aussage, dass sie es nie gesagt haben.
Dann muss die Couch erst noch bestellt werden.
Dann wollte man mir erklären wie der Bestellverlauf stattfindet usw.

Aber bis heute leider keine wirkliche Auskunft.

06.02.2013 | 19:03
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Wie sie sehen, scheint es schon Hinhalte. tak. tik zu sein, da man ihnen beim Besuch sowohl eine Stornierung als auch (mündlich!) einen neuen Liefertermin zusagt. schon sehr sus. pekt!
Im Vertrag steht sicherlich: "Lieferzeit: 4 Wochen" richtig! In den AGBs steht, dass Liefertermine unverbindlich sind bzw. keine Fix-Termine sind. Fazit: selber schuld.

"Neumodische" Mitteilungen per Email haben leider keinen rechtlichen Bestand. könnte man wissen, muss man aber nicht.

Damit sie aus dem Dilemma nun rauskommen: rechtlich korrekte, schriftliche Nachfrist zusenden, zum Beispiel per Einschreiben/Rückschein und auch Forderungen angeben, was bei Nichteinhaltung der Nachfrist passiert. Wie soetwas auszusehen hat, kann man googlen. Was anderes bleibt ihnen nicht übrig, wenn sie nicht Ge. fahr laufen wollen, dass das Möbelhaus ihnen Storno. gebü. hren in Rechnung stellt.

12.02.2013 | 08:20
von Yvonne | Regelverstoß melden
Nachdem ich gestern vor Ort war und mir gesagt wurde - dass es immer noch keinen Liefertermin vom Lieferanten gibt (seltsam das man keinen Anruf von dem Laden (anders kann ich es gerade nicht nennen) bekommt - habe ich den Kaufvertrag storniert.

12.02.2013 | 10:27
von Reklaboxler | Regelverstoß melden
. und jetzt können Sie noch Schadenersatz verlangen.

13.02.2013 | 11:49
von Yvonne Lein gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich war selbst vor Ort und habe meinen Kaufvertrag storniert.
Von dem Möbelhaus konnte man nichts mehr erwarten, da mir an dem Tag gesagt wurde, dass diese immer noch keinen Liefertermin haben.
Echt unmöglich für ein so großes Möbelhaus.
Vielen DAnk für Ihre hilfe.


13.02.2013 | 11:51
von Yvonne | Regelverstoß melden
Vielen dank für die Info Reklaboxler - werde ich umgehend in die Wege leiten.

13.02.2013 | 12:03
von ReclaBoxler-3663234 | Regelverstoß melden
"und jetzt können Sie noch Schadenersatz verlangen. "

Viel wird dabei nicht herum kommen. Denn gemietet hatte Sie ja für die Übergangszeit keine Möbel. Und Schmerzensgeld gibt es auch nicht, weil man in einem leeren Wohnzimmer sitzen mußte.

Und wenn die Wohnlandschaft heute woanders teurer ist, dann kann man nicht die Differenz von Höffner zu heute als Schaden in Rechnung stellen. Sondern nur die Preisdifferenz vom damals 2 billigsten, den man ansonsten den Auftrag gegeben hätte, zum heute bezahlten Preis.



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