776 Views | 30.10.2013 | 19:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5135743

Saturn (düren)

Trotz Garantie keine Reparatur

Habe mir vor 5 Monaten bei Saturn im online Shop ein Samsung Galaxy s2 plus gekauft. In den ersten zwei Monaten hat es super funktioniert, dann aber fing es an immer häufiger aus zu gehen. Vor drei Wochen wurde es am Ladegerät sehr heiß und es gab keine Reaktion, ich habe den Akku raus geholt und erst mal gewartet, danach so circa 10 Minuten später hab ich es nochmal versucht, plötzlich ging es an, jedoch riss oben links das Display und es gab keine Reaktion mehr!

SCHLAGWORTE

Ich ging sofort zum Saturn und lies es erst mal guter Hoffnung auf eine Reparatur einschicken zwei Wochen danach bekam ich einen Brief in dem ich wählen konnte ob sie es für 156 Euro reparieren, es mir zurück schicken oder es entsorgen!

Damit war ich nicht einverstanden und ging zum Saturn die Bedienung vor allem der Abteilungsleiter war sehr unfreundlich und wies die ganze zeit daraufhin das ich das gerät selbst kaputt gemacht habe! was nicht der Fall ist! also ich lerne daraus nie mehr beim Saturn was zu kaufen und auch allen anderen würde ich davon abhalten!

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Meine Forderung an Saturn: Eine garantie reparatur da ich es nicht selbst verschuldet habe!


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Kommentare und Trackbacks (5)


01.11.2013 | 12:48
von Max Payne | Regelverstoß melden
Hallo,

dieses Verhalten ist unter aller Sau!

Sie haben das Recht, als Käufer und Eigentümer der Ware, ihr Handy völlig kostenfrei reparieren bzw. ersetzen zu lassen.

Vorrangige Rechte des Käufers:

--> Nacherfüllung durch:
a.) Nachbesserung (Reparatur)
b.) Neulieferung

Welche davon in Frage kommt, entscheidet der Vertragspartner, in diesem Falle also Saturn. Hierbei kommt es auf die Verhältnissmäßigkeit an, was von den kosten her Wirtschaftlicher für den Hersteller/Vertragspartner ist.

Ich möchte sie nebenbei auch Aufklären, das es sich nicht um eine Garantie handelt, sondern um eine Gewährleistung die es laut Gesetzt auf alle elektronischen Neugeräte gibt.

Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, das heisst, in den ersten 6 Monate MUSS der Hersteller/Vertragspartner Ihnen beweisen das sie das Gerät tatsächlich aus eigenverschulden zum defekt geführt haben, erst nach deisen 6 Monaten müssen sie gegenüber dem Hersteller/Vertragspartner verantwortung einräumen und dem Hersteller/Vertragspartner beweisen das der defekt bereits bei Kauf vorlag.

Weisen sie die Reklamationsabteilung auf diese Tatsache hin, sollte man sich dennoch weigern, gehen sie zur Polizei und erstatten Anzeige. Dieses vorgehen ist nämlich Gesetzeswidrig.

Mit freundlichem Gruß

13.11.2013 | 17:52
von ReclaBoxler-5135743 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.11.2013 | 20:30
von ReclaBoxler-5135743 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.12.2013 | 15:41
von Martin Schmitz1984 | Regelverstoß melden
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, das heisst, in den ersten 6 Monate MUSS der Hersteller/Vertragspartner Ihnen beweisen das sie das Gerät tatsächlich aus eigenverschulden zum defekt geführt haben, erst nach deisen 6 Monaten müssen sie gegenüber dem Hersteller/Vertragspartner verantwortung einräumen und dem Hersteller/Vertragspartner beweisen das der defekt bereits bei Kauf vorlag.

Ganz genau! und genau das hat Saturn getan in dem das Gerät eingesendet wurde. Die Geräte werden geprüft vom Hersteller, und die sehen genau ob die Scheibe zb durch einen Sturz, einen Schlag oder aber durch eine Spannung im Display kaputt geht. Wenn der Hersteller sagt das es Kundenverschulden ist hat der Kunde 2 Möglichkeiten. entweder er findet sich damit ab und zahlt die Reparatur, oder aber er lässt das Handy selbst nochmal (auf seine eigenen kosten) von einer Fachwerkstatt oder einem Gutachter begutachten. Sollte dann das Gegenteil der Fall sein und wirklich ein technischer Defekt vorliegen, dann aber erst DANN muss Saturn handeln!

LG

04.12.2013 | 16:33
von Max Payne | Regelverstoß melden
 spider monkey Martin Schmitz:

Wenn das Ladegerät einen Defekt hat, aufgrund mangelhafter Verarbeitung dann handelt es sich ja wohl hier offentsichtlich um einen versteckten Mangel. Wenn dadurch das besagte Gerät einen Defekt erlitt ist das sehr wohl verschulden des Herstellers. Wo kommen wir denn hin wenn jeder Hersteller in seinder Vertragswerkstatt sagt, geht nich, machn wa nich.

Drucken sie sich die Texte aus oder machen sie Stichpunkte, wie auch immer, das ist hier kein Kauderwelsch, ich als staatl. geprüfter Handelswirt weiß schon wovon ich rede. Merkwürdig das Saturn es sich leisten kann Kunden zu vergraulen.

Wenns garnicht geht, erstellen sie eine Mängelrüge. In dieser weisen sie direkt an den Hersteller, darauf hin das dieser Mangel vorliegt und dieser durch eines Folgeschadens entstanden sei welcher für sie nicht ersichtlich gewesen ist (versteckter Mangel) Rügefrist 2 Wochen draufsetzen und erstmal abwarten. Mit beginn der Rüge beginnt auch ihre Reklamation offiziell. Nach ablauf der 6 Monate kann Saturn dann nämlich sagen, beweis uns das mal. Bloß nicht lange fackeln, wenns zu spät sein sollte, trotzdem versuchen.

MfG



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