1075 Views | 22.10.2014 | 10:17 Uhr
geschrieben von Veronika Maiworm
Ich wollte heute eine Dolce Gusto umtauschen, da sie defekt ist in Bergneustadt beim REWE und man weigerte sich und behauptete, sie wäre garnicht kaputt, man wurde mit einem unfreundlichen Ton abgewimmelt. Da wir Stammkunden sind, werden wir diesen Laden nicht mehr betreten. Man sollte alle davor warnen, da einzukaufen und besser dran vorbei zu gehen, in einen anderen Laden. Da das Personal vom REWE mit lauten Organ die Kunden schon vergrault. Da fahre ich lieber etwas weiter und werde freundlich behandelt, bevor ich da wieder reingehe. Die REWE Hauptstelle sollte sich darum kümmern und das abschaffen, wenn sie ihre Kunden behalten wollen.Wir sind keine Kunden mehr und werden sie auch nicht weiterempfehlen.
Meine Forderung an REWE Markt GmbH:
Umtausch der ware und freundlichere Bedienung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
lesen Sie bitte im Internet den Unterschied zwischen Garantie
(gesetzl. 6 Monate in D) sowie der Gewährleistung (sind gesamt 2 Jahre). Während der Garantie hat der Händler instandzusetzen oder auszutauschen. Während der Gewährleistung muß der Kunde nachweisen, das die Ware bereits bei Erwerb defekt war. Verständlich nachzulesen unter www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html.
Ihr Halbwissen, welches Sie hier verbreiten, ist schlicht falsch. Im übrigen wurde nirgends beschrieben in der Beschwerde, wann die Maschine gekauft wurde. Sofern wirklich einfach behauptet wurde, das die Maschine nicht defekt ist, ohne diese auszuprobieren, ist dies ein starkes Stück. Aber wir müssten alle wissen, wann das Gerät gekauft wurde.
Im Link steht:
"Garantie ist keine Gewährleistung!
Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im jur_istischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. "
Wie schon erwähnt - es ist haarsträubend was Hobby-Rechtsbeistände hier verbreiten!
ich hab alles aufmerksam mitgelesen und glaub, ich lag gar nicht so arg daneben mit meine Auffassung vom BGB (es gibt übrigens auch noch das sog. HGB). Aber eine Frage noch, weils ja hier um ein Auto geht: Wenn ich ein neues Auto gekauft hab und merke, das Radio ist kaputt, wo eingebaut ist, vom Hersteller, dann kann ich zu mein Händler gehen und sagen, ich möchte ein neues Auto, weil ich ja Gewährleistung habe. Stimmt so?
Steenkamp - Auch Sie liegen schon wieder daneben. Ein Kunden muss Reparaturversuche nicht zwangsläufig hinnehmen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Es wird nicht besser, wenn Sie jetzt andere Kommentierende verbal angreifen. Warum lesen Sie den von Ihnen eingestellten Link nicht? Es würde eventuell helfen.
;-)