Von Conrad Electronic beantwortete Beschwerde. | 667 Views | 13.04.2015 | 16:32 Uhr
geschrieben von Sascha M.

Conrad Electronic SE (Hamburg)

Fragwürdige Verkaufspraktiken

Ich bin heute in der Filiale Wansbeker Zollstrasse gewesen und wollte unter anderem 2 kurze LED streifen zu 7,39 kaufen. Die Kasse allerdings belehrte mich eines besseren, dort sollte der Artikel schon 9,99 kosten, was ja in dem Moment noch nicht tragisch ist. Die ausgerufene Kollegin kam schnell und wir sind zusammen an das Regal gegangen, an dem ich sie entnommen habe. Die Kollegin sagte es handelt sich hierbei um ein Muster. Soweit so gut, allerdings stand am Entnahmefach auch 7,39€. Sie nahm den Artikel mit und scannte diesen in den Computer und bestätigte 9.99€ und entnahm die 2 falschen Preisschilder und sagte das sei falsch ausgezeichnet.

SCHLAGWORTE

Nur kurz zu meinem Weltbild, ich kenne es für gewöhnlich so, dass der Preis am Regal strimmt und verlässlich ist und auch den Verkaufspreis darstellt und kein Richtwert.

Ich habe den Laden verlassen und meinen Einkauf nicht weiter fortgesetzt.

Leider kann man die Filiale nicht mehr telefonisch erreichen, um im nachhinein noch Klärung zu schaffen, da es mich noch lange beschäftigte.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Keine. Das ärgerte mich so sehr das ich diese Kette eh nicht mehr anlaufe.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.04.2015 | 12:12
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre Feedback! Es ist absolut verständlich, dass Sie verärgert sind, wenn an der Kasse ein anderer Preis als am Regal verlangt wird. Das ist auch nicht die Regel. Es ist nicht leicht händelbar bei Preisänderungen alle Preise gleich aus zu tauschen, dass muss nach wie vor händisch gemacht werden und passiert nach und nach. Natürlich haben wir hier auch schon Ideen wie z. B. elektronische Preisschilder, die per Ferneingabe und in Masse geändert werden können. Wir möchten uns für den Vorfall bei Ihnen entschuldigen und hoffen Sie doch noch mal wieder in unserer Filiale begrüssen zu dürfen.

Viele Grüsse

Ihr Conrad Electronic Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.04.2015 | 20:12
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Ihrer Beschreibung kommt eine Flasche Auszeichnung eines Preises einem Weltuntergang gleich.
Man kann es auch übertreiben. Fehler passieren.

Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande, nicht am Regal.

Fazit:
Ihnen ist schlicht kein Schaden entstanden, eine Reklamation hier öffentlich ist völlig überzogen.

13.04.2015 | 23:22
von Christian Schulz | Regelverstoß melden
Ich finde sie reagieren total unangemessen
Alle Menschen nehmen Ereignisse anders auf und sie urteilen darüber!

14.04.2015 | 00:32
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Wirklich? Nun welcher Schaden ist denn im vorliegenden Fall entstanden?
Und was ist falsch daran, dass ein Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt und das Preise an Regalen nicht verbindlich sind?

Na klar ärgert man sich über sowas. Aber muss man sich wirklich öffentlich darüber beschweren?

14.04.2015 | 08:24
von Sascha M. | Regelverstoß melden
Wenn der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande kommt brauch man doch keine Preise am Regal oder? Dann schnappt sich jeder was er braucht und lässt sich beim bezahlen überraschen. Ich denke nicht das es überzogen ist sich zu beschweren denn a.) habe ich versucht mich bei Conrad direkt zu beschweren und b.) Gibt es bei 99% der Einrichtungen in Deutschland ein "na wenn es da so steht, bekommen sie es auch dafür. Der Fehler lag ja bei uns".



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