Durch XXXL Einrichtungshäuser gelöste Beschwerde. | 2173 Views | 02.08.2011 | 13:40 Uhr
geschrieben von Jens N.

XXXL Einrichtungshäuser (Salzbergen)

Unvollständige Lieferung sowie Falschberatung

Wir haben im Lutz Möbelhaus in Salzbergen / Rheine mehrere Sachen bestellt. Darunter auch ein kompl. Schlafzimmer.

SCHLAGWORTE

Dieses haben wir drei Wochen später abgeholt, um es aufzubauen, mussten dann jedoch in Bremen (also 200km entfernst von Salzbergen) feststellen, dass die Böden dazu fehlten. Umsonst die 200km hin und zurück gefahren, umsonst Helfer mitgenommen.

Tage später Anruf von Lutz: Die Böden wurden von uns wohl nicht mit ausgeliefert, sind hier noch vorrätig. Auf die Frage einer Entschädigung antwortete der Mitarbeiter mit einem Lächeln: Das Schlafzimmer kostete doch nur 366,00 EUR, da kann man keine Entschädigung verlangen. Ein Witz! Fahrtkosten für nichts und wieder nichts, und nur Ärger!

Dazu haben wir bei Abschluss des Kaufvertrages Fehlinformationen erhalten. An dem Bett war ein Kopfteil dran gebaut, um dieses Kopfteil herum waren noch Polster befestigt. In der Ausstellung hing ein Preisschild: Kopfteilpolster-Set 99,00 EUR. Die Polster gefielen uns nicht, das Kopfteil wohl. Wir fragten den Mitarbeiter, ob in dem Kopfteilpolsterset NUR die Polster sind, oder auch das Kopfteil an sich. Er sagte, da wäre beides dabei für den Aufpreis. - Also haben wir es genommen, um das Kopfteil zu erhalten, die Polster würden wir in die Abstellkammer legen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Bei Lieferung (das Kopfteilset konnte noch nicht geliefert werden, nur das Bett an sich) fiel uns auf, dass das Kopfteil bereits zum Bett gehört, also nicht in den 100,00 EUR, sondern im Gesamtpreis inbegriffen war, denn sonst wäre es ja noch nicht geliefert worden, wg. Kopfteilset noch nicht lieferbar.

Daraufhin haben wir Lutz angerufen und gesagt, dass wir das Kopfteilset abbestellen möchten, da wir uns für die Polster nicht interessieren. Wir haben es nur bestellt, weil der Kollege sagte, für das Kopfteil an sich müssten wir das auch bestellen. Die Kollegin fragte mich drei mal, warum ich denn unterschrieben habe. Ihr war wohl egal, dass der Kollege uns falsch beraten hat, wir müssten uns selbst nochmal informieren und könnten uns nicht auf den Berater verlassen.

Auf wen dann? Wofür ist so ein Geschäft da? Wir könnten lediglich 30% wieder zurückbekommen, sonst würde Lutz ja ein Minusgeschäft machen. Super! So haben wir wg. Lutz etwas bestellt, was wir gar nicht haben wollten.

Alles in allem keinerlei Einigung, keinerlei Entschädigung! Der Laden ist ein Witz!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an XXXL Einrichtungshäuser: Erstattung Fahrtkosten Bremen sowie Rücknahme des Polsterteils


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


02.08.2011 | 18:42
von Ich will Ausflugsgeld | Regelverstoß melden
Hat dieses Möbelhaus nicht auch Niederlassungen in München? Dann wären die Fahrtkosten höher und es könnte mehr Entschädigung gefordert werden.

23.08.2011 | 14:52
von Jens N. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
30,00 EUR Gutschein angeboten.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: