Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Meerbusch-Büderich)
Betr.: Reklamation einer Hollywoodschaukel
Sehr geehrte Damen und Herren!
Habe am 21.05.2012 eine Gartenschaukel für 79,98 € in Ihrem Netto Marken-Discount in Meerbusch Büderich gekauft. Beim Aufbau der Schaukel fiel mir schon der Verlust der Unterlegscheiben zwischen den Schraubverbindungen auf. Gut, war nicht schlimm, aber dass nach drei Monaten die Naht der Aufsitzfläche aufreißt, ist nicht hinnehmbar.
Daraufhin bin ich in Ihre Filiale, um mein Problem mit Ihrer Filialleiterin des weiteren Vorgehens zu besprechen. Ihr Verhalten war sehr abweisend und nicht kooperativ, ich solle mich doch bitte an den Hersteller wenden! Da mir der Hersteller nicht bekannt war, bat ich Sie um die Daten, hat Sie nicht!
Für mich war Ihr Geschäft der erste Ansprechpartner, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Aber dass ich so abgespeist werde, wie ein dummer Junge, ging mir doch gegen den Strich.
Ich bitte Sie daher, mir die 79,98€ zu erstatten oder es zu reparieren!
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Guggemos
Der Händler ist für die Reklamation beim Vorlieferanten zuständig und nicht der Kunde!
Die Verkäuferin darf gar kein Geld auszahlen, nur weil ein Kunde irgendwas reklamiert. Woher soll sie denn wissen, ob die Reklamation berechtigt ist? Das kann sie als Laie gar nicht, da sie nicht wissen kann ob die Schaukel nur wegen falscher Behandlung kaputt gegangen ist, ob ein Materialfehler vorliegt usw. - das kann nur der Hersteller prüfen. Wenn Sie den nicht benennen kann, müssen SIE sich wohl oder übel an die Firmenzentrale wenden.
Ob die Verkäuferin in der Zentrale hätte anrufen und selber nachfragen können, kann ich nicht beurteilen.
Ich muss mich weder an Zentrale noch Hersteller wenden. Dies ist die Aufgabe des Händlers vor Ort. Wenn er das nicht kann, soll er eben das Produkt nicht verkaufen.
Ihr Beitrag spricht von wenig Fachwissen über den Einzelhandel. Natürlich haben Unternehmen wie Netto oder Penny ein Vorgehen für solche Reklamationen. Meist sogar für den Filialleiter schriftlich niedergelegt, damit er genau weiß wie er zu handeln hat.
Diese Unternehmen wissen sehr wohl, dass ihre Verkäufer vor Ort der erste Ansprechpartner bei Reklamationen sind und das sie verpflichtet sind auf Reklamationen zu reagieren.
Der Verkäufer hätte im allergrößten Zweifelsfall auch seinen Gebietsleiter anrufen können um die Vorgehensweise zu klären. Den Kunden zu bitten sich an den Hersteller zu wenden ist Blödsinn.
Ihr habt natürlich Recht und Ihr bietet mir eine Lösung an, daß Ich noch einmal zur Filialleiterin gehen soll um Ihr klar zu machen, in freundlicher Absicht, versteht sich, daß es so nicht geht und ich mein Recht in Anspruch nehmen werde!
Beschwerde ist gelöst