Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 832 Views | 22.03.2013 | 18:00 Uhr
geschrieben von D. Kuchciak

Media Markt (Ingolstadt)

Unrepariertes Gerät zurück bekommen und dafür 90 Euro bezahlen?

Bestell-/Kundennummer: MO59 - 214706

Ich hab vor eineinhalb Jahren ein Notebook bei Media Markt gekauft. Letztes Jahr war es zum ersten Mal wegen eines angeblichen "Wasserschadens" in Reparatur. Schon damals wurde die Garantie abgelehnt und ich musste 130 Euro selbst für die Reperatur bezahlen und dazu über drei (!) Monate auf das Gerät warten, weil die Ersatzteile nicht da waren.

SCHLAGWORTE

Jetzt habe ich das Notebook wieder zur Reparatur gebracht, weil die Festplatte irgendein Problem machte. Jetzt habe ich einen Brief von Media Markt bekommen mit den drei bekannten Möglichkeiten:

1. Ich bezahle 180 (!) Euro selbst für die Reparatur.

2. Ich nehme es unrepariert zurück und bezahle dafür ebenfalls 90 (!) Euro.

3. Oder Entsorgung für 0,- Euro.

Die Garantie greift nicht, Begründung dafür lautet: Gerät hat nur 12 Monate - siehe Rückseite Label Notebook)

Das Notebook hat komplett 460 € gekostet + 1. Reparatur für 130 € + nochmal 180 €? Gehts noch?

Ich dachte mir fallen die Augen aus dem Kopf!

Jetzt zu meinen Fragen:

Was ist mit meiner gesetzlichen Garantie von 24 Monaten? Was heißt Label Rückseite? Ist nicht das gesamte Gerät in der Garantie?

Und wie kann es sein, dass die alleinige Rückgabe eines unreparierten Gerätes 90 € kosten soll? Ist das rechtens? Soll man sich soetwas gefallen lassen? Und so viel für ein Gerät bezahlen?

Oder soll ich jetzt ein Gerät schrotten lassen, das noch nicht mal zwei Jahre alt ist?

Was soll ich machen ich bin total ratlos.

Danke schon jetzt für die Hilfe und eins weiß ich, nie wieder Media Markt!

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Meine Forderung an Media Markt: Kostenlose Rückgabe unreparierter Geräte!


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Kommentare und Trackbacks (4)


23.03.2013 | 00:07
von Tob Bast | Regelverstoß melden
Hallo.

gesetzliche Garantie von 24 Monaten gibt es nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Was Sie meinen ist die Gewährleistung von 24 Monaten. In den ersten 6 Monaten müssen Sie auch nichts weiter tuen, da geht man davon aus das der Fehler von Anfang an bestand. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, bedeutet das Sie dem Händler nachweisen müssen, dass der Fehler von Anfang an vorlag und jetzt in Erscheinung trat.
Das Problem ist der Wasserschaden, der sich immer sehr gut nachweisen lässt. Und das alles ist leider zu Ihren Ungunsten und spielt dem Händler de facto einen Joker in seine Argumentation.
Aber dennoch ist die Höhe von 90 € schon recht unanständig, versuchen Sie nachzuverhandeln. Viel Erfolg!

23.03.2013 | 08:43
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Sie sollten einen Anwalt Ihres Vertrauens einschalten.
Das selbe ist bei meinem Kumpel von mir passiert mit seiner Waschmaschine, denn hat er sich auch in einem Laden welches zur Media Markt gehört gekauft.
Innerhalb von den 6 Monate hat sich die Waschmaschine den Geist aufgegeben und kein Kumpel wollte auch unter der Gewährleistung reparieren lassen, aber Media Markt hat es ablehnt und wollte auch Geld haben und als mein Kumpel auf die Gewährleistung Pocht, bekam er sogar Hausverbot.

In meinen Augen nutzt Media Markt sein Hausrecht, um sich davor zur schützen, das Kunden ihre gesetzlich zustehende Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn mal ein Fall eintritt.

30.03.2013 | 20:37
von D. Kuchciak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.04.2013 | 10:38
von D. Kuchciak gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gerät wurde kostenlos unrepariert zurück gegeben.




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