Durch Poco Service endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1658 Views | 07.02.2014 | 16:03 Uhr
geschrieben von Sabine Schmid

Poco Service AG (Eningen)

Gesundheitsgefährdende Stühle und keine Reaktion von poco

Bestell-/Kundennummer: 10171251

Am 01.02.2013 kaufte ich bei poco in Eningen 4 Schwingstühle "Harry"

SCHLAGWORTE

Die Stühle sondern einen chemisch-beißenden Geruch ab, der auch durch tagelanges ständiges Lüften nicht wegzubekommen ist.

Dieser beißende Geruch löst allergische Reaktionen (Gesundheitsgefahr!) aus, wie brennende, tränende Augen, Atemnot, Kloßgefühl im Hals sowie starke Kopfschmerzen.

Laut Urteil des OLG Bambeg vom 07.08.2009 (Az.: 6 U 30 (09 sind starke, unangenehme Gerüche nicht hinnehmbar, selbst wenn sie nicht giftig sein sollten.

Da die Stühle schon aufgebaut sind und auch keine Originalverpackung mehr vorhanden ist, wandte ich mich schriftlich (per Fax mit Protokoll) an den Kundendienst in Bergkamen, mit der Bitte um Mitteilung unter meiner E-Mail-Adresse, ob ich die Stühle in montiertem oder zerlegtem Zustand zurückbringen soll.

Desweiteren habe ich an zwei Stühlen auch noch die unterschiedlichen Rückenlehnen bemängelt (teils niedriger, teils schräger).

Bis heute erfolgte leider noch keine Reaktion von poco.

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Meine Forderung an Poco Service AG: Rücknahme der gesundheitsgefährdenden Stühle und Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2014 | 15:05
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: Onlinemarketing

Sehr geehrte Frau Schmid,

unser Kundendienst ist bereits mit ihrem Fall vertraut. Dieser hat sich gestern auf dem Postweg an Sie gewand. Die Stühle werden unter Vorbehalt zur Prüfung ausgetauscht. Der Geruch der Ware ist jedoch unbedenklich. Das Kunstleder kann auch mit einem leicht feuchten Tuch, nur mit Wasser, abgewischt werden.

Wir möchten uns in aller Form entschuldigen und Sie noch um etwas Geduld bitten. Der Brief unseres Kundendienstes befindt sich auf dem Weg zu Ihnen.

Da wir hier aus technischen Gründen nur 1x auf Ihre Beschwerde reagieren können möchten wir Sie bitten sich für Rückfragen über unsere kostenlose Hotline 0800 / 76 26 366

an unseren Kundendienst zu wenden.

Wir verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Ihr POCO-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


14.02.2014 | 15:21
von Sabine Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.03.2014 | 11:49
von Sabine Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die angekündigte Kontaktaufnahme von poco steht immer noch aus.


29.03.2014 | 19:05
von Sabine Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Probleme mit Poco sind immer noch nicht gelöst.

Poco wollte die Stühle nur unter Vorbehalt zur Prüfung austauschen und bat mich noch um etwas Geduld. Außerdem bagatellisierte poco meine durch die Formaldehyd-Ausdünstung ausgelösten allergischen Beschwerden und war der Meinung, der Geruch der Ware sei unbedenklich, und es würde genügen, wenn die Ware mit einem feuchten Tuch abgewischt würde. Jeder, der sich mal etwas näher mit Formaldehyd-Ausdünstungen befaßt hat, weiß jedoch um die gesundheitlichen Gefahren.

Da ich danach wochenlang nichts mehr von poco gehört habe und ich die Stühle aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr behalten konnte, wurden diese von mir verkauft, allerdings mit einem Wertverlust von 30 €.
Mit Email vom 06.03.2014 informierte ich poco darüber, und bat, mir den Schaden zu ersetzen, damit die Angelegenheit abgeschlossen werden kann.
Poco wollte die Möglichkeit eines Preisnachlasses prüfen und bat mich erneut um Geduld.
Mit Email vom 20.03.2014 wurde mir von poco mitgeteilt, daß sie meine Beanstandung ablehnen würden, da die Stühle nicht mehr in meinem Besitz seien und eine Überfprüfung somit nicht mehr möglich sei.
Nach dem Gewährleistungsrecht ist poco dazu jedoch nicht berechtigt. Nach dem Gewährleistungsrecht hat der Kunde Anspruch auf entweder Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag mit Erstattung des Kaufpreises, oder einer Minderung des Kaufpreises (§ 441 Abs. 1 BGB).
Dies ließ ich poco auch per Email vom 27.03.2014 wissen mit der Aufforderung, sich an die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu halten und mir eine Kaufpreisminderung in Höhe des erlittenen Kaufpreisverlustes (30 €) zu gewähren. Hierzu setzte ich poco eine Frist bis 10. April 2014.
Sollte sich poco weiterhin weigern, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen, werde ich mein Recht einklagen, zuzüglich Schadenersatzforderung für die erlittene gesundheitliche Beeinträchtigung.


02.04.2014 | 19:56
von Dim Dim | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Beschwerdeführerin, Sie erheben hier Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung welche von Poco gewährt werden muss. Jedoch verweigern Sie Poco die prüfung da Sie die Betreffende Ware nicht mehr besitzen. Somit sind alle Ansprüche erloschen. Keine Ware, keine Gewährleistung. Sie erwarten von Poco entschädigung für etwas was Sie behaupten jedoch vom Händler nicht geprüft werden kann und konnte. Auch wenn es nicht schön ist, wenn die Möbel derart riechen, aber gedult ist eine Tugend! Nur zur Info was die Gewährleistung betrifft, der Händler hat IMMER das Recht die betreffende reklamierte Ware zu prüfen!

Des weiteren verkaufen Sie die Übelriechende und Gesundheitsgefährdente Ware (Ihrte Worte) an jemand anderen?

Dass Sie nun (sofern gesundheitsschädlich) sich mitschuldig machen, ist Ihnen sicherlich bekannt, sollte der neue Käufer Gesundheitliche Probleme bekommen!

Sie wussten von dem Problem und haben die Möbel Wissentlich an den nächsten Verkauft!

Respekt, der neue Käufer ist bei nicht erwähnung nur gut beraten Ihnen den Antwalt vorbei zu schicken!

23.04.2014 | 15:42
von Sabine Schmid endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Poco weigert sich nach wie vor, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Ich sehe deshalb keine andere Möglichkeit, als mein Recht einzuklagen.

Fazit: Nie wieder Poco! Hier werden die Kundenrechte mit Füßen getreten!


23.04.2014 | 16:38
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Welches Recht wollen Sie denn nun einklagen? Sie sind nicht mehr im Besitz der Möbel, sie haben Poco nicht einmal die Möglichkeit gegeben die gesetzliche Gewährleistung Ihnen gegenüber anzuwenden, geschweige denn auszuführen.
Und das obwohl man es Ihnen anbot.
Weder ein RA wird sich diesen Fall, annehmen, geschweige denn ein deutsches Gericht damit befassen. Sie haben keinen Anspruch auf irgendwas.



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