Durch Segmüller endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1371 Views | 15.04.2015 | 16:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7134355

Segmüller (München)

Schadensersatz bei zu großem Sofa

Bestell-/Kundennummer: 15 0 319103

KaufvertragNr. 15 0 319103

SCHLAGWORTE

Wir haben ein Sofa bei Segmüller gekauft. In dem Verkaufsgespräch hat der Berater gefragt, wohin die Lieferung erfolgen soll und in welchen Stock. In diesem Zusammenhang haben wir ihm erzählt, dass wir in einem "ganz normalen Mietshaus" wohnen.

Viele Wochen später wurde das Sofa geliefert. Es passte zwar durch das Treppenhaus, jedoch nicht durch die Wohnungstür. Die Türen im Haus haben Standardmaße, wie wir inzwischen recherchiert haben. Das Sofa wurde also wieder mitgenommen.

Nun bekamen wir einen Brief von Segmüller, dass wir 25 % Stornogebühren zahlen sollen, wenn der Vertrag aufgelöst werden soll (Lieferung ist ja nicht möglich.). Weiteres Angebot: Reduktion auf 15 %, wenn wir innerhalb einer Woche (!) einen neuen Auftrag in gleicher Höhe tätigen.

Auch ein Telefongespräch mit dem Auftragsbearbeiter hat keine Lösung ergeben. Segmüller steht auf dem Standpunkt, dass in den AGBs steht, dass von unserer Seite ein Transport mit den üblichen MItteln zum Aufstellungsort gewährleistet werden muss. An anderer Stelle steht in den AGBs, dass als Schadensersatz bei Nichterfüllung 25% gefordert werden können.

Insgesamt finde ich diese Situation eine Frechheit. Möbel kauft man nicht alle Tage. Und wenn, ist man damit beschäftigt, sich z. B. den Stoff oder die Anzahl der Kopfstützen zu überlegen. Segmüller ist ein Möbelhaus mit eigener Polstermöbelfabrik und somit für mich der Experte. Als Kunde gehe ich davon aus, dass mich dieser Experte darauf hinweist, falls es Probleme bei der Anlieferung geben könnte. Insbesondere hatten wir ja erwähnt, dass wir in einem normalen Mietshaus wohnen und es war nicht ersichtlich, in welche Maße das Sofa aufgeteilt geliefert werden würde. Der Verkäufer hat hier jedoch den Überblick und vor allem die tagtägliche Erfahrung mit Möbelverkäufen. Unseres Erachtens muss der Verkäufer deshalb nachfragen oder Hinweise geben (das wäre der zu erwartende Kundenservice!), was er jedoch nicht getan hat. Tatsächlich haben wir mittlerweile das Gefühl, dass wir hier "über den Tisch gezogen" wurden.

Insgesamt sind wir extrem unzufrieden mit der Situation.

Zur Forderung eines fairen Angebots: Ich verweise auf den Fall de.reclabox.com/beschwerde/62353-segmueller-friedberg-segmueller-fordert-stornogebuehr-fuer-nicht-angeliefertes-sofa, bei dem 5% vereinbart wurde.

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.04.2015 | 09:19
von Andre Burghardt | Regelverstoß melden
So hart es klingt aber Segmüller hat recht. SIE haben sich zu vergewissern und dafür zu sorgen, dass der Weg zum Aufstellort erreichbar ist.

Aber anstatt sich gleich hier zu beschweren sollten sie lieber nochmal den direkten Kontakt suchen und versuchen eine Einigung zu erzielen

17.04.2015 | 13:59
von ReclaBoxler-7134355 | Regelverstoß melden
 spider monkey Andre Burghardt: Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich mit Segmüller telefoniert hatte. Dabei wurde leider von der Seite des Möbelhauses nicht auf mich (und meine Argumente) eingegangen und auf den 25% (bzw. 15%) beharrt. Ich habe mir jedoch Ihren Kommentar zu Herzen genommen und bin nun an Segmüller noch einmal mit einem konkreten Vorschlag herangetreten, nämlich eine Reduzierung der Stornogebühren auf 5% (wie ich es auch als "faires Angebot" gewünscht hatte). Das wäre der Preis, den ist gerade noch zu zahlen bereit wäre. Das Möbelhaus "lässt das jetzt prüfen" und meldet sich wieder bei uns.

Insgesamt glaube ich jedoch, dass Segmüller in dieser Sache eine vorvertragliche Aufklärungspflicht trifft (abgeleitet aus § 241 Abs. 2 BGB). So muss beispielsweise bei einem Gebrauchtwagenkauf auch auf Schäden am Fahrzeug hingewiesen werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, so dass beide Parteien wissen, worauf sie sich einlassen (nachzulesen auch bei www.rechtslexikon.net/d/aufklaerungspflicht/aufklaerungspflicht.htm oder auch www.rechtslexikon.net/d/r%C3%BCcksichtnahmepflichten/r%C3%BCcksichtnahmepflichten.htm).

In unserem Fall konnte man meines Erachtens den Hinweis erwarten, dass das Sofa nicht durch eine Standardtür passt und dadurch der Vertrag eventuell nicht erfüllt werden kann. Hätten wir das nämlich gewusst, hätten wir den Vertrag niemals abgeschlossen.

Zudem ist fraglich, ob die entsprechenden Passagen der AGB überhaupt so auszulegen sind, wie Segmüller es tut. Unter III. der AGB steht: "Der Käufer haftet in jedem Fall dafür, dass der Transport bis in die Wohnung bzw. Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser". Im vorliegenden Fall war grundsätzlich eine Anlieferung "mit den üblichen Mitteln" möglich (wir wohnen nicht hinter einer Katzenklappe und das Treppenhaus ist z. B. nicht derart mit Sperrmüll zugestellt, dass kein Durchkommen ist). Es lag "nur" an der Größe des Sofas.

Unter Punkt VII. (4) der AGB steht: "Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises fordern. ". Fraglich ist, wer hier nicht erfüllt. Wir haben den kompletten Kaufpreis bereits direkt nach Vertragsabschluss überwiesen und somit unseren Part erfüllt. Wer nicht erfüllt, ist eigentlich das Möbelhaus, in dem sie das Sofa nicht liefern (Übergabe der Ware).

Wenn man das Verschulden betrachtet, weshalb der Vertrag nicht erfüllt werden kann, so bin ich der Auffassung, dass Segmüller einen erheblichen Anteil daran trägt. Zuletzt bin ich (auch durch die Frage des Verschuldens) der Meinung, dass 25% des Verkaufspreises eine unangemessen hohe Stornierungsgebühr ist.

09.05.2015 | 10:38
von ReclaBoxler-7134355 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehrmaliger Korrespondenz mit Segmüller mit Bitte um Reduktion des Schadensersatzes ist das Möbelhaus nicht bereit, von seiner Forderung abzuweichen. Dabei ist das Ganze auch sehr unfreundlich abgelaufen; es wurde noch nicht einmal eine (und wenn nur geheuchtelte.) Entschuldigung für die Situation oder ein Verständnis in irgendeiner Art uns gegenüber geäußert. Die Briefe sind auf ein paar nüchterne Sätze beschränkt.

Insgesamt ist Segmüller für mich extrem kundenunfreundlich. Solche "Probleme" könnte man sehr einfach von deren Seite lösen. Freundlichkeit wird dort nur in dem Moment entgegengebracht, wo man etwas kauft.

Ich rate von einem Kauf bei diesem Möbelhaus ab. Ich für meinen Teil werde jedenfalls nicht mehr dort einkaufen und meine Geschichte an andere Leute weitergeben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solch schlechter Eindruck bei den Kunden das Ziel eines gewinnorientieren Unternehmens sein kann (es sei denn, sie haben genug Leute, die sie übers Ohr hauen können und mit denen sie Geld verdienen).


03.06.2015 | 09:53
von ReclaBoxler-7134355 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf die Anfrage von ReclaBox habe ich folgendes geantwortet: Die Beschwerde ist endgültig nicht gelöst. Segmüller ist zu keinerlei Kompromiss/Entgegenkommen bereit.




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