103 Views | 18.11.2020 | 12:07 Uhr
geschrieben von Luise Kötting
Am 18.11.2020 kaufte ich an der Fleischtheke ein.
Die Bedienung hatte keine Handschuhe an, und keine Kopfbedeckung, mit ungeschützten Händen (Sie war vorher in den hinteren Räumen, und hat Fleisch zerteilt) warf Sie mein Fleischstück ohne Unterlage wie Papier oder Folie auf die Waage, die keinerlei Abdeckung aufwies, und von Notiz-Zetteln nur so vollgeklebt war.
Meine Forderung an REWE Markt GmbH:
Einhaltung der Hygiene-Vorschriften im Lebensmittelhandel.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
bevor Sie mit Vorwürfen über die -Nichteinhaltung der Hygienevorschriften im Lebensmittelhandel- Anklage erheben, sollten Sie sich selber besser über die geltende Gesetzeslage informieren.
-ein Tragen von Handschuhen ist nicht vorgeschrieben.
-eine Kopfbedeckung ist ebenso nicht vorgeschrieben.
-die Waagschale ist mit einem dünnen undurchsichtigen Plastik-Schutz
versehen,
die "vollgeklebten Notizzettel" kamen garantiert nicht mit Ihrem Fleisch in
Berührung.
Das zerteilen von Fleischstücken gehört durchaus zu den Aufgaben einer Fleischereiverkäuferin, zudem sie ihnen dann auch gleich Fleisch verkauft hat ich kann da nichts störendes daran finden.