ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Frankfurt am Main)
Bloßstellung vor Kunden und Drohung
Ich wurde am 10.11.2012 um 19:30 Uhr in der Aldi Süd Filiale, Frankfurt am Main, Große Friedbergerstraße an der Kasse bloßgestellt, weil ich den Rucksack nicht öffnen wollte und ich Diebstahl begannen hätte, obwohl ich nichts aber auch gar nichts im Rucksack hatte. So dass alle Kunden böse schauten und auch Kommentare wie Dieb, so was hat hier nichts zu suchen und so einer sollte Hausverbot erhalten von sich los lassten in einem Ton, der unmöglich ist und war.
Von der Filialleitung kam, dass die Taschenkontrolle rechtens wäre und die Polizei würde dasselbe sagen.
Mir wurde angedroht, wenn ich den Rucksack nicht öffne, dass mir meine bezahlte Ware abgenommen wird, ohne dass Geld wieder zurück zu bekommen und dass ich bundesweit Hausverbot erhalten würde.
Wenn sie nichts zu verbergen haben, dann können sie den Rucksack auch öffnen, allerding muss vorher eine freundliche Aufforderung kommen und nicht gleich eine Verdächtigung.
In Zukunft können sie solche Situationen ganz einfach umgehen, indem sie ihren Rucksack überhaupt nicht mit in den Laden nehmen.
Stellen sie sich vor, ich benutze ihn um dort meinen Einkauf rein zutun. Soll praktisch sein habe ich gehört.
Das wirkt so, als wäre die Geschichte erfunden damit man etwas gratis bekommt. Möchte ich nicht unbedingt behaupten, ich war nicht dabei, aber es wirkt einfach so, weshalb ich so etwas niemals fordern würde.
2. Ist der Vorfall weder gelogen noch erfunden er entspricht der Wahrheit!
3. Mir fällt auf das es viele Nörgler gibt, Personen die nur provozieren und einem Sachen unterstellen die nicht stimmen und alles ins negative ziehen.
4. Ich gehe auch nicht mehr in diese Filiale sondern in eine Andere.
Maria Lichter
Ich könnte Sie und Vorname1 anzeigen wegen falscher Unterstellungen wenn ich es machen möchte!
Es wird in den Läden auf Teufel komm raus geklaut und wenn man um einen Blick in den Rucksack bittet, habe ich dafür vollstes Verständnis. Immerhin müssen diese Diebstähle von den ehrlichen Kunden mit bezahlt werden. Ich gewähre an den Kassen schon immer freiwillig Einblick in Taschen oder Rucksack und gehe so Konflikten von vornherein aus dem Weg. Da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone. Aber wenn man den Ärger nicht aus dem Weg gehen will.
Und: Wenn Sie hier eine derartige "Reklamation" für alle öffentlich ins Netz stellen, müssen Sie mit entsprechenden Antworten rechnen. Auch hat Ihnen hier niemand Diebstahl unterstellt, so dass Ihre Drohungen letztlich ins Leere gehen. Das ist genauso lächerlich, wie Ihre Beschwerde selbst und die Forderung nach einem Warengutschein.
Mein Fazit: Sie tun mir nicht leid, weil eine einfache Gewährung eines Blickes in den Rucksack diese Situation gar nicht erst herauf beschworen hätte. Auch wenn die rechtliche Situation vielleicht für Sie spricht, so muss man nicht gegen alles angehen und Situationen eskalieren lassen und sich dann hinterher hier ausgöbeln. Haben Sie keine ernsthafteren Probleme? Dann seien Sie dankbar.
Und das mit der Anzeige würde ja mal total in die Hose gehen, das wüssten Sie auch wenn Sie die Worte die ich geschrieben habe verstanden hätten. Anscheinend sind Sie aber zum Rundumschlag geneigt und überfliegen das Meiste aus Zorn einfach.
Irgendwie kommt mir vor, dass Deutschland immer mehr ein Balkanland wird. Aber nicht wegen der Zuwanderer sondern wegen der eigenen Bevölkerung. Eigentlich ist es nur in rechtlich fragwürdigen Ländern üblich, dass sich Leute über geltende Gesetze und genau begründete Urteile ganz einfach hinwegsetzen und selbst Richter spielen.
Jeder Rechtsanwalt und jedes Gericht wird dem BF problemlos bestätigen, dass das Verhalten der Filialleitung den Strafbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) ) erfüllt.
Sonderbar, dass Sie offenen Rechtsbruch verteidigen.
Der BF hat einen Einkaufskorb verwendet, wie sie weiter unten lesen könnten.
Und der Vorwurf 'gratis Ware abstauben' ist infam.
Wer hat sich hier nicht an geltendes Recht gehalten und eine Straftat begangen?
Wohl kaum der Kunde, welcher sich an Recht und Ordnung gehalten hat.
Es kann ihre Ansicht sein, dass man sich anders verhalten sollte, gültig ist in D jedoch noch immer Gesetz und Gericht.
ja und dieses gültige Gesetz macht es den Langfingern in Deutschland eben so leicht und den ehrlichen Kunden so schwer. Wissen Sie wieviel Leute mit ihren Rucksäcken Ware klauen? Und wie schwierig es für die Verkäufer ist, diese dabei zu beobachten um dann auch sicher sagen zu können, das etwas eingesteckt wurde? Man kann als Kunde eine Menge dazu beitragen, sich selber einen guten, ehrlichen Ruf zu verschaffen, sich aber auch auf das Gesetz berufen und dadurch erst recht unter Verdacht zu geraten. Würde der Kunde seinen Rucksack freiwillig vorzeigen, dann hätte er beim nächsten oder übernächsten mal Ruhe, weil man ihn irgendwann kennt und weiß das er ja nichts zu verbergen hat, dann wird man ihn auch in Ruhe lassen. Man sollte sich als Kunde halt auch mal in die Lage der Geschäfte versetzen, mit dem Hintergrundwissen, das soviel geklaut wird. Da das die meisten Kunden aber nicht einsehen, nicht wollen usw., wird es immer ein schwieriges Unterfangen bleiben, Langfingern das Handwerk zu legen und ehrliche Kunden nicht unnötig mit Taschenkontrollen und anderen Dingen zu belasten.
Trotzdem ist das was da von Aldi gemacht wird Selbstjustiz.
Und solche ist kein Merkmal zivilisierter Staaten.
Es ist gut möglich, dass jemand in seinem Rucksack Sachen hat, die er nicht herzeigen will. Sei es die Wäsche auf dem Weg zur Wäscherei oder ein Erotik-Dessous für die Freundin oder was immer.
Und überlegen Sie mal, wie Sie reagieren würden, wenn beim nächsten Urlaub der Hoteldetektiv ihre Koffer durchsuchen will. Und ja, das wäre auch begründet, Sie haben keine Ahnung, was so aus Hotels gestohlen wird.
Und wenn Sie diese Durchsuchungen zulassen, werden Sie bald überall stattfinden.
Damals war ich bei Müller, und hatte eine vollgepackte Handtasche mit sämtlichem Krims Krams (was Farauen eben so mitschleppen) dabei. Habe mir ein paar DVD Filme gekauft, und an der Kasse wurde ich aufgefordert meine Handtasche vor den Augen der Kassiererin zu leeren. -Und das in einem unmöglichen Tonfall. Das wollte ich dann aber nicht mehr, denn 1. der Ton macht die Musik und 2. reinschauen okay, ausleeren nö. Klar gibt es viele Langfinger, aber nur weil man einen Rucksack, Tasche oder sonstiges mitbringt, macht einen das doch nicht gleich zum potenziellen Ladendieb.
Sind Sie wirklich so ein Paragraphenreiter, wie Sie sich hier geben? Ist ja schon fast pein lich. Wie andere schon geschrieben haben: Rucksack aufmachen, kurz zeigen und gut ist. Wo ist hier bitte schön das Problem? Wenn ich mit der Bahn fahre, muss ich meine Fahrkarte doch auch vorzeigen. Oder ist das Verlangen nach der Fahrkarte auch ein Straftatbestand der Nötigung?
Ja, ich gebe Ihnen recht, wir verkommen immer mehr zum Balkanland. Überall wird betrogen und gelogen und die, die sich dagegen wehren, sollen die Doofen sein. Es wird übrigens niemand gezwungen, in Läden einzukaufen, die sich gegen Betrug und Diebstahl wehren.
Wenn Ihnen das alles nicht passt, wandern Sie doch aus. Als Reisender sind Sie doch sicher gut im wandern.
Wie andere schon geschrieben haben: Rucksack aufmachen, kurz zeigen und gut ist. Wo ist hier bitte schön das Problem? Wenn ich mit der Bahn fahre, muss ich meine Fahrkarte doch auch vorzeigen. Oder ist das Verlangen nach der Fahrkarte auch ein Straftatbestand der Nötigung?
Ja, ich gebe Ihnen recht, wir verkommen immer mehr zum Balkanland. Überall laufen Langfinger durch die Gegend und Leute wie Sie unterstützen dieses Treiben letztendlich auch noch.
Es wird übrigens niemand gezwungen, in Läden einzukaufen, die sich stichprobenweise mal die Tasche oder den Rucksack zeigen lassen.
Wenn Ihnen das alles nicht passt, wandern Sie doch aus. Als Reisender sind Sie doch sicher gut im wandern.
LOL Also der Vergleich mit der Fahrkarte ist nicht gerade beeindruckend, vorallem weil Sie Äpfel mit Orangen vergleichen. -Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zutun. -Mann mann mann.
Und wenn Sie "Ein Reisender" schon als Paragraphenreiter betiteln, gehören Sie wohl zu den Prinzipienreitern. Denn auch wenn Ihnen das noch so gegen den Strich geht, hat er mit seiner Aussage recht. Da können Sie rumzi cken wie Sie wollen, ändert trotzdem nichts an der Tatsache.
Gehen Sie auch mit leerem Rucksack in den Laden und mit vollem wieder heraus? Und wo bitte ist Julia mit ihrer Auffassung Prinzipienreiterin?
Sie verdrehen hier aber wesentliche Dinge. Pochen Sie man mit dem Reisenden und Dominik auf Ihr sogenanntes Recht und überlegen Sie mal, wer hier der Prinzipienreiter ist.
Gehen Sie auch bei Grün über die Kreuzung, wohlwissend, dass der Autofahrer bei Rot weiter fährt und sie gleich über den Haufen karrt. Getreu dem Motto: ich hatte ja aber grün.
Was bleibt: Kopfschütteln bis zur Gehirnerschütterung.
Sie verstehen es einfach nicht. Und mal ehrlich, Ihre Vergleiche werden immer schlechter. Gehen Sie auch bei grün über die Kreuzung, wohlwissend das der Autofahrer bei rot. .HÄ? Was ist das denn für eine Logik? Verstehen Sie eigentlich selbst was Sie verzapfen? LOL! Lassen Sie's doch einfach sein, oder schütteln weiter den Kopf, vielleicht kommt ja irgendwann mal was sinnvolles bei rum.
Sie meinen also tatsächlich, dass andere Meinungen als die Ihrige nicht zulässig sind und Sie das Recht auf Logik für sich allein gepachtet haben? Fragt sich, wer hier nichts versteht. Sind Sie auch so ein penetranter Dauer-Rechthaber und Kleingeist und Nörgler?
Bei uns gibt es einen pleite gegangenen Brothersteller namens Harry. Daher hat sich hier in der Region der Spruch "Dumm wie Brot" in "Dumm wie Harry" gewandelt.
Sollte da was dran sein? Gute Nacht, Deutschland!
Bevor Sie anderen Leuten das Auswandern empfehlen, lesen sie bitte die absolut eindeutige Stellungnahme des BGH.
'Schutz des Persönlichkeitsrechts wiegt stärker als Schutz des Eigentums
Auch wenn die Beklagte geltend macht, dass ohne Taschenkontrollen ein Schutz vor Ladendiebstahl durch einen wirtschaftlich vertretbaren Personalaufwand oder mit technischen Hilfsmitteln nicht sichergestellt werden könne, wiege das Interesse des einzelnen Kunden an dem Schutz seines Persönlichkeitsrechts auch bei Berücksichtigung eines eventuellen Interesses aller Kunden an einer günstigen Preisgestaltung stärker als das Interesse der Beklagten an einem Schutz ihres Eigentums'
Erst wenn Sie höher als der BGH in Ausbildung und Rechtskunde stehen, melden Sie sich wieder.
Vorher betrachte ich sie als Vertreterin einer Selbsjustiz, welche nur in Balkanländern üblich ist. Und ja, ich bin nicht nur in D sondern international tätig, auch in Ländern, welche einen wesentlich höheren Ausländeranteil als D haben. Auch dort gilt die gleiche Ansicht. Und auch die Erkenntnis, dass der deutsche Urlaubsgast genauso klaut. Auch wenn er nur deutsch spricht, bis zu seinen Urgroßeltern. Trotzdem kommt hier niemand auf die Idee, private Behältnisse jeglicher Art selbstherrlich zu durchsuchen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit, lernen Sie Kultur.
krankhafte Rechthaberei, Besserwisserei, Erbsenzählerei, Dauergenörgel, und seinem Tischnachbarn die Butter auf'm Brot nicht gönnen. Alles typisch deutsch! Der deutsche fühlt sich grundsätzlich immer und überall im recht.
Der Beschwerdeführer hat sich nichts zuschulden kommen lassen, und schon kriechen die krankhaften Rechthaber und Besserwisser wieder aus Ihren Lö chern.
Walter, lass dich mal untersuchen.
Ich glaube, hier wurde einiges überzogen. Hier geht es doch sicher nicht um eine "Durchsuchung" des Rucksackinhalts im klassischen Sinne (rumwühlen in der Tasche, Herauskramen aller Gegenstände) sondern lediglich darum, der Kassiererin einen "kurzen Blick" in den geöffneten und offenbar ja total leeren Rucksack zu gewähren. Ich habe es an der Kasse noch nie erlebt, dass es zu einer Durchsuchung kam. Die Kunden wurden nur gebeten, mal kurz die Tasche zu öffnen und reingucken zu lassen.
Leider hat Dominik Engl nicht geschrieben, wie die Angelegenheit weiter ging. Hat er den Rucksack noch geöffnet und wenn ja, welche Reaktionen gab es von den Akteuren und welche vom interessierten Publikum. Ich habe mal das Verhältnis der Meinungen ausgewertet. Incl. Beschwerdeführer sind bis dato fünf generell gegen das Vorzeigen des Rucksackinhaltes, es gibt eine neutrale Meinung und elf sind der Auffassung, dass (auch wenn es letztlich rechtlich nicht einwandfrei ist) man die Kassiererin kurz in den geöffneten Rucksack schauen lässt. Eigentlich ziemlich eindeutig das Meinungsbild (BGH hin, BGH her).
Interessanter als die eigentliche Beschwerde finde ich aber die persönlichen Anfeindungen bestimmter Kommentierter. Die Liste derer, die sich neben Walter mal untersuchen lassen sollten, könnte meiner Meinung nach daher auch problemlos erweitert werden (z. B. Ein Reisender (der alte), Julia, Harry, ElDorado). Genau genommen pocht hier jeder auf seine Meinung und mutiert dabei zum Rechthaber, Besserwisser, Nörgler etc.
Vielleicht sollte das Forum gänzlich geschlossen werden.
Es ist aber nun mal in einem Rechtsstaat so, dass das gilt, was von Gesetz und Gericht vorgelegt wird und nicht was in einem Forum abgestimmt wird.
Sonst stimmen wir demnächst ab, ob man statt 50 auch 60 hätte fahren können.
Und wer meint, BGH hin oder BGH hat eben ein gestörtes Verhältnis zu einem Rechtsstaat.
Ich weigere mich absolut, von Ihnen in eine Behandlung geschickt zu werden, wenn ich mich nach dem Gesetz verhalte.
Noch dazu wenn in dem Urteil eindeutig festgelegt ist, welche Werte zu gelten haben.
Bitte nicht die Begriffe "auswerten" mit "bewerten" verwechseln. Ich habe lediglich ausgewertet ;-)Und sicher habe ich kein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat, auch wenn mir vieles in der Rechtsprechung nicht gefällt (z. B. Täterschutz vor Opferschutz). Zudem muss man differenzieren zwischen Recht haben und Recht bekommen. Und wer Recht hat, muss dieses nicht bei jeder Gelegenheit einklagen. Hier hilft häufig auch, sich zu arrangieren.
Ich persönlich bin aber auch eher geneigt, mal die Tasche kurz zu zeigen, als vor der wartenden Schlange an der Kasse ein Zenober größeren Ausmaßes zu verursachen (ist aber meine perönliche Meinung und muss nicht die anderer Kunden sein). Letztlich gibt es dann nur Verlierer, wie genau diese Beschwerde zeigt.
Und meine "Patientenliste" wurde nicht darauf hin zusammen gestellt, wer sich im Recht oder im Unrecht befindet sondern allein danach, wie m. E. aggressiv, besserwisserisch und polemisch miteinander umgegangen wird.
Zum Rechsstaat gehört nun mal auch, dass jeder seine eigene Meinung haben und diese auch äußern darf. Wenn Sie so gerne auf "das Recht" verweisen, müssen Sie sich auch an dieses Regelwerk halten und deren Spielregeln akzeptieren.
Und: Ich meine es nur gut.
Wenn Sie sich in Ihren Sachen herumschnüffeln lassen wollen, ist das Ihre Sache.
Anderenorts wird solches Verlangen als kulturell minderwertig betrachtet.
Und sollte mir jemand die Ware verweigern wollen, obwohl ich sie bezahlt habe, hat der jemand dann Nachhilfeunterricht.
Und der, beim örtlichen Gericht stattfindend, wird dann gewiss teurer als ein lumpiger Warengutschein. Viel teurer.
Was ihr persönlich macht, ist doch auch eure Sache. Das bedeutet aber nicht, das jeder genauso handeln muss, bzw. soll weil es ja sonst zum Aufstand kommen könnte.
Auch ich zeige meinen Rucksack unaufgefordert, aber wer nicht will, der will eben nicht, und das kann ich genauso akzeptieren.
Ich ging zur Kasse und musste raus und habe gesagt, dass ich die Produkte nicht finden konnte. Dann wurde ich unfreundlich gebeten meine Tasche zu öffnen. Ich sagte DAS DÜRFEN SIE GAR NICHT und sie schaute mich böse an und ich öffnete nach wenigen Sekunden doch meine Tasche, weil ich keine Lust auf Ärger und Aufwand durch die Polizei hatte
die Polizei ist in solchen Dingen auch nicht wirklich der Freund und Helfer, sondern meist auf der Seite der Märkte. Und zudem agieren viele Polizisten rassistisch etc. mit Vorurteilen gegenüber Menschen, die sie auf Grund von Hautfarbe und Kleidung als negativ ansehen