Durch Rossmann Online gelöste Beschwerde. | 1854 Views | 13.09.2011 | 15:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1105431

Rossmann Online GmbH (Burgwedel)

Verweigerung der Gewährleistung/Verweis an Hersteller

Im August 2010 habe ich einen digitalen Bilderrahmen mit Uhr/Weckfunktion Hannspree SG4311SB beim Rossmannversand gekauft.

SCHLAGWORTE

Im Oktober trat ein weißer Streifen im Display auf, daher habe ich das Gerät zurückgeschickt und ein Ersatzgerät desselben Typs bekommen. Produktfehler, kann ja mal passieren.

Im März 2011 trat dann beim zweiten Gerät derselbe Fehler auf. Bis Juli waren es schon drei Streifen auf dem Display. Also habe ich per Email nachgefragt, ob ich den vom letzten Mal noch vorliegenden Retourenschein verwenden soll für die Reklamation. Keine Antwort. Also zehn Tage später, Anfang August, damit verschickt.

Das Päckchen kam nach zwei Wochen wieder, allerdings von einem Service-Unternehmen und nicht direkt dem Rossmannversand, mit dem Hinweis, dass Hannspee-Geräte von ihnen nicht mehr bearbeitet würden.

Dieses Mal habe ich mich direkt an die Hotline gewandt. Die Dame war etwas hilflos, hat zugesagt, dass ich von einer Fachabteilung etwas hören würde. Wieder eine Woche später habe ich schließlich eine E-Mail erhalten, dass es einer Dame Leid täte, dass sie nichts für mich tun könnten, ich solle mich doch an den Hersteller Hannspee wenden.

Das hat mich dann doch aufgebracht, da ich mit Hannspee keinen Kaufvertrag abgeschlossen habe und da der Fehler offensichtlich produktions- oder konstruktionsbedingter Natur ist, wenn er in zwei von zwei Fällen auftritt. Ich habe der Dame vom Rossmannversand per E-Mail geantwortet, dass ich Erfüllung der gesetzlichen Gewährleistung erwarte und keinen Verweis an einen Hersteller in China, und ihr eine Frist von zehn Tagen zur Klärung gesetzt. Die ist inzwischen längst verstrichen.

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Meine Forderung an Rossmann Online GmbH: Ersatz oder Rückabwicklung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2011 | 15:32
Firmen-Antwort von: Rossmann Online GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

für Ihre Beschwerde bei uns danken wir Ihnen und möchten uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Der Verlauf der von Ihnen beschriebenen Reklamation ist leider äußerst unglücklich verlaufen und spiegelt auch nicht den sonst üblichen Ablauf in unserem Hause wider.

Einen Retouren-Schein haben wir Ihnen bereits zukommen lassen und bitten Sie, das defekte Gerät an uns zurück zu senden. Wir prüfen dann das Gerät und setzen uns anschließend mit Ihnen direkt in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen und zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Rossmann Online-Shop

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Kommentare und Trackbacks (7)


13.09.2011 | 16:46
von ReclaBoxler-8618213 | Regelverstoß melden
Kennen Sie das Prinzip der Beweislastumkehr, das nach einen halben Jahr nach Vertragsabschluss eintritt?
Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät vorab bereits einmal komplett getauscht wurde.

13.09.2011 | 20:09
von ReclaBoxler-7229619 | Regelverstoß melden
Bei einem (über die Geräte reproduzierbar auftretendem) Displayfehler kann man wohl von einem Produktmangel ausgehen, oder? Insbesondere, da Verschleiß als Ursache bei LED und der Art des Fehlers wohl ausfällt.

14.09.2011 | 13:36
von RS | Regelverstoß melden
RB-8618213: "Kennen Sie das Prinzip der Beweislastumkehr, das nach einen halben Jahr nach Vertragsabschluss eintritt?"
Hier geht es nicht um Beweise, sondern darum, dass Rossmann an eine Adresse in China verweist und meint, damit aus der Haftung zu sein.

15.09.2011 | 07:11
von RB-8618213 | Regelverstoß melden
Vorab ist Rossmann erst mal raus.

Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Das können Sie natürlich nur durch einen Techniker prüfen lassen; vorab auf eigene Kosten und dann in Regress gehen, wenn der Verkäufer sich weigert, dies zu tun.
Rossmann kann dies auch tun, wird sich aber an den Hersteller halten, da der das beurteilen kann; egal ob der in China oder sonst wo sitzt.
Können Sie auch.
Das, was Sie erwarten, ist Kulanz. Das kann ein Händler tun, muss er aber nicht. Wir erwarten es halt als Kunde, dass er das tut. Vielleicht sollten wir uns alle mal fragen, ob diese Bequemlichkeit nicht auch eine Ursache dafür ist, dass es dem EH in Deutschland so schlecht geht? Das kostet nämlich Unsummen im Jahr.

Ich habe das Prozedere mit einem Monitor mit Pixelfehler durchgemacht; da musste ich auch Kleinbeigeben und die Argumentation des Herstellers war schlüssig; ok, kaufe jetzt keinen xxx mehr, aber das war meine Entscheidung.

16.09.2011 | 14:14
von RS | Regelverstoß melden
RB-8618213 hat ja Recht, aber immer noch nicht kapiert, dass es hier gar nicht um die Beweislast geht.
Natürlich muss der Käufer nach Ablauf der 6-Monatsfrist beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. Aber Rossmann kann nicht verlangen, dass man das dem Hersteller in China vorträgt. Rossmann muss das schon selbst bearbeiten und gegebenenfalls die Gewährleistung ablehnen. Dann kann man klagen (oder klein beigeben).

20.09.2011 | 18:05
von ReclaBoxler-1105431 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist dabei, gelöst zu werden:
Die Anfrage zur Stellungnahme durch ReclaBox hat scheinbar beim Rossmannversand dazu geführt, dass sie Kulanz walten lassen wollen. Ich habe einen Rücksendeschein und eine E-Mail bekommen, in der die Rücknahme angekündigt wird.
Kleiner Tipp für den-/diejenigen, die am Mangel an der Ware zweifeln: Googelt mal nach Erfahrungen mit Hannspree SG4311SB (auch wenn das wiederum kein Beweis in meinem konkreten Fall ist)...


27.09.2011 | 13:13
von ReclaBoxler-2461118 | Regelverstoß melden
Der Rossmannversand hat das Gerät geprüft und wird es austauschen. Dann hoffen wir mal, dass das Austauschgerät fehlerfrei ist. Das scheint ja nicht unbedingt die Regel zu sein (was man ja nicht dem Rossmannversand anlasten kann).



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