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409 Views | 06.07.2015 | 22:11 Uhr
geschrieben von Monika Koch
Durch Zufall sah ich, dass meine im Februar 2014 gekaufte Dampfbügelstation wegen Überhitzungsgefahr (Brand) zurückgerufen wurde, betroffenen VerbraucherInnen wird bei Rückgabe auch ohne Vorlage des Kassenbons der Kaufpreis ausbezahlt.
Bei Aldi-Süd will man mir jetzt anstatt den bezahlten 79,99 Euro nur 59,99 Euro auszahlen, da das Gerät später angeblich für diesen geringeren Preis verkauft wurde. Bei mir liegt nun die Nachweispflicht, aber leider habe ich den Kaufbeleg nicht mehr. Ich finde im Archiv von Aldi Süd allerdings auch keinen Hinweis, dass die Bügelstation später billiger verkauft wurde.
Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd:
Erstattung des vollen Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
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