ROLLER GmbH & Co. KG (Euskirchen)
Werbeangebot nicht lieferbar
Bestell-/Kundennummer: 90N4VS
Falsche Werbeversprechen der Firma Roller GmbH:
Die Firma Roller AG hat in der Zeit bis zum 17.10.2015 einen Schwebetürenschrank „Bert“ beworben. Wir haben am 17.10.2015 diesen Schrank online dreimal bestellt, da jeweils nur ein Schrank pro Bestellung zur Verfügung stand. Nachdem dies uns in der Filiale so geraten wurde.
Die erste Bestellung lief auf meinen Namen, die beiden anderen Bestellungen hat mein Mann online aufgegeben.
Alle drei Bestellungen haben wir am 17.10.15 online aufgegeben.
Danach bekamen wir am gleichen Tag (17.10.15) dreimal die Bestellbestätigung per Email von Roller.
Am 20.10.15 bekamen wir für die beiden zuerst bestellten Schränke jeweils eine Auftragsbestätigung und zusätzlich eine Email mit dem Abholschein.
Am 23.10.15 bekam mein Mann dieselben beiden Emails zum dritten Schrank.
Die AGBs der Firma Roller besagen Folgendes:
„AGB ROLLER Online Shop
I. Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen aus dem
Versandgeschäft zwischen dem Kunden und der ROLLER GmbH & Co. KG.
2. Die Bestellung des Kunden wird erst durch die Auftragsbestätigung seitens ROLLER angenommen.
3. ROLLER speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss und sendet dem Kunden die Bestelldaten
einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu. Vergangene Bestellungen kann
der Kunde über die Online-Auftragsauskunft https://www.roller.de/mhs-order-status einsehen.
Hierzu werden eine Auftragsnummer sowie eine Persönliche Identifikations-Nummer (PIN) benötigt,
welche dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. “
Durch diese AGBs sehen wir folgenden Sachverhalt als gegeben:
Laut 2. ist die Bestellung durch die Auftragsbestätigung angenommen worden
Laut 3. liegt ein Vertragsschluss vor, da erst anschließend die Bestelldaten, die AGBs und die PINs dem Kunden zugesandt werden.
Wir haben sowohl die Auftragsbestätigungen, als auch die Bestelldaten, die AGBs und die PINs erhalten.
Nun sendet uns die Firma Roller am 24.10.15 für die ersten beiden bestellten Schränke eine Stornierung mit der Begründung, dass der Schrank nicht mehr verfügbar sei.
Beim zuletzt bestellten Schrank liegt zum heutigen Zeitpunkt immer noch der Status „bestellt“ vor.
Da wir die einseitige Stornierung nicht akzeptieren wollen, haben wir der Sachbearbeiterin bei Roller geantwortet und haben Email am 26.10.15 bekommen. dass der Schrank nicht lieferbar sei obwohl wir bereits Abholscheine hatten…
Das Modell, um das es geht, ist bei anderen Möbelhäusern durchaus erhältlich (zu einem höheren Preis) und der dritte bestellte Schrank wird scheinbar auch geliefert, obwohl zuletzt bestellt.
Wir bemängeln, dass Roller einseitig einen bestätigten Vertragsabschluss storniert.
Wir vermuten, dass Roller uns dieses Werbeangebot nur 1 x erfüllen will sozusagen pro Haushalt, obwohl das in keiner Werbung so vermerkt war.
Immerhin hatten wir für alle 3 Schränke bereits die Abholberechtigung per Mail erhalten.
Unserer Meinung nach muss Roller sein Werbeversprechen halten und uns diese Schränke in der bestellten Anzahl bereitstellen.
In einer erneuten Antwort verweist Roller auf weitere Inhalte der AGB`s, dass Roller bei Nichterfüllung von Herstellern ohne Ersatz vom Vertrag zurücktreten kann wie will das der Kunde überprüfen? Und ich frage mich, wo bleiben die Rechte der Kunden…
29.10.2015 | 13:24
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
es tut uns leid, dass es bei Ihrer Bestellung zu solchen Schwierigkeiten gekommen ist. Wir werden umgehend die Kollegen kontaktieren und versuchen eine Lösung zu finden.
Viele Grüße
Ihr ROLLER-Kundenservice
Wir warten noch auf den dritten Schrank in der KW 50, werden dann alle Schränke abholen. Ich werde dann hier noch einmal eine Rückmeldung einpflegen.
Vielen Dank für die schnelle Regelung meiner Beschwerde.