Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)
Otto kümmert sich nicht um gesetzliche Gewährleistungspflicht
Bestell-/Kundennummer: Best.-Nr. 790 902 78 Kd.-Nr. 97849713
Die Fa. Otto GmbH & Co KG kümmert sich nicht um die getzlichen Ansprüche ihrer Kunden auf Nachbesserung oder Umtausch. Bei meinem Fall wird eine Reklamation eines Telefunken LCD Fernsehers nicht im Sinne des Kunden und der gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Man wird nur auf die Vertreiberfirma (Fa. Vestel) verwiesen mit der man selbst Kontakt aufnehmen soll und seinen Reklamationsfall selbst klären muss. Vertraglicher Ansprechpartner ist eindeutig die Fa. Otto, diese muss auch die notwendigen Schritte für eine Reklamtionsbearbeitung mit seinem Lieferanten/Hersteller klären. Durch diese Vorgehensweise entstehen unkalkulierbare Risiken für den Kunden. Wer beauftragt ggf. den Kundendienst, was ist wenn daraus Kosten entstehen und wer trägt diese (evlt. Versandkosten Rücksendung zur Reparatur, Kosten Kundendiensttechniker etc.)? Ganz zu Schweigen von den unübersichtlichen rechtlichen Risiken für den Kunden. Klar kann man einen Anwalt einschalten, dass lohnt sich aber nicht wie in diesem Fall bei einem Streitwert von ca. 350 Euro. Wer hat schon eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteilung. Diese Vorgehensweise macht es Firmen wie Otto sehr einfach Produkte mit potenziellen Mängeln oder minderer Qualität zu verkaufen, denn was soll der Fa. Otto denn schon passieren.
Also, schriftliche Frist zur Schadensbehebung setzen.
Bei Verstreichen der Frist sofort zum Anwalt.
Eine evtl. Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn man einen (unwahrscheinlichen) Prozess verliert.
Viele meinen, dass Anwälte so geringe Streitsummen nicht mögen.
Bei so eindeutigen Rechtslagen sieht das oftmals anders aus.
von Otto angerufen
Telefon 040 64 64 65 11
Fax 040 64 64 65 11