Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 3662 Views | 02.06.2016 | 10:50 Uhr
geschrieben von Klaus-Peter Schmidt

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Arroganz, Kundenfeindlichkeit bei Sachmangelanzeige

Ich hatte am 11.07.2015 im genannten real Markt einen Telefunken LCD TV (D39F275N3) gekauft, Seriennummer 7339291 500110, Artikelnummer 10096847.

SCHLAGWORTE

Am 25.05.2016 abends, während des Betriebs des Gerätes, war plötzlich ein Knall aus dem Gerät zu hören, es ging aus und gleichzeitig löste die Sicherung im Sicherungskasten meiner Wohnung aus. Am Stromkreis dieser Sicherung sind normalerweise auch andere Geräte angeschlossen, nachdem ich alle Geräte ausgeschaltet hatte und die Sicherung wieder eingeschaltet hatte, probierte ich alle Geräte einzeln durch, alle funktionierten, keines löste die Sicherung noch einmal aus. Nur der Fernseher blieb dunkel und ließ sich nicht einschalten.

Ich bemerkte allerdings, dass die rote LED des Fernsehers jeweils 7 x blinkte, nach kurzer Recherche im Internet fand ich heraus, dass dies der Code ist, der anzeigt, dass es ein Problem mit dem Netzteil gibt.

Zudem gab es in den letzten Jahren gehäuft Berichte in Fernsehmagazinen, Verbrauchermagazinen etc., dass Hersteller in Produkten absichtlich Schwachstellen einbauen, wie z. B. minderwertige Kondensatoren in Fernsehgeräten, die nach kurzer Zeit defekt sind, wegen Überlastung explodieren, beispielsweise, aber nicht ausschließlich:

www1.wdr.de/verbraucher/wohnen/defekte-haushaltsgeraete100.html oder

www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106156191/Fast-jeder-fuenfte-Fernseher-ist-defekt.html.

Ganz offensichtlich ist dies auch bei meinem Gerät der Fall, der Knall war ja zu hören und zudem zeigt die LED des Geräts den entsprechenden Code an.

Deswegen versuchte ich am 26.05.2016 das Gerät in den Markt zurück zu bringen, in dem ich es gekauft hatte und meine Rechte aus der Händlergewährleistung gemäß BGB in Anspruch zu nehmen. § 439 BGB (Nacherfüllung) sieht vor, dass ich als Käufer uneingeschränkt die Wahl habe zwischen Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Weiter sieht dieser Paragraf vor, dass der Verkäufer sämtliche zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wegekosten etc. zu tragen hat.

Um 0910 Uhr war ich am Infostand des Marktes in Stralsund und brachte mein Anliegen der dortigen Verkäuferin vor, diese entgegnete mir jedoch, dass sie angeblich Anweisung habe, dass ich das Gerät zwar abgeben könne, es aber auf jeden Fall zur Reparatur eingeschickt wird, eine im BGB vorgesehene Lieferung einer mangelfreien Sache oder Rückerstattung des Kaufbetrags sei definitiv ausgeschlossen. Ich könne mich auch direkt an den Hersteller wenden, der schließlich eine Garantie gegeben habe. Ich trug vor, dass dies nicht der gesetzlichen Regelung entspreche. Es war schnell offensichtlich, dass mit ihr keine Regelung getroffen werden konnte und ich verlangte nach dem Marktleiter, Herrn H.

Dieser wiederholte letztendlich nur die Aussagen der Verkäuferin, verwies mich auch auf die AGB. Dass die gesetzlichen Regelungen des BGB darüber stehen wollte er nicht anerkennen. Zudem sei er nur Marktleiter, nicht Geschäftsführer und könne keine Entscheidung treffen. Erschrocken musste ich feststellen, dass ihm offensichtlich nicht der Unterschied zwischen gesetzlicher Händlergewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie bekannt sind. Man muss sich schon die Frage stellen, was ihn überhaupt als Marktleiter qualifiziert, angesichts dieses dilettantischen und unerträglich arroganten Verhaltens. So wurde mir beispielsweise auch unterstellt, dass ich ja möglicherweise Flüssigkeit in das Gerät geschüttet oder es fallengelassen hätte!

Nach kurzer Diskussion, in der er mir die Adresse und Telefonnummer des angeblichen Geschäftsführers gab (in Mönchengladbach, zudem gäbe es dort eine so genannte Kundenservice-Hotline), an den bzw. die ich mich wenden solle, drehte er sich um und ging einfach weg. Ein unmögliches, absurdes, kundenfeindliches Verhalten, das ich nicht akzeptiere, insbesondere bei Aussagen wie:

Wer alles hat macht alle glücklich.

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Mit dem real,- Kundenservice immer bestens beraten!

Mehr Service für Sie? Für uns selbstverständlich. Für Ihre Anregungen, Kritik oder Fragen hat der real,- Kundenservice immer ein offenes Ohr.

real,- gehört zu Deutschlands kundenorientiertesten Dienstleistern

Diese Aussagen sind purer höhnischer Zynismus und unglaublich realitätsfremd!

Ich nahm das defekte Gerät deshalb wieder mit heim und versuchte also in Mönchengladbach in der Zentrale anzurufen:

1031 Uhr Anruf bei real, ZV 2-4, 02161-403555, ich warte 1 ½ Minuten, keiner hebt ab.

1034 Uhr Anruf bei real, ZV 1, 02161-4030 um den Geschäftsführer Herrn M.-S. sprechen. Alles was ich höre ist eine Ansage: „Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld, unser nächste freie Mitarbeiter kümmert sich umgehend um Ihren Anruf! "

1044 Uhr Niemand hat abgehoben, ich werde aus der Leitung geschmissen, Besetztzeichen ist zu hören - Während der ganzen 10 Minuten Wartezeit musste ich schwachsinnige, nervtötende Werbung im Minutentakt ertragen.

1045 Uhr 2. Nochmaliger Anrufversuch.

1055 Uhr Wieder hat niemand abgehoben, wieder werde ich aus der Leitung geschmissen, Besetztzeichen ist zu hören - weitere 10 Minuten schwachsinnige, nervtötende Werbung im Minutentakt.

1056 Uhr 3. Nochmaliger Anrufversuch.

1106 Uhr Wieder hat niemand abgehoben, ich werde noch einmal aus der Leitung geschmissen, Besetztzeichen ist zu hören - weitere 10 Minuten schwachsinnige, nervtötende Werbung im Minutentakt, die ich ertragen musste.

1107 Uhr Anruf bei 02161-403826, ein Herr J. sagt mir, dass heute Feiertag in NRW ist und ich die Telefonnummer von Herrn M.-S. (Geschäftsführer) nicht bekomme und den so genannten Kundenservice anrufen soll.

1126 Uhr Ich rufe beim Kundenservice, 0800-5035418, an. Eine Ansage ist zu hören: Alle Mitarbeiter im Gespräch, der nächste freie Mitarbeiter wird meinen Anruf entgegennehmen. Nach 1 Minute heißt es, alle Mitarbeiter sind belegt, ich soll meine Telefonnummer auf AB sprechen, ziehe aber vor, aufzulegen.

1128 - 1144 Uhr Ich rufe noch einmal an, spreche mit Frau K.. Diese kann - wie wohl nicht anders zu erwarten - nichts entscheiden, ihre Vorgesetzte, Frau S. wird mich in 5 - 10 Minuten zurückrufen.

1150 Frau S. ruft zurück, wir telefonieren bis 1210, sie will nochmal mit Herrn H. sprechen. Ich sage, dass ich eine schriftliche Antwort haben will. Bei meiner Frage nach den entstandenen Fahrtkosten (BGB § 439 (2) ) will sie klären lassen, ob ich einen Gutschein erhalte - ich lehne dies ab.
Mehrmals schlägt auch sie vor, dass ich mich an den Hersteller wende.

Angesichts des Faktes, dass zweifelsohne ein Kondensator im Gerät zerplatzt ist, dieser Mangel ganz offensichtlich von Anfang an vorhanden war, in Geräten dieses Typs unzweideutig vorsätzlich geplant ist, ist es sinnlos, zu reparieren oder ein Ersatzgerät zu liefern - was ja zudem noch sowieso verweigert wurde.

Somit habe ich den vorhandenen Sachmangel mehr als oft genug angezeigt und insgesamt rund 6 Stunden (!) sinnlos vertan, bedingt durch die Inkompetenz, Arroganz, Ignoranz und den Zynismus der Mitarbeiter. Ich beantrage deshalb:

1. Rückerstattung des Kaufbetrags in Höhe von 269,00 € bis spätestens 11.06.2016 durch Überweisung auf mein Konto. Maßgebend ist der Tag des Überweisungseingangs.

2. Erstattung der Transportkosten des Geräts am 26.05.2016 zum Markt und wieder zurück. Dafür musste ich 42 km fahren, entsprechend setze ich hier einen Betrag von 42,00 € fest. Auch dieser Betrag ist zu erstatten bis spätestens 11.06.2016. Maßgebend ist der Tag des Überweisungseingangs.

Selbstverständlich stimme ich einer Abholung des defekten Geräts auf Kosten von real nach vorheriger Terminabsprache zu, nachdem ich die geforderten Beträge erhalten habe.

Zudem erwarte ich natürlich eine schriftliche, verständliche, nachvollziehbare und nicht aus zusammengeschusterten Textbausteinen bestehende Erklärung für das inkompetente, arrogante und rechtswidrige Verhalten des so genannten „Marktleiters", spätestens bis 11.06.2016.

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Erstattung des Kaufpreises und der Transportkosten, gesamt 311,00 €, und eine Erklärung für das Verhalten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2016 | 15:44
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wir bedauern es sehr, dass Sie ein technisches Problem mit einem bei uns erworbenen Produkt haben. Ihr Anliegen ist bei uns in Klärung. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung hierzu.

Bitte zögern Sie auch in Zukunft nicht, uns bei Anregungen, Fragen oder Kritik unter unserer kostenlosen Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Rauch

Abteilungsleiterin real,- Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


02.06.2016 | 18:28
von Klaus-Peter Schmidt | Regelverstoß melden
Nein, sie bedauern das defekte Gerät nicht. Wäre Ihrerseits auch nur ein Hauch von „Bedauern" vorhanden, wäre es bereits am 26.05.2016, also vor einer ganzen Woche, zu einer Regelung gekommen!

Dass Ihr Unternehmen für eine angebliche Klärung eines Sachverhalts, wie er tagtäglich unzählige Male vorkommt (Gerät in der Zeit der Händlergewährleistungspflicht defekt) inzwischen bereits mehr als eine ganze Woche gebraucht hat und noch immer nicht zu einem Ergebnis gekommen ist, obwohl es absolut nichts zu klären gibt, denn die gesetzlichen Regelungen des BGB in Bezug auf Händlergewährleistung sind eindeutig und ohne jeden Klärungsbedarf, beweist nur einmal mehr Ihre Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz, sowie die Ihrer Mitarbeiter.

Eine schriftliche Rückmeldung per normaler Briefpost wurde mir bereits am 26.05.2016 von Frau S. versprochen. Der Fakt, dass ich bis heute nichts erhalten habe, beweist ebenfalls die Kundenfeindlichkeit Ihres Unternehmens.

Ihren abschließenden Hinweis, ich solle das, was Sie als „Kundenhotline" bezeichnen, kontaktieren, was allerdings in Wahrheit nichts als eine automatisierte Kundenverhöhnung ist und einen Versuch darstellt, Kunden mürbe zu machen und zum Aufgeben zu bewegen, wie meine aufgelisteten Kontaktversuche beweisen, kann ich nur als weitere vorsätzliche Schikane bewerten. Ihre Aussage „Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung" ist, mit Verlaub, eine absurde Lüge. Von wegen „jederzeit" - ich habe am 26.05.2016 mehr als 6 Stunden vergeudet ohne auch nur das geringste erreicht zu haben!

Warum unterlassen Sie nicht einfach solch grotesken Aussagen, die mit der Realität absolut nichts gemein haben oder versuchen es einmal mit der Wahrheit - nämlich, dass Ihnen Ihre Kunden und gesetzliche Regelungen vollkommen egal sind, wie auch die anderen zahllosen Einträge in diesem Forum beweisen. Eines steht jedenfalls felsenfest: Ich werde für den Rest meines Lebens keinen real-Markt mehr betreten, bereue jeden Cent, den ich bei meinen jahrzehntelangen Einkäufen dort hin getragen habe und werde Ihr Unternehmen selbstverständlich entsprechend „weiterempfehlen".

Unfreundlichen Gruß

12.06.2016 | 10:35
von Klaus-Peter Schmidt | Regelverstoß melden
Die von mir gesetzte Frist 11.06.2016 zur Erfüllung meiner Forderungen, die ich per Fax und Email am 28.05.2016 direkt an real in Mönchengladbach gerichtet hatte und am 02.06.2016 hier veröffentlicht hatte, wurde von real nicht eingehalten, obwohl real ja nach eigenen Angaben zu Deutschlands kundenorientiertesten Dienstleistern gehört und mit dessen (so genanntem) "Kundenservice" man bestens beraten ist.

Am letzten Tag der Frist, also am 11.06.2016 erhielt ich per normaler Briefpost allerdings ein Schreiben vom freundlichen, motivierten real-Team, in dem es mir (zumindest zunächst) bestätigt, dass mir die beanspruchten Ansprüche und Rechte zustehen. Komischerweise datiert auf den 08.05.2016 (!), dessen Text ich im folgenden einschließlich aller Rechtschreibfehler wiedergebe:

Sehr geehrter Herr.

nachfolgend kommen wir auf Ihre schriftliche Kundenbeschwerde vom 28.05.2016 zurück und halten damit die von Ihnen gesetzte Frist hierzu ein.

In der Sache selbst bedauern wir, dass es augenscheinlich zu Missverständnissen gekommen ist, die Sie sehr verärgert haben.

Hierfür möchten wir uns zunächst entschuldigen. Selbstverständlich stehen Ihnen die von Ihnen benannten Ansprüche zu. Sie haben Sie insofern richtig zitiert und Ihre Rechte daraus abgeleitet.

Jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie Ihre Rechte in Anspruch nehmen können. In diesem Zusammenhang lassen Sie uns darauf hinweisen, dass für uns als den Verkäufer nicht nur Verpflichtungen aus den zitierten vorschriften erwachsen, sondern auch Rechte.

Die wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch aus den von Ihnen angeführten Rechten ist das Vorliegen eines sogenannten Sachmangels. Es muss also ein Mangel vorliegen, damit Sie auf Ihr Recht auf eine Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen können.

Dies setzt jedoch voraus, dass Sie uns die Möglichkeit geben, dass Gerät in Hinblick auf den von Ihnen angeführten Mangel zu überprüfen. Dies beinhaltet kein Misstrauen gegenüber Ihren aus Ihrer Sicht gemachten Feststellungen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir uns dieses Recht vorbehalten, da wir ansonsten eine wirtschaftliche Handhabung der Abwicklung von Sachmängeln nicht mehr gewährleistet könnten.

Im Hinblick darauf bitten wir Sie uns mitzuteilen, wann wir den streitgegenständlichen Fernseher bei Ihnen zwecks Überprüfung abholen können.

Sobald Sie uns den Ihnen genehmen Termin genannt haben, werden wir dafür Sorge tragen, kurzfristig zu einem Prüfergebnis zu kommen, um einschätzen zu können, welche Rechte bestehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

real,- SB-Warenhaus GmbH

12.06.2016 | 10:50
von Klaus-Peter Schmidt | Regelverstoß melden
Ich habe nun seit mehr als 2 Wochen einen defekten Fernseher bei mir herumstehen und dieses so genannte "serviceorientierte" Unternehmen bestätigt mir zwar, dass ich meine Rechte richtig zitiert und abgeleitet habe, andererseits schreibt es aber, erst nach Überprüfung einschätzen zu können, welche Rechte bestehen. Eine von mir geforderte Erklärung für die Falschauskünfte der Mitarbeiterin und des Geschäftsleiters im real Markt Stralsund habe ich allerdings nicht erhalten.

Ich habe deshalb heute, 12.06.2016 per Fax und Email folgendes zurückgeschrieben und eine letzte Frist gesetzt. Nach erfolgloser Ablauf dieser Frist werde ich meine Ansprüche gerichtlich durchsetzen:

real,- SB-Warenhaus GmbH
Reyerhütte 51
41065 Mönchengladbach

F 02161403406
E-Post info spider monkey real.de, kundenorientierung spider monkey real.de

Prohn, 12.06.2016

· Ihr Vorgang 3147319
· Schreiben Ihrer Frau O.H. vom 08.05.2016, eingegangen am 11.06.2016
· MAHNUNG

Zunächst stelle ich, im Gegensatz zu Ihrem nicht nachvollziehbaren Vortrag, fest, dass Sie die von mir gesetzte Frist in keinem Punkt eingehalten haben, wie wohl nicht anders zu erwarten war. Die von mir gesetzte Frist 11.06.2016 bezog sich auf die Erfüllung meiner folgenden Forderungen:

· Die Erstattung eines Betrags von 311,00 €,

· eine Erklärung für das inkompetente, arrogante und rechtswidrige Verhalten Ihrer Mitarbeiterin und Ihres Marktleiters des real Marktes Stralsund und

· eine mir zustehende Auskunft nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Nichts davon habe ich erhalten, keine Forderung wurde erfüllt.

Ihr verharmlosender Vortrag, es sei zu „Missverständnissen" gekommen, greift nicht. Ich habe Ihnen ausführlich dargelegt, dass es keine „Missverständnisse" waren, sondern offensichtlich eindeutig vorsätzliches, willkürliches, arrogantes, ignorantes und zynisches, durch nichts zu rechtfertigendes Verhalten Ihrer Mitarbeiter, das zudem im Ergebnis gegen geltendes Recht verstößt und für das Sie mir auch keine Erklärung gegeben haben, wie ich sie gefordert hatte und auf der ich immer noch bestehe.

Im Übrigen ist Ihr Schreiben auf den 08.05.2016 datiert, was ich nicht nachvollziehen kann. Egal, womit Sie dieses offensichtlich falsche Datum begründen, im Zeitalter automatisierter Textverarbeitung kann ich dies nur als weiteren Beweis der chaotischen und verantwortungslosen Arbeitsweise in Ihrem Unternehmen bewerten.

Außerdem werden Sie nicht ernsthaft erwarten, dass ich das, was Sie „Entschuldigung" nennen, akzeptiere. Ich bin überzeugt davon, dass sie sowieso nicht ernst gemeint war und nur eine sinnleere Sprechblase darstellt.

Ich begrüße und beglückwünsche Sie allerdings zu Ihrer Erkenntnis, dass mir die beanspruchten Rechte zustehen, wenngleich es absurd lange gedauert hat, bis Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Zudem beweisen Sie mit dieser Anerkenntnis die von mir erfahrene und geschilderte völlige Inkompetenz Ihrer Mitarbeiter einschließlich des Marktleiters im real Markt Stralsund, was - nebenbei bemerkt - die Frage nach seiner Qualifikation aufwirft, ebenso wie die der Mitarbeiterin am fälschlicherweise als „Service-Center" bezeichneten Kundenschikaniertresen.

Dass sich weder Ihre Mitarbeiterin am so genannten „Service-Center" im Markt in Stralsund noch der dortige Marktleiter mit den gesetzlichen Gegebenheiten auskennen, können Sie nicht mir anlasten. Der ständige sinnfreie Verweis auf Ihre AGB ist und war nicht zielführend, offensichtlich kennen Ihre dortigen Mitarbeiter die eigenen AGB nicht, denn darin findet sich kein einziger Hinweis auf den Punkt Händlergewährleistung. Dies ist auch nicht notwendig, schließlich finden die entsprechenden Regelungen des BGB Anwendung, sie stehen über jeglichen AGB. Aber auch dies ist Ihren Mitarbeitern fremd und mein wiederholter Hinweis auf diesen Sachverhalt wird bzw. wurde abgetan mit der barschen, allerdings ebenfalls sinnlosen und an mich gerichteten Anmerkung: „Ich habe meine Anweisungen und wenn Sie die AGB nicht anerkennen dürfen Sie eben hier nicht einkaufen". Natürlich sind und waren auch alle Hinweise, ich möge mich an den Hersteller wenden, völlig absurd.

Um weitere Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf den Inhalt meines Schreibens vom 28.05.2016.

Ich bestreite keineswegs, dass Sie als Verkäufer ebenfalls Rechte haben - im Gegenteil! Damit Sie diese wahrnehmen konnten, habe ich, wie geschildert, das defekte TV-Gerät kulanterweise und ohne jegliche Verpflichtung am 26.05.2016 zu dem Markt zurückgebracht, in dem ich es gekauft hatte. Ich hatte Ihrer dortigen Mitarbeiterin des so genannten „Service-Centers" und auch dem Marktleiter mehrfach explizit angeboten, das defekte Gerät doch einfach an eine Steckdose anzuschließen, dadurch wäre der Sachmangel sofort und eindeutig zu erkennen gewesen. Offensichtlich reichte die Kompetenz Ihres Marktleiters nicht dazu, einen Stecker in eine Steckdose zu stecken, wofür nun wirklich keinerlei technischen Kenntnisse erforderlich sind. Komischerweise konnte ein anderer Kunde, der zum selben Zeitpunkt neben mir stand und ein defektes Mobiltelefon zurückbrachte, vorführen, dass es nicht ordnungsgemäß funktionierte.

Welchen technischen Grund das Nichtfunktionieren des TV-Geräts letztendlich hat, ist und war in diesem Zusammenhang völlig belanglos. Es genügt der Fakt, dass es nicht funktioniert und dieser Fakt begründet meine Rechte in Bezug auf die Pflichten der Händlergewährleistung.

Somit kann ich auch Ihre angebliche Bitte nach Verständnis Ihres Vorbehalts des Rechts nach Prüfung des Mangels nicht nachvollziehen. Ihr Marktleiter hatte die Möglichkeit der Prüfung, diese aber nicht genutzt.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die eindeutigen Bestimmungen des §440 BGB, zudem greift §439 (1), wie ich Ihnen bereits darlegte.

In Bezug auf Ihre Bitte der Nennung eines Abholtermins teile ich Ihnen folgendes mit: Meine Bedingungen dafür habe ich in meinem Schreiben vom 28.05.2016 unmissverständlich beschrieben. Auch hier verweise ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf meinen dortigen Vortrag.

Allerdings stelle ich fest, dass Sie die von mir gesetzte Frist zur Erstattung des Kaufpreises und der entstandenen Transportkosten fruchtlos verstreichen haben lassen. Ich mahne Sie und weise darauf hin, dass Sie sich damit ab heute, 12.06.2016, in Verzug befinden und fordere Sie unter Setzung einer letzten Frist bis zum 17.06.2016 auf, den geforderten Betrag einschließlich Zinsen ab dem 12.06.2016 in Höhe von 0,83%-Punkten jährlich über dem Basiszinssatz fristgerecht auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf meinem Konto.

Natürlich ist es Ihre freie Entscheidung, auch diese letzte Frist wieder ungenutzt verstreichen zu lassen, dann allerdings sehe ich mich veranlasst jeglichen weiteren Schriftverkehr als müßig zu betrachten und meine Forderung, ohne weiteres an Sie gerichtetes Schreiben, umgehend gerichtlich einzufordern. Einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung bei dem gemäß §21 ZPO zuständigen Amtsgericht in Stralsund sehe ich äußerst gelassen entgegen.

Selbstverständlich nenne ich Ihnen nach fristgerecht und vollständig erfolgtem Überweisungseingang des geforderten Betrags einen Abholtermin für das defekte TV-Gerät, wie ich Ihnen auch bereits mitgeteilt hatte.

14.06.2016 | 10:51
von Klaus-Peter Schmidt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.06.2016 | 15:33
von Klaus-Peter Schmidt | Regelverstoß melden
Am 18.06.2016, also einen Tag nach Ablauf der von mir gesetzten Frist, bekam ich ein Einschreiben von real. Die Firma hatte Glück, dass dieser Tag ein Samstag war, sonst hätte ich, nachdem die Frist abgelaufen war, am nächsten normalen Werktag einen Mahnbescheid beantragt.In dem Schreiben wird weiter behauptet, dass die "Kollegen" im real Markt Stralsund "korrekt" gehandelt haben. Weiter heißt es, dass real sich nach interner Klärung entschieden hat, mir trotzdem entgegen zu kommen, indem real "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Sach- und Rechtspflicht" dazu bereit ist, das Gerät zurück zu nehmen und den kompletten Kaufpreis zu erstatten. Dann wird um Verständnis gebeten, dass eine Abholung bei mir "aus organisatorischen Gründen" nicht möglich sei. Komisch, im letzten Schreiben, das ich am 11.06.2016 erhielt, hieß es noch: ". bitten wir Sie uns mitzuteilen, wann wir den streitgegenständlichen Fernseher bei Ihnen zwecks Überprüfung abholen können". Offensichtlich weiß dort die linke Hand nicht, was die rechte tut. Allerdings wurde mir nun ein Einkaufsgutschein in Höhe von 26,00 € mitgesandt für 84 Fahrtkilometer á 0,30 €. Dieser Betrag deckt zwar bei weitem nicht die realen Fahrtkosten, ich habe mich aber nun entschlossen, die Sache zu einem Abschluss zu bringen und heute morgen das defekte Gerät in den real Markt Stralsund zurückgebracht und den Kaufbetrag in bar ausbezahlt bekommen - von einer Mitarbeiterin am so genannten "Kundenservice"-Schalter, die sich in der Anonymität verstecken muss, denn sie trug nicht einmal ein Namensschild! Für mich ist die Angelegenheit nun endlich abgeschlossen, obgleich ich es unmöglich absurd finde, wie kundenfeindlich sich real verhalten hat. real behauptet: "Für Ihre. Kritik oder Fragen hat der real,- Kundenservice immer ein offenes Ohr". Meiner Meinung nach hat er nicht nur ein, sondern zwei offene Ohren, damit Kritik oder Fragen zu einem Ohr hinein, und gleich zum anderen Ohr ungehört wieder hinaus können! Es ist erschreckend, wie von real versucht wird, Kunden mürbe zu machen, rechtmäßige Ansprüche abzustreiten mit Verweisen auf AGB und/oder man solle sich an den Hersteller wenden, obwohl für die Händlergewährleistung laut Gesetz nun mal der Händler - und niemand sonst - verpflichtend zuständig ist!

Fakt ist und bleibt nach dieser Erfahrung nun definitiv, dass ich in diesem Leben keinen real-Markt mehr betrete.

14.09.2016 | 12:27
von Klaus-Peter Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach fast endloser Schikane durch das Unternehmen nahm es den defekten TV doch noch zurück und erstattete den Kaufpreis. Doch warum wird erst alles versucht, berechtigte Ansprüche abzublocken und Kunden zu schikanieren?




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