Durch real,- SB-Warenhaus endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 368 Views | 08.08.2017 | 08:58 Uhr
geschrieben von Reiner Kunrath

real,- SB-Warenhaus GmbH (Wiesbaden)

Intenso USB Stick zu langsam für Satelliten-Receiver

Bestell-/Kundennummer: 4034303015924

Ich habe am 31.07.2017 den Stick mit USB 2.0 Interface und einer Kapazität von 64 GB und einem Preis von 17,99 € im real,- Markt in Wiesbaden Äppelallee 69 gekauft.

SCHLAGWORTE

Auf der Verpackung ist unter anderem das Zeichen für Video aufgedruckt. Als ich den Stick an meinem Digitalen Satelliten Receiver an der USB 2.0 Schnittstelle zum Aufzeichnen einer Timeshift ausprobiert habe, bekam ich währenddessen die Information "Gerät zu langsam".

Meiner Frau wurde am Samstag, den 05.08.2017 die Rücknahme und somit auch die Auszahlung des Betrages aus folgenden Gründen verweigert: die Verpackung wurde geöffnet, auf dem Stick können sich sensitive Daten befinden, die Überprüfung kostet mehr, wie der Stick Wert ist und man kann ihn für andere Gelegenheiten nutzen.

Dass man einen gekauften Gegenstand zum Benutzen aus der Verpackung nehmen sollte, steht doch außer Frage. Ein Speichermedium sollte durchaus fähig sein Daten aufzunehmen, die der Käufer bei Rückgabe dementsprechend quittieren kann. Wenn man aber feststellt, das dieser trotz Aufdruck nicht die Funktion erfüllt, sollte man einfach sein Geld zurück bekommen.

Ich habe heute schon zweimal versucht, die Angelegenheit über die Service Nummer zu regeln. Kein Mitarbeiter frei und auch kein Rückruf erfolgt.

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Geld zurück.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2017 | 12:04
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kunrath,

wir würden den Vorfall gerne prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben. Dafür fehlen uns jedoch noch ein paar Angaben.

Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail Adresse kundenorientierung spider monkey real.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?

Vielen Dank vorab dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real,- Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


11.08.2017 | 12:23
von Reiner Kunrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort Real-Kundenservice:
Es freut uns natürlich sehr, dass Sie in unserem Markt in Wiesbaden einkaufen. Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr am Herzen liegt, bedauern wir umso mehr den von Ihnen zuletzt gewonnenen Eindruck und dass Sie mit einem bei uns erworbenen Artikel nicht zufrieden sind.

Neben unserem bis zu 80.000 Artikel umfassenden Sortiment bietet real,- auch eine umfangreiche freiwillige Umtauschgarantie an. Im Rahmen dieser freiwilligen Umtauschgarantie bieten wir unseren Kunden durchaus die Möglichkeit einen Artikel auch bei nicht Gefallen zurückzugeben, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden: „Bringen Sie uns einfach den unbenutzten, originalverpackten und vollständigen Artikel innerhalb von vier Wochen mit dem Kassenbon wieder zurück. “ Auf unseren Umtauschplakaten im Markt sind alle Umtauschregelungen sauber und deutlich mit den zu beachtenden Ausnahmen dargestellt. Mit dem Abschluss des Kaufs an der Kasse haben sie unsere Regelungen akzeptiert. Gemäß unserer Umtauschgarantie sind u. a. Geräte mit Datenspeicher jedoch generell vom Umtausch ausgeschlossen.

Grundsätzlich gibt es für den stationären Handel kein gesetzliches Umtauschrecht und jeder Händler kann seine Bedingungen entsprechend selbst gestalten; siehe auch Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg:
www.vzhh.de/recht/30512/umtausch-welche-rechte-habe-ich.aspx

Aufgrund des strengen Datenschutzes müsste jeder zurückgenommene Speicherstick einer professionellen Datenlöschung durch eine zertifizierte Vertragswerkstatt unterzogen werden. Der Umfang der vorherigen Datennutzung ist dabei unerheblich. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 15,00 € wären bei einer Kulanzrücknahme vom Kunden zu tragen.

Da es zu unserer Unternehmensphilosophie gehört, gebrauchte Artikel für andere Kunden immer als solche zu kennzeichnen, könnten solche Artikel nur mit einem ent­sprechend hohen Abschlag verkauft werden. Dieser Abschlag (je nach Einzelfall) würde dann zusätzlich in Abzug gebracht werden müssen. Aus diesem Grund können wir Ihnen bestätigen, dass eine Rücknahme für Sie als Kunde unwirtschaftlich wäre.

Grundsätzlich sind hier die Hinweise des Digital-Receiver-Hersteller zu beachten, welche Art von Speichererweiterung (meist eine externe Festplatte mit hohem Datendurchsatz) geeignet ist, da es eine endlose Zahl an möglichen Artikeln gibt und die alleinige Kompatibilität der Schnittstelle nicht ausreicht.

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts widersprechen wir hiermit einem Rücktritts­wunsch vom Kaufvertrag bzw. dessen Wandlung rein vorsorglich.

Sehr geehrter Herr Kunrath, selbstverständlich bedauern wir die Ihnen ent­stan­denen Unannehmlichkeiten, bitten jedoch für unsere o. g. Vorgehensweise um Ver­ständnis.

Es wäre zudem schön, wenn wir Ihnen durch unsere Rückmeldung den Hintergrund hinsichtlich der Vorgehensweise bei Reparatur- bzw. Umtauschware verdeutlichen konnten. Es tut uns sehr leid, Ihnen hier leider keine andere Lösungsmöglichkeit anbieten zu können und hoffen auf Ihr Verständnis. Vielen Dank.


17.08.2017 | 10:12
von Reiner Kunrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe letzte Woche noch den Hersteller Intenso GmbH direkt über deren Kontakt Anfrage angeschrieben, bekomme allerdings keine Antwort. Bei Reklamation steht das Speichermedien ausgeschlossen sind.
Wie kann das sein, das ein Produkt, das die aufdruckte Spezifikationen (USB2.0 und Video) nicht erfüllt, nicht umgetauscht werden kann? Ein paar Einzelbilder und die Info von meinen Satelliten-Receiver Gerät zu langsam ist keine Videoaufnahme. Es sieht da nach einer beabsichtigten Irreführung seitens des Herstellers aus, um seinen langsamen USB Stick zu verkaufen. Ich hoffe da auf die Verbraucherzentrale um auch weitere Kunden zu schützen.


22.08.2017 | 11:04
von Reiner Kunrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eine Beschwerde bei Verbraucherzentral zur generellen Lösung für alle Kunden eingereicht.


30.08.2017 | 18:59
von Reiner Kunrath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort Verbraucherzentrale:
vielen Dank für Ihre Beschwerde. Ihre Nachricht wird von unseren Experten gelesen und verarbeitet. Jede Beschwerde über Anbieter und Geschäftsmethoden ist wichtig. Sie trägt dazu bei, Gesetzeslücken zu schließen und schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen über den Fortgang in dieser Sache keine persönliche Nachricht zukommen lassen. Sollte Ihre Beschwerde für die Medien interessant sein, werden wir uns eventuell noch einmal an Sie wenden, wenn Ihre persönliche Mitwirkung wünschenswert ist oder wir weitere Fragen zum Hergang haben. In jedem Fall erfahren Sie aus den Medien und über unsere Internetseite www.verbraucher.de, was wir zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen tun.

Aus Datenschutzgründen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Beschwerde mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Sofern sie für unsere weitere Arbeit dann nicht mehr erforderlich ist, werden wir Ihre Beschwerde sowie Ihre persönlichen Daten löschen.


15.10.2017 | 19:30
von Reiner Kunrath endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es scheint wohl so zu sein, dass der Verbraucherschutz sich nicht um Einzelfälle kümmert. Wenn ich meinen Fall über einen Rechtsanwalt regeln lasse, kommen Warenhäuser, wie der Real, mit ihren Geschäftsmethoden durch. Es sollte da ein generelles Urteil für die Kunden gesprochen werden, das habe ich leider nicht hinbekommen.




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