Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Falsche Preischilder und Personal reagiert unverschämt!
Letzten Samstag (21.08.2010) war ich bei Rossmann in Oyten. Es war ca. 12:30 Uhr, als ich mit meinen Artikeln zur Kasse ging, an der bereits schon eine Frau wartete. Die Kassiererin mußte erst gerufen werden. (Was ja nicht ganz so schlimm ist.)
Die Dame vor mir hatte Katzenfutter auf dem Band, welches mit 99 Cent am Regal ausgezeichnet war. Nachdem beim Scannen 1.45 € angezeigt wurden, machte diese Kundin die Kassiererin freundlich darauf aufmerksam. Die Kassiererin meinte sofort unfreundlich, daß der Preis von 99 Cent erst ab Montag gültig wäre. Das wäre ein Angebot aus dem neuen Prospekt ab Montag.
Mittlerweile kamen noch mehr Kunden dazu und wir fragten die Verkäuferin, warum denn schon Samstag Vormittag die Preisschilder ausgetauscht werden, wenn diese doch erst am Montag gültig sind. Im ganzen Laden waren nämlich schon die roten Preisschilder an den Regalen.
Daraufhin ist die Kassiererin fast explodiert und hat uns folgendes an den Kopf geknallt (in etwa wortwörtlich): "Was denken Sie sich eigentlich? Was meinen Sie, wann wir die Schilder austauschen sollen, wenn nicht schon am Samstag. Meinen Sie, ich komme Sonntag Nacht hierher und mache das Nachts, damit am Montag für Sie alles fertig ist".
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nachdem ihr einige Kunden erklärten, daß das so aber nicht in Ordnung wäre und irreführend sei, wurde sie noch unfreundlicher und meinte: An dem, was wir sagen, würde man halt merken, daß wir alle keine Ahnung haben und keine Verkäuferinnen wären. Wir sollten uns mal das BGB kaufen und darin lesen und schließlich bräuchten wir ja nicht, dort zu kaufen.
Leider habe ich mir nicht alles merken können, was diese Dame noch rausposaunt hat.
Nun kam eine zweite Verkäuferin dazu, bekam das alles mit, öffnete die zweite Kasse und auch dort stand eine Kundin, die das gleiche Problem hatte. Plötzlich bekamen beide Kundinnen den günstigeren Preis (der ja erst ab Montag gilt) - in fast Flüsterton hieß es, daß es jedoch eine große Ausnahme wäre!
31.08.2010 | 15:46
Abteilung: Kundenservice
Lieber Kunde,
es tut uns leid, dass Sie in einem unserer Drogeriemärkte ein Problem hatten und dieses nicht mit unseren Kollegen vor Ort klären konnten. Wir würden dem Fall gerne nachgehen.
Bitte kontaktieren Sie noch einmal direkt unsere Kundenhotline: E-Mail servicerossmann.de oder Telefonnummer: (0 18 02) 76 77 62 66, damit wir persönlich auf Sie eingehen können.
Herzlichst Ihr Rossmann-Team
BEschwerdeführer: Wende dich am besten direkt an Rossmann, sind in der Regel sehr kulant.
Das stimmt überhaupt nicht. Die Preise, die am Regal stehen, sind "Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots". Erst an der Kasse kommt es zum richtigen Angebot - in dem der Preis an der Kasse angezeigt wird, dann ist es bindend.
Nachzulesen im BGB oder für Faule auf de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots .
Aber davon abgesehen, war die Antwort für einen Dienstleister vollkommen fehl am Platz!
Die Unverschämtheit der Verkäuferin allerdings finde ich noch viel schlimmer. So etwas habe ich noch in keinem anderen Laden erlebt. Auf eine sehr freundliche Aussage der Kundin (ältere Frau) ist die Verkäuferin in die Luft gegangen wie ein HB-Männchen. Als Verkäuferin sollte man im Stande sein, eine freundliche Anfrage auch freundlich zu beantworten und seine Ausdrucksweise unter Kontrolle zu haben. Kunden zu beleidigen, gehört sicher nicht zu ihren Aufgaben.
Also, haben wir wohl beide ein wenig recht, oder? ;-) Ich kenne es jedenfalls aus meienr Studienzeit noch so, dass am Supermarktregal eine andere Rechtsprechung erfolgt, da hier kein einfaches Preisetikett aufgelistet ist, sondern ein klares, zuordnungsbares Schild, auf welchem genau der Artikelname, Menge und Preis angegeben ist! Dies ist z. B. auf T-Shirt im Kaufhaus anders.
Dennoch kann ich Ihre Empörung verstehen und nachvollziehen. Vom Gesetzgeber MUSS an dieser Stelle endlich mal gehandelt werden und entweder der Kunde für dieses Problem sensibilisiert werden oder die Preisschilder verbindlich gelten müssen. Ein ähnliches Problem gibt es ja bei der 14-Tage Rückgabe bzw. Umtauschfrist, die nur für Waren zählen, die nicht im Einzelhandel, sondern telefonisch, per Katalog oder online bestellt wurden.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das SO nicht ganz legal ist.
ich bin Mitarbeiterin der Firma Rossmann und möchte mich kurz zu diesem Vorfall äußern. Das mit den Werbeschildern am Samstag für Montags geht gar nicht und ist auch nicht gewünscht und erlaubt.
Dass die Kollegin unfreundlich war, ist auch nicht in Ordnung! Aber leider eins von vielen Anzeichen dafür, dass die Mitarbeiter überfordert sind. Im Moment wird die Personalsituation immer schlechter. Wenig Personal und viel Umsatz sind gewinnbringend!
Leider auf Kosten der Mitarbeiter und der Kunden. Die Personen, die in der Chef-Etage sitzen, belastet das nicht!
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“